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Briefliche Stimmabgabe bald portofrei?

In Graubünden soll die briefliche Stimmabgabe für das Stimmvolk portofrei werden. Die dafür vorgesehene Teilrevision des Gesetzes hat der Kanton nun zur Vernehmlassung freigegeben.

Anna
Panier
12.04.21 - 13:41 Uhr
Politik
Brieflich abstimmen soll in Graubünden bald portofrei werden, das verlangt zumindest ein SVP-Grossrat.
Brieflich abstimmen soll in Graubünden bald portofrei werden, das verlangt zumindest ein SVP-Grossrat.
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In der Oktobersession hat SVP-Grossrat Roman Hug einen Auftrag betreffend vorfrankierten Abstimmungskuverts für Graubünden eingereicht. Nun hat der Kanton die dafür notwendige Teilrevision des «Gesetzes über die politischen Rechte», kurz GPR, zur Vernehmlassung freigegeben, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Juli 2021.

Vernehmlassung:
Bei einer Vernehmlassung können beispielsweise die verschiedenen Parteien, Departemente oder Interessensgruppen nochmals Stellung zum Entwurf nehmen.

Das würde sich ändern

Aktuell sieht es in Graubünden so aus: Die Bündner Stimmberechtigten können ihre Stimme an der Urne, an einer von der Gemeinde bezeichneten Amtsstelle oder eben auch brieflich abgeben. Beim Postweg war es in den meisten Gemeinden bisher so geregelt, dass die Stimmberechtigten die Kosten des Portos selbst tragen müssen.

Mit der Änderung des Gesetzes soll sich dies aber ändern. Der Kanton soll neu die Kosten bei der brieflichen Stimmabgabe auf dem Postweg im Inland übernehmen. Dazu soll auf dem Stimmrechtsausweis jeweils einen entsprechenden Data-Matrix-Code unter der Adresse der Gemeinde aufgedruckt werden.

Data-Matrix-Code
Der Data-Matrix-Code ist ein Barcode, der aus schwarzen und weissen Kästchen besteht, die meistens in einer Form quadratisch angeordnet sind. Wird der Code gescannt, werden Daten elektronisch erfasst und dann weiterverarbeitet. Die Data-Matrix-Codes sind vergleichbar mit den bekannten QR-Codes.

Kanton würde B-Post-Sendung bezahlen

Wenn die Person, die brieflich abstimmt, dann ihr Stimm- beziehungsweise Wahlzettels an die Gemeinde zurückschickt, wird der Code auf dem Stimmrechtsausweis von der Post gescannt und dem Kanton automatisch eine Frankatur verrechnet, wie es heisst. Für den Kanton fallen also keine Kosten an, wenn die Stimmabgabe über einen der anderen oben beschriebenen Wege oder gar nicht erfolgt.

Weiter heisst es, die Frankatur gelte für eine B-Post-Sendung von 0,95 Franken. Dieses Vorgehen entspreche der Praxis anderer Kantone und berücksichtige zudem, dass bereits andere kostenlose Möglichkeiten zur Stimmabgabe dem Stimmvolk zur Verfügung stehen.

Anna Panier arbeitet als Redaktorin bei Online/Zeitung. Sie absolvierte ein Praktikum in der Medienfamilie Südostschweiz und studiert aktuell Multimedia Production im Bachelor an der Fachhochschule Graubünden in Chur. Mehr Infos

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