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Regierung behält das Gesundheitswesen im Auge

Am vierten und letzten Tag der Oktobersession ist im Bündner Kantonsparlament in mehreren Aufträgen und Anfragen um den Arosertunnel, den Wolf, Zweitwohnungen und um das Gesundheitspersonal debattiert worden. Und das Parlament hat einen BDP-Fraktionsauftrag verabschiedet, der von der Regierung konkretere Impulse gegen die Corona-Krise fordert.

Philipp
Wyss
22.10.20 - 16:42 Uhr
Politik
Mit einem Fraktionsauftrag will die Bündner SP die Bedingungen im Gesundheitswesen verbessern. Der Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD war mit einem Krankenbett vor dem Grossratsgebäude.
Mit einem Fraktionsauftrag will die Bündner SP die Bedingungen im Gesundheitswesen verbessern. Der Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD war mit einem Krankenbett vor dem Grossratsgebäude.
OLIVIA AEBLI-ITEM

Ticker

Am vierten und letzten Tag der Oktobersession hat der Grosse Rat:

  • 10 Aufträge und 16 Anfragen behandelt
  • Die Oktobersession beendet

Die nächste Session findet vom 7. bis 10. Dezember statt.

Grossveranstalter sollen unterstützt werden

WEF, Higa und Engadin Ski Marathon sind nur drei von vielen Grossveranstaltungen, die aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden mussten. Diese Absagen reissen ein Loch in die Kassen der Veranstalter. Der Bündner SP-Präsident Philipp Wilhelm hat deshalb einen Auftrag an die Bündner Regierung eingereicht.

In diesem fordert er, dass der Kanton «mit hoher zeitlicher Dringlichkeit Massnahmen zur Abfederung von Einnahmeausfällen bei Veranstaltenden und bei Betreibenden von systemrelevanten Infrastrukturen trifft.» Der Kanton St. Gallen etwa habe den Entscheid gefällt, zusammen mit der Stadt St. Gallen die Olma-Messen tief greifend zu unterstützen. Wilhelms Auftrag stösst im Rat auf viel Zustimmung. Knapp 70 Grossrätinnen und Grossräte aus allen Parteien haben ihn gemäss Wilhelm unterschrieben.

Oktobersession Grossrat Grosser Rat Corona Coronavirus Covid 19 Maske Maskenpflicht Grossen Rates 2020
Grossrätin Renate Rutishauser und Grossrat Mario Salis laufen ins Grossratsgebäude.
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Zum Abschluss nochmals Covid-19

Das Bündner Kantonsparlament biegt auf die Zielgerade ein. Abschliessend behandelt es noch zwei Anfragen von Grossrätin Renate Rutishauser (SP, Tomils) betreffend Bewältigung der Coronapandemie im Hinblick auf die Mitarbeitenden der Pflege und Betreuung und betreffend Covid-19 mit Schwerpunkt Alters- und Pflegeheime. In ihrer Antwort schrieb die Regierung unter anderem, dass es Stand 27. August in Alters- und Pflegeheimen im Kanton Graubünden 82 Infektionen mit Covid-19 sowie 28 Todesfälle an mit Covid-19 infizierten Bewohnerinnen und Bewohnern gab. Dass der Richtstellenplan sich mit den heutigen Voraussetzungen bereits in der Pflegequalitätsskala Stufe 2 (Pflegequalitätsstufen: 0 = gefährliche Pflege, 1 = sichere Pflege, 2 = angemessene Pflege, 3 = optimale Pflege) befindet oder dass 167 Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe vorübergehend von ihrer Arbeit mit direktem Patientenkontakt befreit wurden.

In der Oktobersession sind weitere Aufträge und Anfragen eingereicht worden. Diese werden in einer der nächsten Sessionen behandelt.

Teddybaer
ARCHIV

Schaffung einer nationalen Ombudsstelle ist in Planung

Nach einer kurzen Pause behandelt das Parlament nicht den Kommissionsauftrag KGS betreffend Kostenübernahme der ausserordentlichen Aufwendungen sowie der Ertragsausfälle bei den Alters- und Pflegeheimen sowie den Spitex-Diensten als Massnahme zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie. Dazu ist laut Standespräsident Martin Wieland (FDP, Trins) eine Änderung eingegangen, weshalb der Auftrag in einer der kommenden Sessionen behandelt wird.

