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Keine Maskenpflicht in Bündner Schulen

In einer guten Woche sind die Schulferien im Kanton Graubünden vorbei. Das neue Semester startet mit Präsenzunterricht in ganzen Klassen – und ohne Maskenpflicht.

Südostschweiz
07.08.20 - 16:42 Uhr
Politik
Zweiter "erster Schultag" in St. Antönien
Müssen in der Schule keine Maske tragen: Die Schülerinnen und Schüler des Kanton Graubünden.
PHILIPP BAER

Die Schulferien neigen sich dem Ende zu. Übernächsten Montag geht die Schule wieder los – ohne allgemeine Maskenpflicht, wie der Kanton am Freitag mitteilte. Sowohl in Volksschulen als auch in Bildungseinrichtungen der Sekundar- und Tertiärstufe müssen die Lernenden in der Schule keine Maske tragen. Regierungsrat Jon Domenic Parolini erklärt das Vorgehen des Kantons mit der momentanen epidemiologischen Lage. «Der Entscheid wurde in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt und der Kantonsärztin gefällt.»

Vor allem im Volksschulbereich

Man werde die Entwicklung laufend beobachten und sei im ständigen Kontakt mit dem Gesundheitsamt, so Parolini. «Es ist natürlich nicht auszuschliessen, dass sich die Situation ändert.» Auch jetzt seien aber die einzelnen Institutionen – vor allem jene im Bereich höhere Bildung und Berufsbildung, wie er sagt – frei, eine entsprechende Maskentragpflicht einzuführen. Einige Institutionen hätten das bereits getan.

Aber vor allem im Volksschulbereich gilt gemäss Kanton: Keine Maskenpflicht zwischen Schülerinnen und Schülern. Für Erwachsene soll hingegen nach wie vor der Mindestabstand von anderthalb Metern entscheidend sein. Kann diese Distanz nicht eingehalten werden, müssten zusätzliche Massnahmen ergriffen werden, vor allem in Gemeinschaftsräumen wie Lehrerzimmern. Für solche Situationen empfiehlt der Kanton gemäss Parolini dann doch eine Maske. Oder, wie es in der offiziellen Kantonsmitteilung formuliert ist: «Es obliegt den Bildungseinrichtungen, die geltenden Verhaltens- und Hygienemassnahmen des BAG gemäss ihrem laufend anzupassenden Schutzkonzept konsequent umzusetzen.»

Maske auf dem Schulweg?

Im öffentlichen Verkehr gilt die Maskentragpflicht. Da Kinder unter 12 Jahren davon ausgenommen sind, müssen Schülerinnen und Schüler bis zur sechstem Primarklasse keine Maske tragen, wenn sie mit dem ÖV zur Schule fahren. «Es ist Sache der Erziehungsberechtigten, Masken bereitzustellen.» Schulbusse, die von den Gemeinden oder Schulen organisiert werden, gelten hingegen als Privattransport. Dort bestehe die Pflicht also nicht, so Parolini. (jas)

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