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Feierabend nach einem intensiven Sessionstag

Am zweiten Tag der Junisession in Davos behandelten die Grossrätinnen und Grossräte unter anderem den Teilbericht der PUK und diverse Aufträge. Fortsetzung ist am Mittwochmorgen.

15.06.21 - 07:39 Uhr
Politik
Junisession Juni Session Grosser Rat Grossrat Davos Kongress Kongresszentrum Bündner Parlament 2021 PUK Bericht
Der Grosse Rat beim Abstimmen an der Junisession.
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Herzlich willkommen zum bisher wohl sonnigsten Sessionstag in diesem Jahr. Wir tickern wieder live über die Ereignisse im grossen Rat. Heute geht es unter anderem um den PUK-Teilbericht zu den Submissionsabreden im Unterengadin.

Ticker

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Grossrat Lorenz Alig (links) im Gespräch mit Tarzisius Caviezel.
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Feierabend nach einem intensiven Sessionstag

Standespräsident Martin Wieland (FDP) beendet den Sessionstag. Um 8.15 Uhr am Mittwochmorgen geht es weiter mit dem dritten und letzten Sessionstag.

Selbstbestimmung am Lebensende

Das Recht auf Leben ist weitgehend unbestritten. Komplexer wird es beim Recht auf Sterben. 

Grossrat-Stellvertreter Pascal Pajic (SP/Chur) beauftragt die Regierung, die entsprechenden Wege einzuleiten, damit Personen, welche in Alters-/Pflegeheimen wohnen, die mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden, das Recht haben, in dieser Einrichtung die Hilfe von externen Organisationen für einen begleiteten Suizid nach den in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch zu nehmen. Als unverbindlicher Vorschlag folgt untenstehende Gesetzesänderung.

Die Regierung beantragt diesen Auftrag abzuändern, weshalb automatisch Diskussion entsteht.

Da Grossrat Pajic nicht an der Session teilnehmen kann, übernimmt es Zweitunterzeichner Urs Hardegger (Mitte/Seewis), sein Votum vorzulesen.

Die gewünschte Abänderung der Regierung sieht folgendermassen aus:

Es sei ein Gesetzesartikel zu schaffen, welcher Personen, die in mit öffentlichen Mitteln unterstützten Einrichtungen gemäss Art. 17 Abs. 1 lit. c des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit im Kanton Graubünden (Gesundheitsgesetz, GesG; BR 500.000) wohnen, das Recht einräumt, in dieser Einrichtung die Hilfe von externen Organisationen für einen begleiteten Suizid beizuziehen. Dies unter Berücksichtigung der in der Schweiz für den begleiteten Suizid geltenden Bestimmungen.

Der komplette Auftrag sowie die vollständige Antwort der Regierung sind hier zu finden.

Nachdem sich diverse Ratsmitglieder teils besorgt geäussert haben, spricht auch Regierungsrat Peyer noch einige Punkte zum Thema an. Er erwähnt auch explizit, dass es sich beim Auftrag nicht nur um die Beratung zur Sterbehilfe, sondern auch um deren Nutzung handelt.

Der grosse Rat überweist den Auftrag schliesslich mit 96 Ja-Stimmen.

Zug Rhätischen Bahn Rhätische Bahn RhB fahren Küblis Prättigau Umfahrungstunnel Tunnel
Ein Zug der Rhätischen Bahn fährt von Küblis in Richtung Klosters.
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In welchem Ausmass soll die RhB-Prättigau-Linie ausgebaut werden?

Grossrätin Valérie Favre Accola (SVP/Davos) fragt die Regierung betreffend Ausbau der RhB-Prättigauer-Linie an. Konkret möchte sie vom Regierungsrat unter anderem wissen:

  1. Wie stellt sich die Regierung zur Forderung nach einem durchgehenden Doppelspurausbau des Streckenabschnittes Landquart – Küblis? Mit welchen Kosten wäre zu rechnen?
  2. Wie weit sind die Projekte «Umfahrung Grüsch» entlang der Umfahrungsstrasse für Schnellzüge gediehen? Welche konkreten Unterlagen und Kostenberechnungen existieren?
  3. Ist die Regierung auch der Auffassung, dass auch mit einer Neubaustrecke Grüsch die Bestandesstrecke aufrechthalten werden muss, damit der Dorfkern von Grüsch möglichst gut erschlossen bleibt (inkl. zusätzliche Haltestelle Grüsch Ost für Lokalzüge)?