Stattdessen wird die Anfrage von Grossrätin Valérie Favre Accola (SVP, Davos) betreffend Umsetzung Kinderrechtskonvention (KRK) in Graubünden weitergefahren. Mehr als die Hälfte aller Grossräte haben diese Anfrage unterzeichnet. Der Bund hat die KRK ratifiziert und ist völkerrechtlich für die Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen verantwortlich beispielsweise für die Konzipierung einer Kinder- und Jugendpolitik, der Koordination der Kantone oder der Länderberichte an den UN-Kinderrechtsausschuss. Landesintern tragen doch die Kantone die Hauptlast für die Realisierung der Kinderrechte. Der Bund nimmt seine Initiativ- und Aufsichtsfunktion faktisch kaum wahr.

Favre Accola stellte der Regierung folgende Fragen (nachfolgend in Interviewform mit den Antworten der Regierung dargestellt):

Wie viele Kinder wurden in der laufenden und der vorangegangenen Amtsperiode angehört und für wie viele Kinder wurde ein Kindesverfahrensvertreter eingesetzt? Ist eine Entwicklung erkennbar?

In Kindesschutzverfahren werden die betroffenen Kinder grundsätzlich angehört. Die Frage, ob auf die Anhörung verzichtet werden kann, ist in Würdigung der Gesamtumstände zu beantworten. Je schwerer der Eingriff, desto weniger kann auf eine Anhörung verzichtet werden. Sind sich die am Verfahren vor Regionalgericht Beteiligten einig, wird eine Anhörung der Kinder in der Regel nicht gewünscht und erfolgt nicht. Bei strittigen Fällen kommt es regelmässig zu Kindesanhörungen, es sei denn, diese würden explizit nicht gewünscht.

Wie wird die Kindesanhörung von den erwähnten Amtsstellen praktiziert?

Kinder unter sechs Jahren werden in der Regel nicht angehört. Die Frage, wie eine Kindesanhörung durchgeführt werden soll, beurteilen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) jeweils im Einzelfall. Es wird ein dem Kindswohl dienendes Vorgehen gewählt. Anhörungen von jüngeren Kindern beziehungsweise von solchen mit einer diagnostizierten Beeinträchtigung werden in der Regel von beigezogenen Fachpersonen durchgeführt. Zunehmend führen auch erfahrene Behördenmitglieder der KESB solche Befragungen durch, da der direkte Kontakt mit den Kindern für eine Gesamtbeurteilung und Entscheidfindung sehr wertvoll ist. 

 

Verfügen die Gerichtsmitarbeitenden über eine entsprechende Ausbildung und Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen?

Bei den Gerichten finden Kindesanhörungen in der Regel vor erster Instanz statt. Im Rechtsmittelverfahren werden sie nur ausnahmsweise angeordnet. Richter führen die Anhörungen in der Regel selber durch. Nur in Ausnahmefällen erfolgt die Anhörung durch eine Fachperson. Die meisten Richterpersonen verfügen über langjährige Praxiserfahrung. Einige haben ausserdem spezifische Kurse oder Weiterbildungen besucht.

Wie sensibilisiert der Kanton Graubünden Mitarbeiter der KESB, Berufsbeistandschaften, Gerichte, Kanzleien auf der einen Seite, aber auch Kinder/Jugendliche auf der anderen Seite bezüglich KRK und deren konsequenten Umsetzung?

Die Mitarbeitenden der KESB und der Berufsbeistandschaften sind aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und/oder des interdisziplinären Austauschs sehr sensibilisiert. Eltern und Jugendliche sowie je nach Situation und Alter auch die direkt betroffenen Kinder, werden durch die KESB auf die KRK und deren Umsetzung in Gesprächen sensibilisiert. Regelmässig werden die Broschüre «Juris erklärt dir deine Rechte» oder die Broschüre von Unicef «Es geht um dich – deine Meinung ist gefragt.» abgegeben. Die Berufsbeistandschaften, Gerichte und Anwaltspersonen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Regierung.

Die Schaffung einer nationalen Ombudsstelle ist in Planung, doch der Aufbau und grossteils auch die Ablauforganisation ist und bleibt auf unabsehbare Zeit kantonal geregelt. An welche Fachstelle in Graubünden sollen sich Kinder und Jugendliche wenden bezüglich rechtlicher Fragen?

