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Teilnehmerzahl für Lager in Graubünden nicht mehr beschränkt

Lager dürfen seit Ende April wieder durchgeführt werden – mit Schutz- und Testkonzepten. Neu ist die Teilnehmerzahl für Kinder und Jugendliche unbeschränkt. Bei Erwachsenen liegt sie bei 50.

Südostschweiz
28.05.21 - 09:56 Uhr
Politik
Bis in alle Nacht: Die Sommerlagersaison beginnt bald, und damit auch die gemütlichen Runden ums Lagerfeuer.
Bis in alle Nacht: Die Sommerlagersaison beginnt bald, und damit auch die gemütlichen Runden ums Lagerfeuer.
SYMBOLBILD PIXABAY

In einem Monat beginnen die Sommerferien und damit auch die Zeit des Lagerlebens. Gemeinsam den ganzen Tag etwas unternehmen, abends ums Lagerfeuer sitzen und sich endlos lange in den Schlaf plaudern – wer freut sich da nicht drauf?

Seit dem 30. April sind Lager in Graubünden wieder möglich, ab kommendem Montag ist neu die Teilnehmerzahl für Kinder und Jugendliche nicht mehr beschränkt, für Erwachsene liegt sie bei 50. Was gleich bleibt, sind gemäss einer Mitteilung des Gesundheitsamtes Graubünden die für die Lagerdurchführung erforderlichen Test- und Schutzkonzepte. So müssen die Teilnehmenden zum Zeitpunkt des Lagerbeginns weiterhin über ein negatives Testergebnis verfügen, wobei die Testresultate nicht älter als 72 Stunden sein dürfen. Für die Tests vor dem Lager seien alle Testarten ausser Selbsttests zugelassen (Antigen‑Schnelltest, PCR‑Tests, gepoolte Speicheltests), und bei mehr als drei Übernachtungen müssten alle Teilnehmenden eine Anschlusstestung durchführen, heisst es weiter. Dabei könnten neben den oben genannten Tests neu auch Selbsttests verwendet werden.

Keine Bewilligungspflicht mehr nötig

Gemäss Mitteilung unterstehen die Lager in Graubünden ab Montag nur noch einer Meldepflicht, Bewilligungen müssen nicht mehr eingeholt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass im Falle eines Covid‑19‑Ausbruchs während des Lagers, das Contact Tracing möglich ist. Wer ein Lager beim Gesundheitsamt anmeldet, muss ein rechtsgenügliches Schutzkonzept gemäss Vorgabe auf Bundesebene und ein Testkonzept gemäss Vorgabe des Gesundheitsamtes einreichen. Die Anmeldung eines Lagers könne über das Meldeformular per E‑Mail an kfsinfo@amz.gr.ch getätigt werden. Als Lager gilt gemäss Mitteilung jede organisierte Veranstaltung mit mehr als einer Übernachtung. (sz)

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