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Frist verlängert: Umsatzverluste können länger eingereicht werden 

Der Kanton Graubünden verlängert die Nachreichefrist für das Beantragen von Härtefallhilfen. Bündner Unternehmen, die stark unter den Folgen der Coronapandemie leiden, können Geld beantragen.

Hannah
Hitz
12.08.21 - 13:41 Uhr
Politik
Die Frist für die Nachreichung von Umsatzverlusten aufgrund der Coronapandemie wird bis zum 31. August 2021 verlängert.
Die Frist für die Nachreichung von Umsatzverlusten aufgrund der Coronapandemie wird bis zum 31. August 2021 verlängert.
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Stark von den Folgen der Covid-19-Pandemie betroffene Bündner Unternehmen können beim Kanton Graubünden finanzielle Unterstützung in Form von Härtefallhilfen beantragen. Dies gilt für Unternehmen, die bis zu fünf Millionen Franken im Jahr verdienen.

Die Frist für die Nachreichung von Umsatzverlusten wird um zwei Wochen verlängert. Dies teilt der Kanton Graubünden am Donnerstag mit.

Unterstützungsbeiträge erhält, wer bis zum 30. Juni das erste ordentliche Gesuch um Härtefallhilfen für Verluste bis Ende März gestellt hat. Diese Frist wird nicht verlängert.

Die behördlichen Massnahmen haben sich noch bis in den Frühsommer hingezogen. Deshalb können Unternehmen nun zusätzliche Umsatzverluste, die sie von April bis Juni erlitten haben, auch noch einreichen. Die Einreichefrist ist bis zum 31. August 2021 verlängert worden. Danach nimmt der Kanton keine Nachreichungen mehr entgegen. Nicht von der Frist betroffen sind Unternehmen, die Unterlagen nachliefern müssen. (hai)

Weitere Informationen findet Ihr hier.

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