×

Impfbestimmungen ändern sich nicht

Der Glarner Regierungsrat beantragt dem Landrat, eine Motion über das Impfen in Apotheken in ein Postulat umzuwandeln und gleichzeitig als erledigt abzuschreiben. Dies vermeldet die Glarner Regierung in einer Medienmitteilung.

Südostschweiz
12.08.20 - 08:17 Uhr
Politik
Impfung Impfstoff Spritze
An den Glarner Impfbestimmungen soll sich nichts ändern.
ARCHIV

Am 14. Mai 2020 reichten Landrat Pascal Vuichard und Unterzeichnende die Motion «Impfen in der Apotheke vereinfachen» ein. Der Regierungsrat wurde beauftragt, in Glarner Apotheken grundsätzlich alle Impfungen gemäss Schweizer Impfplan zuzulassen. Ausnahmen könnten in begründeten Fällen vorgesehen werden. Der Vorstoss wurde von der Glarner Regierung nun abgelehnt.

Die Regelung der bewilligungspflichtigen Gesundheitsberufe fällt in die alleinige Zuständigkeit des Regierungsrates, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Eine Änderung könne nicht Gegenstand einer Motion bilden. Die vorliegende Motion wäre deshalb aus rein rechtlichen Gründen abzulehnen.

Ein weiterer Grund, weshalb einige Impfungen den Ärztinnen und Ärzten vorenthalten bleiben sollen, sei das geringere Risiko eines problematischen Verlaufs einer Impfung, so die Glarner Regierung weiter.

Aktuelle Situation in Glarus 

Der Regierungsrat hat per 1. Februar 2020 die Gesundheitsberufeverordnung soweit angepasst, dass gewisse Impfungen in Apotheken an Personen ab 16 Jahren durchgeführt werden können. Dies betrifft die Grippe, die Frühsommer–Meningoenzephalitis (FSME) und Folgeimpfungen Hepatitis A, Hepatitis B und Hepatitis A und B, wenn die erste Impfung durch einen Arzt erfolgt ist. Die Bewilligung ist an Voraussetzungen geknüpft. Aktuell verfügt im Kanton Glarus ein Apotheker über die Zusatzbewilligung für Impfungen.

Aktuelle Situation in der Schweiz

Mit Ausnahme der Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden dürfen Apothekerinnen und Apotheker mit einer entsprechenden Zusatzausbildung in allen Kantonen gesunde Personen ab in der Regel 16 Jahren impfen. Im Kanton Tessin gilt dies nur auf ärztliche Verschreibung hin. Insgesamt zehn Kantone lassen wie im Kanton Glarus nur Impfungen gegen Grippe, FSME und Folgeimpfungen Hepatitis A, Hepatitis B und Hepatitis A und B zu. Zwei Kantone erlauben zusätzlich die Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (VD) bzw. gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Poliomyelitis (ZH). Fünf Kantone erlauben sämtliche Impfungen gemäss nationalem Impfplan. Schliesslich erlauben ebenfalls fünf Kantone nur Impfungen gegen Grippe, FSME, Masern Mumps und Röteln oder Tetanus. (reb)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR