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Ständerat debattiert über Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

Der Ständerat befasst sich am Dienstag mit der Frage, ob gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen dürfen. Umstritten ist, ob es dafür eine Verfassungsänderung braucht oder ob eine Gesetzesänderung ausreicht.

Agentur
sda
01.12.20 - 04:45 Uhr
Politik
"Gleiche Liebe, gleiche Rechte": Aktion für die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Bern. (Archivbild)
"Gleiche Liebe, gleiche Rechte": Aktion für die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Bern. (Archivbild)
KEYSTONE/MARCEL BIERI

Die vorberatende Rechtskommission entschied mit 7 gegen 6 Stimmen, dass die «Ehe für alle» auf dem Gesetzesweg geregelt werden solle. Eine bürgerliche Minderheit will die Vorlage an die Kommission zurückweisen.

Minderheit für Verfassungsänderung

Die Kommissionsminderheit ist der Auffassung, dass der Begriff Ehe in der Bundesverfassung das traditionelle Modell von Mann und Frau meine. Die Verfassung müsse deshalb zuerst angepasst werden. Eine Verfassungsänderung müsste vor Volk und Ständen an der Urne bestehen.

Ein Kernpunkt der Vorlage ist der Zugang zur Samenspende für lesbische Paare. Die Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrates, die die Vorlage ausgearbeitet hatte, lehnte sie ab, ebenso der Bundesrat. Die Vorlage solle nicht gefährdet werden, lautete die Begründung dafür.

In der Vernehmlassung war die Möglichkeit der Samenspende für Frauen-Paare aber mehrheitlich befürwortet worden, und der Nationalrat entschied sich im Sommer dafür. Auch die Mehrheit der Ständeratskommission will, dass lesbische Paare Zugang zur Samenspende erhalten.

Heute können gleichgeschlechtliche Paare zwar in vielen europäischen Ländern heiraten, aber nicht in der Schweiz. Gleichgeschlechtliche Paare haben hierzulande die Möglichkeit, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Den Zivilstand «in eingetragener Partnerschaft» gibt es nur für gleichgeschlechtliche Paare.

Nicht die gleichen Rechte

Die eingetragene Partnerschaft ist aber nicht mit denselben Rechten und Pflichten verbunden wie die Ehe. Unterschiede gibt es beispielsweise bei der Einbürgerung, aber auch die gemeinschaftliche Adoption von Kindern ist nicht erlaubt.

Mit der Änderung des Eherechts sollen gleichgeschlechtliche Paare in diesen Punkten gleichgestellt werden. Kein Thema ist die Leihmutterschaft, mit der auch Männer-Paare Kinder bekommen könnten. Um die Vorlage nicht zu gefährden, wurde auch die Hinterlassenenrente ausgeklammert.

Eingetragene Partnerschaften wird es mit der «Ehe für alle» nicht mehr geben. Eingetragene Paare können diesen Zivilstand aber beibehalten, wenn sie dies wünschen, ihn aber auch in eine Ehe umwandeln. Den Anstoss zu der Vorlage hatten 2013 die Grünliberalen mit einer parlamentarischen Initiative gegeben.

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