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Medtech: Versorgungsengpass befürchtet - Bund widerspricht

In einem offenen Brief an den Bundesrat haben Ärztinnen, Spitäler, Patientenschützer und Industrievertreter ihre Befürchtungen über Importhürden für Medizinprodukten geäussert. Der Bund widerspricht: Die Versorgung der Schweiz mit Medizinprodukten sei sichergestellt.

Agentur
sda
03.03.21 - 12:32 Uhr
Politik
Man werde die Versorgung der Schweiz mit Medizinprodukten sicherstellen, schreibt das eidgenössische Departement des Inneren und reagiert damit auf einen am Mittwoch publizierten offenen Brief an Bundesrat Berset von Patientenschützern, Spitalvertretern…
Man werde die Versorgung der Schweiz mit Medizinprodukten sicherstellen, schreibt das eidgenössische Departement des Inneren und reagiert damit auf einen am Mittwoch publizierten offenen Brief an Bundesrat Berset von Patientenschützern, Spitalvertretern…
KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Zu erwarten seien negative «Auswirkungen auf die Patientenversorgung in der Schweiz», heisst es in dem am Mittwoch an Gesundheitsminister Alain Berset übermittelten Schreiben.

Hintergrund ist die Drohung der EU, bei zu wenig Fortschritt beim institutionellen Rahmenabkommen im Gegenzug das Abkommen über technische Handelshindernisse (MRA) Schweiz-EU bis zum 26. Mai nicht zu aktualisieren. Dass der Export für Schweizer Medtech-Unternehmen in die EU dann schwieriger werden würde, ist bekannt.

Neu ist hingegen, dass der Bundesrat dem Vernehmen nach eine Verordnung plant, die den Import von Medtech-Produkten in die Schweiz ebenfalls schwieriger machen soll. «Wir fordern den Bundesrat dringend dazu auf, keine Importhürden aufzubauen (...)», heisst es weiter.

Unterzeichnet wurde der Brief unter anderem vom Dachverband Schweizerischer Patientenstellen, dem Spitalverband H+, dem Pharmaverband Interpharma sowie dem Medizinaltechnikverband Swiss Medtech, der das Ganze koordinierte.

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schreibt das eidgenössische Departement des Innern (EDI), der Bundesrat sähe keine Reziprozität vor. Für den Fall, dass das MRA nicht aktualisiert werde, würden die geplanten Massnahmen «abgestufte Übergangsregelungen» nach Risikoklassen der Medizinprodukte vorsehen.

Der Bundesrat habe das EDI beauftragt, entsprechende Massnahmen zur Milderung der möglichen negativen Auswirkungen zu erarbeiten. «Diese Massnahmen berücksichtigen alle Aspekte, die bei einer allfälligen Nichtaktualisierung des MRA zu beachten sind.»

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