Auch hier hat die Regierung bereits schriftlich eine Antwort verfasst, in welcher sie sich wie folgt zitieren lässt:

Zu Frage 1: Gemäss dem Bundesbeschluss vom 19. Juni 2019 zum nächsten Ausbauschritt der Eisenbahnen (STEP 2030/35) sind weitere Ausbauten auch im Prättigau vorgesehen: neben dem Bahnhof Landquart (gemeinsames SBB-/RhB-Perron, Erweiterung Güterverkehrsanlagen) insbesondere die Beschleunigung im Raum Fideris, welche die Fahrzeit halbiert und die Leistungsfähigkeit der Strecke erhöht. Die Verlängerung der Doppelspur Landquart – Malans Richtung Klustunnel ist bereits im Bau. Die Verlängerung der Doppelspur von Klosters Platz bis in den verlängerten Bahnhof Klosters Dorf wird demnächst begonnen. Falls noch eine Umfahrung (Bahn) Grüsch realisiert würde, wäre der grösste Teil der Strecke Landquart – Küblis doppelspurig; im Bereich der Systemkreuzungsstellen wären dann lange Doppelspurinseln verfügbar, welche eine flüssige Betriebsabwicklung erlauben.

Zu Frage 2: Im kantonalen Richtplan Verkehr (KRIP-V) sind unter der Objektnummer 28.TB.01 weitere Doppelspurabschnitte zwischen Landquart und Klosters zur Leistungssteigerung vorgesehen. Ein Element davon könnte eine Umfahrung von Grüsch sein. Dieses wie auch weitere Infrastrukturprojekte müssten aber zuerst in den nächsten Ausbauschritt der Eisenbahnen STEP 2040/45 aufgenommen werden. Zu den Kosten können momentan keine Angaben gemacht werden.

Zu Frage 3: Die noch festzulegende Ausgestaltung einer Umfahrung von Grüsch mit einem oder zwei Geleisen bzw. die eventuelle Einrichtung einer neuen Station zur Erschliessung des Industriegebiets Grüsch/Bergbahn Danusa wird einen wesentlichen Einfluss auf einen Weiterbetrieb der Bestandesstrecke haben.

Die vollständige Anfrage sowie das komplette Antwortschreiben der Regierung finden sich hier.

Grossrätin Favre Accola ist mit der Antwort der Regierung auf die Anfrage nur teilweise zufrieden, weshalb sie Diskussion verlangt.

Graubünden und der Wolf

Nach der Pause wird im Grossen Rat über den «Fraktionsauftrag SVP betreffend Ausbreitung der Wölfe: Interessenswahrung des Berggebiets GR» beraten. Die Fraktion beauftragt die Regierung 

  1. zu prüfen, ob im Rahmen der nationalen Jagdgesetzgebung und angesichts der dynamischen Populationsentwicklung der Wölfe generell die Sicherheit und die Interessen des Kantons Graubündens mit dessen Bergland- und Alpwirtschaft gewahrt sind.
  2. den Bundesrat im Hinblick auf die künftigen Wolfsbestände im Kanton Graubünden und zur Wahrung der Sicherheit und im Interesse der betroffenen Bevölkerung zur Anpassung der Jagdgesetzgebung aufzufordern.

