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Kanton Graubünden verlängert den Beizen-Lockdown um vier Tage

Die Bündner Regierung verlängert im Kampf gegen das Coronavirus den Anfang Dezember verfügten kantonalen Beizen-Lockdown um vier Tage. Das bedeutet, dass die Restaurants bis am 22. Dezember geschlossen bleiben, auch jene in den Skigebieten.

Agentur
sda
15.12.20 - 15:22 Uhr
Politik
Graubünden verlängert den Beizen-Lockdown. Betroffen sind auch Restaurants in den Skigebieten, wo unter Schutzvorkehrungen aber Wintersport betrieben werden kann.
Graubünden verlängert den Beizen-Lockdown. Betroffen sind auch Restaurants in den Skigebieten, wo unter Schutzvorkehrungen aber Wintersport betrieben werden kann.
KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Der Beizen-Lockdown ist Teil des Gesamtschutzkonzeptes, das die Bündner Regierung Anfang Dezember erliess. Dessen Verlängerung folgt dem Ziel, die Tage über Weihnachten und Neujahr weitgehend ohne Einschränkungen begehen zu können, wie Volkswirtschaftsdirektor Marcus Caduff (CVP) am Dienstag in Chur sagte. Regierungsrat Peter Peyer (SP) sprach von einer möglichen Öffnung der Restaurants danach bis 23 Uhr.

Dazu müssten aber die diversen Indikatoren im Zusammenhang mit der Eindämmung des Coronavirus stimmen. Vor allem müssen die Fallzahlen mit den Ansteckungen sinken. Graubünden liegt gemäss Angaben von Peyer an einem Tag unter dem landesweiten Schnitt, am nächsten Tag darüber.

Restaurants zu - Skigebiete offen

Der Lockdown in der Gastrobranche trifft auch die Restaurants in die Skigebieten. Die Skigebiete selbst bleiben bis auf Weiteres offen. Ausnahmen vom Beizen-Lockdown bestehen für Take-Away-Betriebe, Hauslieferungen, Kantinen und Hotelrestaurants für Hotelgäste.

Das Anfang Dezember geschnürte Gesamtkonzept berührt neben der Gastrobranche die Kultur, die Freizeit, den Sport und die Schulen. Die Maskenpflicht an den Schulen bleibt, sportliche Aktivitäten mit mehr als zehn Personen sind untersagt.

Nach wie vor geschlossen sind Orte der Unterhaltung wie Kinos, Theater, Museen. Zudem bleiben jegliche Aktivitäten mit über zehn Personen verboten, sei es auf privatem oder öffentlichem Grund.

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