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So soll das Hospizangebot im Altersheim Salem finanziert werden

Im Alters- und Pflegeheim Salem in Ennenda gibt es neu drei Hospizbetten für Sterbende. Damit einher geht eine Änderung der Ergänzungsleistungsverordnung.

Südostschweiz
03.07.20 - 10:24 Uhr
Politik
Für den Fall, dass der Bedarf am neuen Hospizangebot gering ist, will die Regierung eine andere Finanzierungsvariante prüfen.
Für den Fall, dass der Bedarf am neuen Hospizangebot gering ist, will die Regierung eine andere Finanzierungsvariante prüfen.
APH Salem

Schon im Oktober vergangenen Jahres beschloss der Landrat einen Verpflichtungskredit über maximal 800'000 Franken für den Pilotbetrieb von Hospizbetten während vier Jahren im Alters- und Pflegeheim Salem in Ennenda. Nun zieht die Regierung nach. Sie legt die notwendige Leistungsvereinbarung für die Bethesda Alterszentren AG vor.

Diese Vereinbarung regelt die Finanzierung und definiert die Leistungen und Qualitätsanforderungen im Umgang mit den sterbenden Menschen. Wie die Glarner Regierung in einer Mitteilung schreibt, müsse das Alterszentrum Salem die erbrachten Leistungen separat nach den Bereichen Pflege, Betreuung und Pension ausweisen. Die Kosten seien dann gemäss Vorgaben der Pflegefinanzierung den Patientinnen und Patienten und den Krankenversicherungen in Rechnung zu stellen. Die Restfinanzierung sollen die Gemeinden übernehmen.

Weil das neue Hospizangebot nicht mit einem regulären Altersheim verglichen werden könne – andere Leistungen, andere Tarife – müsse die Ergänzungsleistungsverordnung angepasst werden. Im besagten Angebot seien maximale Ergänzungsleistungsbeiträge vorgesehen. Würden für das Hospizangebot keine solche spezifische Höchstbeiträge definiert, müsste die Wohnsitzgemeinde bei sämtlichen Bezügern von Ergänzungsleistungen ungedeckte Heimkosten übernehmen. Diese Kostenüberwälzung entspreche nicht dem Ziel des Pilotbetriebs, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Für den Fall, dass der Bedarf am neuen Hospizangebot gering ist, will die Regierung eine andere Finanzierungsvariante prüfen: Anstatt an ein eine Institution soll der Kanton einen direkten Betrag an die Hospizpatienten leisten. So könnten sie sich eine geeignete Institution selber aussuchen, wie es abschliessend heisst. (jas)

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