Die Regierung lässt sich in ihrer schriftlichen Antwort folgendermassen zitieren:

Zu Punkt 1: Durch die geltende nationale Jagdgesetzgebung sind angesichts der dynamischen Populationsentwicklung der Wölfe die Sicherheit und die Interessen des Kantons Graubünden mit dessen Bergland- und Alpwirtschaft nicht ausreichend gewahrt. Darum spricht sich die Regierung im Sinne einer gangbaren Koexistenz mit diesem Grossraubtier für die Einführung und Umsetzung eines zeitgemässen Umgangs mit der Wolfspräsenz aus. Zudem setzt sich die Regierung mit anderen Vertretern der Gebirgskantone dafür ein, geeignete Grundlagen zum Thema Wolfsentwicklung und Konfliktpotential, insbesondere bezüglich des wichtigen Verhältnisses zwischen Wolfspräsenz und Alp- und Landwirtschaft, zu erarbeiten, um die Probleme und Bedürfnisse der betroffenen Berggebietsregionen gegenüber der Politik, den Behörden und einem breiten gesellschaftlichen Umfeld politisch und fachlich besser aufzeigen zu können.

Zu Punkt 2: Die Ablehnung des revidierten eidgenössischen Jagdgesetzes durch das Schweizer Stimmvolk gilt es zu akzeptieren. Die Notwendigkeit, Instrumente zur nachhaltigen und wirksamen Entschärfung der Wolfsthematik zu schaffen, ist aber ausgewiesen. Die Regierung ist bezüglich Anpassung der eidgenössischen Jagdgesetzgebung deshalb regelmässig und proaktiv in Kontakt mit dem Bundesrat und mit den Bündner Bundesparlamentariern. Sie vertritt dabei stets die einleitend aufgeführte Haltung für eine verantwortungsbewusste Regulierung des Wolfsbestands. Sie wird sich auch zukünftig bei den zuständigen Bundesbehörden und erforderlichenfalls auch beim Bundesrat oder den zuständigen Departementen für einen zeitgemässen Umgang mit der Wolfspräsenz und für einen starken Herdenschutz engagieren.

Die komplette Anfrage sowie die schriftliche Antwort der Regierung finden sich hier.

Grossrat Benjamin Hefti (SVP/Fünf Dörfer) verlangt Diskussion. Nach diversen Wortmeldungen wird der Auftrag mit 105 Stimmen einstimmig überwiesen.

Wie weiter nach Corona?

Der Auftrag Maissen betreffend Beschleunigung der nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung nach Corona schliesst thematisch an den vorangegangenen und überwiesenen Auftrag Koch betreffend mittelfristigen Förderungsmassnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Lage an und sieht folgendermassen aus:

Der Kanton Graubünden sei angesichts seiner wirtschaftlichen Struktur durch die bundesrätlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie überdurchschnittlich betroffen. Mit der voranschreitenden Durchimpfung der Bevölkerung und den Erfahrungen aus anderen Pandemien werde auch diese Pandemie irgendwann vorüber sein. Ein wirtschaftlicher Schaden werde aber bleiben, indem Unternehmen kaum Investitionskraft haben oder die Nachfrage aufgrund einer Rezession zurückgehe, schreiben die Unterzeichner des Auftrags.

Gleichzeitig könnte die Pandemie infolge Verhaltensänderungen (Homeoffice, Reisen, Nutzen und Grenzen der Digitalisierung) und Erkenntnissen hinsichtlich Krisenbewältigung und Widerstandsfähigkeit in verschiedenen Bereichen einen Strukturwandel anschieben, heisst es weiter. Diese Gunst der Stunde gelte es zu nutzen.

Die Unterzeichnenden beauftragen deshalb die Regierung:

  1. Zeitnah für eine begrenzte Zeit von zwei bis drei Jahren die Förderkriterien der für den Zweck der wirtschaftlichen und kulturellen Erholung sinnvollen Förderinstrumente und die im Handlungsspielraum der Regierung oder des Departements liegen grosszügiger auszugestalten. Dies mit dem Ziel, Initiativen und Projekten rascher zur Umsetzung zu verhelfen.
  2. Gemeinsam mit dem Bund eine zeitlich begrenzte Ausweitung der Förderkriterien bei Investitionsprojekten (à fonds perdu, Darlehen, Bürgschaften) zu veranlassen, damit investitionswillige Unternehmen nicht durch Corona gebremst werden und ohne Aufschub durch Investitionen in den Regionen stabilisierend wirken und so Perspektiven, Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Werte sichern/erhalten bzw. schaffen.

Der vollständige Auftrag sowie die vollständige Antwort der Regierung finden sich hier.