Auf nationaler Ebene decken die Anlaufstelle für Kindesschutz und Erwachsenenschutz (Kescha) und der Verein «Kinderanwaltschaft Schweiz» einen Teil des Aufgabengebiets einer Ombudsstelle für Kinderrechte ab. Das lokale und niederschwellige Informations- und Beratungsangebot von Pro Juventute – Telefon 147 – steht den Kindern und Jugendlichen rund um die Uhr zur Verfügung.

Leider haben wir es in den letzten Wochen eigenverantwortlich verpasst, die Corona-Ansteckungen bei uns tief genug zu...

Posted by Oliver Hohl on Thursday, October 22, 2020
Erstunterzeichner des SP-Fraktionsauftrags, Grossrat Philipp Wilhelm vor dem Grossratsgebäude.
Erstunterzeichner des SP-Fraktionsauftrags, Grossrat Philipp Wilhelm vor dem Grossratsgebäude.
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Letzte Pause

Das Bündner Parlament geht nach der langen Behandlung des Fraktionsauftrags der SP betreffend bessere Arbeitsbedingungen für das Bündner Gesundheitspersonal (Erstunterzeichner Grossrat Philipp Willhelm (SP, Davos)) in die letzte Pause der Oktobersession. Im Auftrag fordert die SP die Regierung auf, alle Massnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen für das Bündner Gesundheitspersonal mittels eines Gesamtarbeitsvertrages zu verbessern. Die Regierung beantragte dem Grossen Rat, den Auftrag wie folgt abzuändern: Die Regierung wird beauftragt, die Personalsituation im Gesundheitswesen des Kantons regelmässig zu beurteilen und bei einer sich abzeichnenden Zunahme des Fachkräftemangels mögliche Gegenmassnahmen aufzuzeigen. In diesem Sinne stimmte das Parlament der Überweisung zu.

Der Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD war vor dem Grossratsgebäude anwesend um für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege zu sensibilisieren.

Solidarität für die Pflege!!! GEMEINSAM SIND WIR STARK💪🔥 #gemeinsamsindwirstark #unia #sbk #vpod #pflegepersonal...

Posted by Unia Ostschweiz-Graubünden on Thursday, October 22, 2020
Zweitwohnungen im Oberengadin
Geschlossene Fensterläden an Liegenschaften in Samedan.
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Zweitwohnungsgesetz: Preisig fordert eine Bilanz

Weiter geht es mit einer Anfrage von Grossrat Franziska Preisig (SP, Samedan) betreffend Umsetzung und möglicher Verstösse gegen das Zweitwohnungsgesetz im Kanton Graubünden: Am 1. Januar 2016 ist das Zweitwohnungsgesetz in Kraft getreten. Diverse Bundesgerichtsentscheide haben inzwischen diese Gesetzgebung präzisiert. Wiederum ein wegweisendes Urteil hat das Bundesgericht am 8. Mai 2020 erlassen, bei welchem es um einen Fall im Gebiet Punt Muragl in Samedan geht. Das Bundesgericht befand, dass altrechtliche Bauten ohne Nutzungsbeschränkung nicht wieder aufgebaut und gleichzeitig erweitert werden dürfen und hob den Entscheid des Verwaltungsgerichts auf. Dieser Fall zeigt exemplarisch auf, dass in der Praxis das Zweitwohnungsgesetz von den umsetzenden Behörden zu grosszügig interpretiert und folglich immer wieder dagegen verstossen wird, so Preisig. Und weiter: Vier Jahre nach Inkrafttreten dieses für den Kanton und insbesondere für gewisse Regionen sehr prägenden Gesetzes drängt es sich auf, eine Bilanz über dessen (Aus-)Wirkungen zu ziehen. Die Umsetzung des Gesetzes überlassen wir den Gemeinden, damit diese und nicht der Kanton gegen das Gesetz verstossen. Preisig und gut 20 Mitunterzeichnende stellten der Bündner Regierung folgende Fragen:

  1. Welche Massnahmen zur Förderung einer besseren Auslastung der Zweitwohnungen sowie zur Förderung von Hotellerie und preisgünstigen Erstwohnungen wurden festgelegt?
  2. Wie nimmt das Departement seine Aufsichtsfunktion wahr? Welche konkreten Aufgaben und Kompetenzen hat es?
  3. Stellte die Regierung allfällige Missbräuche und unerwünschte Entwicklungen fest und wurden dagegen Massnahmen ergriffen? Wenn ja, welche?
  4. Wie handelt die Regierung nach Bundesgerichtsentscheiden wie den oben erwähnten, welche den Kanton Graubünden betreffen?

Wie die Regierung in der Antwort schreibt, ist der Bund dabei, eine Wirkungsanalyse durchzuführen. In diesem komplexen Vorhaben werden vier Bereiche (Vollzug, Landschaft/Raum, betrieblicher und volkswirtschaftlicher Fokus) unter Einbezug der verschiedenen Stakeholder sowie externer Auftragnehmer untersucht. Zwei Workshops haben bereits stattgefunden. Wann Ergebnisse präsentiert werden, ist  nicht bekannt, so der Kanton.

Zu Frage 1: Im Kantonalen Richtplan sind Leitsätze zur «Förderung der Hotellerie», zur «Verbesserung der Auslastung der Zweitwohnungen» sowie zum «Schaffen und Erhalten von Wohnraum für Einheimische» festgelegt. Die Umsetzung dieser Leitsätze erfolgt gemäss Handlungsanweisung durch die Gemeinden. Gemäss den Erläuterungen haben die Gemeinden im touristischen Raum Vorkehrungen und Massnahmen zu prüfen. Im Rahmen der Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren bezüglich der anstehenden Totalrevisionen der Ortsplanungen wird die Umsetzung der die Gemeinden betreffenden Leitsätze durch das Amt für Raumentwicklung beziehungsweise durch die Regierung geprüft. Diverse Gemeinden haben zwischenzeitlich weitergehende Regelungen beschlossen, sei es im Bereich Zweitwohnungen an sich, sei es im Bereich ortsbildprägender Bauten. Eine weitere Handlungsanweisung im Kantonalen Richtplan legt fest, dass der Kanton Massnahmen beschliessen kann, sollten sich im Bereich der Zweitwohnungen Fehlentwicklungen zeigen, die nicht durch die Gemeinden selbst unterbunden werden können. Bisher sind dem Kanton keine Fehlentwicklungen bekannt, die ein Einschreiten seinerseits notwendig gemacht hätten.

Zu Frage 2: Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales als Aufsichtsstelle für den Vollzug des Zweitwohnungsgesetzes sowie als fachliche Auskunftsstelle hat eine Vollzugshilfe erlassen. Im Ortsplanungsverfahren nimmt das Departement jeweils zu Zweitwohnungsgesetz-Belangen Stellung. Weiter erteilt das Departement viele Auskünfte gegenüber Gemeinden, Planern, Architekten, Anwälten und Privaten und gibt Empfehlungen ab. Schliesslich geht es Hinweisen auf einen fraglichen Vollzug nach. Ausser in einem Fall, der ohne förmliches Verfahren korrigiert werden konnte, musste das Departement noch nicht einschreiten. Bei neuen Erkenntnissen aufgrund der Rechtsprechung geht das Departement aktiv und informativ auf die Gemeinden und Bauämter zu – bisher war dies nur einmal nötig. Kompetenzen hat das Departement, ausser dass es im Rahmen von Aufsichtsverfahren einschreiten kann, keine. Alles in allem kann festgestellt werden, dass die Gemeinden das Zweitwohnungsgesetz pflichtbewusst und korrekt vollziehen und sich bei Unsicherheiten in Einzelfällen erkundigen. Das in der Anfrage erwähnte Bundesgerichtsurteil kann nicht als Beispiel für die Beurteilung der Qualität des Vollzugs herangezogen werden, da es aus Sicht des Kantons zu einem sehr überraschenden und unerwarteten Schluss mit sehr fraglicher Begründung kam und damit kaum nachvollziehbar ist.

Zu Frage 3: Wie bereits zu Frage 1 und 2 teils angetönt, hat der Kanton noch keine Fehlentwicklungen oder Missbräuche festgestellt.