In der schriftlichen Antwort der Regierung lässt sie sich folgendermassen zitieren:

Zu Punkt 1: Für die Entwicklung und die Umsetzung neuer Projekte können der Bund und der Kanton mit den bestehenden Förderinstrumenten Anreize setzen und die Projektrealisierung erleichtern oder beschleunigen. Die Förderkriterien sowie die dafür vorgesehenen finanziellen Ressourcen sind langfristig ausgerichtet. Die Regierung sieht für Entwicklungs- und Kooperationsprojekte genügend Möglichkeiten, um Projekte mit kantonalen Fördermitteln, inklusive Mittel im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes NRP, zu unterstützen. Die Regierung ist bereit, in der Einzelfallbeurteilung den Spielraum in der Anwendung der Förderkriterien zu Gunsten der Bündner Wirtschaft und einzelner Projektträger zu nutzen.

Zu Punkt 2: Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie können besonders im Tourismussektor dazu führen, dass betriebliche Reserven für die Überbrückung der kurzfristigen Herausforderungen verwendet werden und damit für die Finanzierung künftiger Investitionen fehlen. Derzeit prüft der Bund, ob ein Investitionsprogramm basierend auf bestehenden Förderinstrumenten (Neue Regionalpolitik, Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH usw.) lanciert werden soll. Dabei soll ein besonderer Fokus darauf gerichtet werden, dass weiterhin bedeutende Investitionsvorhaben realisiert werden können.

Da die Regierung den Auftrag abändern möchte, entsteht automatisch Diskussion.

Es folgen die Aufträge

Nach der Detailberatung und Abstimmung über den PUK-Teilbericht fährt Martin Wieland (FDP/Trins) mit der Beratung von Aufträgen fort. Der Fraktionsauftrag der CVP betreffend finanzpolitische Szenarien für die Kantonskasse wurde einstimmig überwiesen. Philipp Wilhelm (SP/Davos) zog seinen Auftrag betreffend überhöhte Verzugszinsen zurück. Der Rat diskutiert nun über den Auftrag Koch betreffend mittelfristige Fördermassnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Lage.

Die PUK wird aufgelöst, die Arbeit ist getan

Der Teilbericht der PUK geht nun in die Detailberatung. Grossrätin Franziska Preisig (SP/Oberengadin) möchte von der Regierung wissen, welches die Werkzeuge der Regierung sind, um gegen Firmen vorzugehen mit einer zu gewichtigen Marktstellung. Die Fragen wird die Regierung am Ende der Detailberatung beantworten. Andri Perl (SP/Chur) möchte von der Regierung wissen, wo diese die Anlaufstelle für Whistleblower ansiedeln möchte. Weiter werden der Regierung im Rahmen der Detailberatung keine Fragen gestellt.

Mario Cavigelli beantwortet die beiden Fragen. Dem Kanton und der Weko stünden für Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung entsprechende Instrumente zur Verfügung. Besonders die Weko könne entsprechende Vorabklärungen treffen, sobald der Verdacht bestehe. Bestätige sich der Verdacht, so könne die Vorabklärung in die eigentliche Untersuchung überführt werden. Anschliessend suche die Weko eine Lösung mit dem Unternehmen, würde eine solche nicht gefunden, würden entsprechende Massnahmen eingeleitet, so Cavigelli. Auch der Kanton prüfe seinerseits die offerierten Preise und vergleiche diese mit auswärtigen Offerten. Damit liessen sich allfällige Absprachen unter anderem erkennen. Cavigelli erklärt, dass die Zahlung der Unternehmen, welche im aktuellen Fall getätigt worden seien, keine Bussen seien. Sie seien Schadensersatz, beziehungsweise Ausgleichszahlungen. Deswegen sei es falsch zu behaupten, die Firmen können sich freikaufen. 

Zur Frage von Grossrat Perl sagt Cavigelli, dass die zuständige Meldestelle nicht bei den zuständigen Vergabestellen angesiedelt sei. Diese Stelle könne jedoch durchaus bei einem anderen Departement oder ganz extern angesiedelt werden, so Cavigelli. Die PUK wünsche eine solche externe Anlaufstelle. Darüber müsse zwar noch beraten werden, so Cavigelli, es sei aber durchaus begrüssenswert.