Zu Frage 4: Die neue Rechtsprechung wird seitens des Kantons in seinem Zuständigkeitsbereich umgesetzt. Bei Bedarf werden die Gemeinden und Bauämter aktiv informiert. Im Rahmen der periodischen Überarbeitung der Vollzugshilfe fliesst die neue Rechtsprechung ein. Weitere Möglichkeiten, aufgrund neuer Rechtsprechung Einfluss zu nehmen, gibt es, wenn es um Bauten innerhalb Bauzonen geht keine, da die Gemeinden zuständig sind für die Erteilung der entsprechenden Baubewilligungen. Ausserhalb der Bauzonen berücksichtigt das Amt für Raumentwicklung neue Entwicklungen in seinen Entscheiden; die Gemeinden werden bei Praxisänderungen mittels Newsletter oder brieflich informiert.

Grossrat Gian-Peter Niggli (FDP, Samedan) unterstützt in seinem Votum die Regierung und plädiert dafür, Zweitwohnungsbesitzer mit offenen Armen willkommen heissen. Vor exakt einem Jahr reichte Grossrat Oliver Hohl (BDP, Chur) einen Auftrag mit dem Titel «Bessere Integration der Zweitwohnungsbesitzer in Graubünden» ein. Die Unterzeichnenden forderten die Regierung damals auf, dem Grossen Rat ein Massnahmenpaket zu präsentieren und in Bezug auf konkrete Massnahmen Antrag zu stellen, wobei aufgezeigt werde, wie der Kanton in Zusammenarbeit mit den Gemeinden mehr für eine institutionalisierte, strategische und nachhaltige Einbindung von Zweitwohnungsbesitzern machen kann als dies heute der Fall ist. Laut Niggli wurde dieser Auftrag damals ohne Gegenstimme überwiesen.

Gartmann-Albin will das Veterinärgesetz anpassen

Nach der Mittagspause geht es mit der Anfrage von Grossrätin Tina Gartmann-Albin (SP, Chur) weiter. Sie betrifft Bissvorfälle und Tierschutzmeldungen in der Hundehaltung. Seit drei Jahren häufen sich die Bissvorfälle mit Hunden, wie ein Blick auf die Statistik zeigt. Lag die Zahl der Bissvorfälle bis 2016 konstant zwischen 150 und 180 pro Jahr, so stieg sie in den vergangenen zwei Jahren auf 236 (2018) und 261 (2019) an.

Eine Revision des Veterinärgesetzes sei derzeit kein Thema, «ohne Auftrag aus dem Grossen Rat gibt es keinen Bedarf dafür», sagt Regierungsrat Marcus Caduff (CVP, Morissen). Gartmann-Albin stellt in Aussicht, dass sie in absehbarer Zeit einen Auftrag zu diesem Thema einreichen werde.

Die SVP GR hat das Kongresszentrum Davos bereits für die Oktobersession vorgeschlagen, ist leider unterlegen … wäre schön, wenn die Dezembersession in Davos stattfinden könnte!

Posted by Valérie Favre Accola on Thursday, October 22, 2020

An Guata!

Standespräsident Martin Wieland (FDP, Trins) schickt das Parlament in die letzte Mittagspause der Oktobersession. An Guata!

Der Eingang des Davoser Kongresszentrums.
Der Eingang des Davoser Kongresszentrums.
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Dezembersession in Davos?

Seit Montag und noch bis am Donnerstagabend läuft die Oktobersession im Grossratsgebäude. Nach zwei Sessionen in der Churer Stadthalle kehrten die Kantonspolitiker für dreieinhalb Tage in ihr «Zuhause» zurück. Mit Maskenpflicht und wenig Abstand im Parlamentsraum.

Aus diesem Grund sind unter den Grossräten immer wieder kritische Stimmen zu hören. Darum gibt es Bemühungen, die Dezembersession in einen grösseren Saal auszulagern. Beispielsweise ins Kongresszentrum nach Davos. Ein Entscheid könnte schon am Donnerstagabend fallen. Wir haben mit zwei Grossräten darüber gesprochen. Hier lesen Sie die ganze Meldung.

Letzter Sessionstag: das unbestrittene Kulturförderungskonzept GR wurde verabschiedet und mit zusätzlichen 3 Mio...

Posted by Valérie Favre Accola on Wednesday, October 21, 2020

Philipp Wyss ist Chefredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Damit zeichnet er für das Team und für den Inhalt dieser Produkte verantwortlich. Mehr Infos

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