Der PUK-Bericht wurde von dem grossen Rat einstimmig genehmigt, die PUK wird, ebenfalls nach einstimmiger Abstimmung, somit aufgelöst. Die Arbeit ist getan.

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Die Regierungsbank mit Mario Cavigelli (mitte).
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Regierung begrüsst Resultat der PUK-Untersuchung

Regierungspräsident Mario Cavigelli (Mitte) hat das Wort. Er dankt der PUK für ihre gründliche und intensive Untersuchung. Sie habe dazu beigetragen, die Glaubwürdigkeit des Kantons Graubünden und seiner Verwaltung wiederherzustellen. Die Regierung habe die Aufarbeitung von Beginn her begrüsst. Die PUK habe stets uneingeschränkten Zugang zu allen Akten gehabt. Die Regierung nehme zu Kenntnis, dass keine Mitglieder der Regierung oder der Verwaltung in die Bauabsprachen verwickelt gewesen sein.

Dass nicht alle kantonalen Mitarbeitenden fehlerfrei gehandelt hätten, nimmt die Regierung mit Bedauern zu Kenntnis, wie Cavigelli betont. Es würden nun griffige Massnahmen ergriffen, um solche Vorkommnisse in Zukunft zu verhindern. Die Handlungsempfehlungen der PUK trügen das ihre dazu bei. Ein Teil davon sei bereits umgesetzt, die restlichen Empfehlungen würden möglichst bald geprüft und umgesetzt.

Rehabilitation durch automatische Straffreiheit

Grossrat Rudolf Kunz (FDP/Chur) ergänzt die bisherigen Voten, mit der Aussage, dass das Tiefbauamt seit Einleitung der Ermittlungen ausgezeichnete Arbeit leisten würde. Dies ginge in der aktuellen Diskussion etwas vergessen. Auch Kunz erwähnt, dass Adam Quadroni dadurch, dass er auch als Täter agiert hat, nicht als Held gelten darf. Das Kartellgesetz sehe aber Straffreiheit für den Whistleblower vor. Deswegen werde Quadroni automatisch rehabilitiert, da er straffrei ausgehe.

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Die Grossräte Oliver Hohl, Andri Perl, Lukas Horrer (von links).
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«Verfilztes» Graubünden oder nicht?

Besonders die Grossräte Oliver Hohl (FDP) und Andri Perl (SP) scheinen sich in dieser Frage nicht einig zu werden. Während Hohl darauf beharrt, dass der Bericht der PUK gezeigt habe, dass weder die Verwaltung noch die Regierung in die Preisabsprachen verwickelt gewesen seien, besteht Perl darauf zwischen «Korruption» und «Filz» zu unterscheiden. Letzteres bedinge nämlich nicht unbedingt kriminelles Handeln. Vielmehr sei es in einem Kanton wie Graubünden aus geografischer Sichtweise unvermeidbar, dass ein gewisser Filz entstehe, auch ohne kriminelle Absichten. Um 14 Uhr geht die Debatte zum PUK-Teilbericht weiter.

Mara Schlumpf ist Redaktorin und Chefin vom Dienst bei «suedostschweiz.ch». Ursprünglich kommt sie aus dem Aargau, hat ihr Herz aber vor einigen Jahren an Chur verschenkt. Mehr Infos

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Wieso wird Quadronis Vergangenheit nicht auch aufgearbeitet? Irrtum vorbehalten ist sein Privatkonkurs immer noch nicht abgeschlossen. Hier scheinen wohl seine Berater die entscheidende Rolle zu spielen. Der Bruder hat in Leserbriefen das Verhalten von Adam auch schon dargelegt. Nimmt ihn niemand ernst? Passen seine Ausführungen nicht zum konstruierten Image vom ach so reuigen Whistlerblower? Wurde all das gesammelte Geld wirklich in eine Stiftung überführt? Und wovon lebt AQ jetzt? Wäre sicher interessant zu erfahren.

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