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Testen und Maske statt Quarantäne: Graubünden lockert Massnahmen

Der Kanton Graubünden will die Quarantäne für Kontaktpersonen von Covid-Infizierten erleichtern. Basis dafür sind gemäss Gesundheitsamt die Erfahrungen bei den Betriebstests.

Südostschweiz
10.09.21 - 11:08 Uhr
Politik
Kontaktpersonen, die sich konsequent testen lassen, Kontakte einschränken und Maske tragen, müssen nicht mehr in Quarantäne.
Kontaktpersonen, die sich konsequent testen lassen, Kontakte einschränken und Maske tragen, müssen nicht mehr in Quarantäne.
Symbolbild Pixabay

Schon seit vergangenem Frühling können sich Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen in Graubünden repetitiv testen lassen anstatt in Quarantäne zu gehen. Bisher wurden diese Tests im Rahmen der Betriebstests in den beteiligten Bündner Unternehmen durchgeführt. Das Bündner Gesundheitsamt will diese Regelung nun ausweiten. Grund seien die guten Erfahrungen bei den Betriebstests. «Es konnte gezeigt werden, dass es mit diesem Vorgehen nicht zu einer vermehrten Ausbreitung von Covid-19 kommt. Die Betroffenen sind sich ihrer Verantwortung bewusst und halten sich gut an die Massnahmen», heisst es in einer Mitteilung des Amtes.

Die Quarantänelockerungen betreffen erwachsene Kontaktpersonen, die nicht im gleichen Haushalt wie die positiv getestete Person leben. Diese können sich nun während sieben Tagen nach dem letzten Kontakt mit einem PCR- oder Antigenschnelltest beim Hausarzt, in der Apotheke oder im Testzentrum testen lassen, wie das Gesundheitsamt schreibt. Selbsttests führen hingegen nicht zu einer erleichterten Quarantäne.

Tragen die Kontaktpersonen zudem eine Maske im Kontakt mit anderen Menschen und beschränken diese Kontakte auf ein Minimum, sollen sie gemäss neuer Regelung statt in Quarantäne neu auch wieder zur Arbeit gehen können. 

Unveränderte Regelung für Infizierte und ihre Mitbewohner

Als Kontaktperson gelten laut Amt Personen, die insgesamt mehr als 15 Minuten pro Tag, ohne geeigneten Schutz und mit weniger als 1,5 Meter Abstand mit einer infizierten Person in Kontakt waren. Die Kontaktpersonen werden entweder vom Contact Tracing oder von der positiv getesteten Person informiert. Für die Eingrenzung der Pandemie sei es massgeblich, alle nahen Kontakte zu informieren und zum repetitiven Testen aufzufordern, schreibt das Amt. Ein einmaliger negativer Test schliesse eine Infektion nicht aus.

Für Infizierte und ihr nahes Umfeld ändert sich nichts: Kontaktpersonen, die im gleichen Haushalt leben, müssen weiterhin in Quarantäne. Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, müssen unverändert 10 Tage in Isolation.

Kantonsspital Graubünden führt Zertifikatspflicht ein
Ab Montag müssen Besucherinnen und Besucher im Kantonsspital Graubünden ein Covid-Zertifikat vorweisen. Dies teilt das Spital am Freitag mit. Die übrigen Regeln bleiben bestehen, insbesondere die Maskenpflicht und Besuchsbeschränkung.
Begleitpersonen unterstützungsbedürftiger Patientinnen und Patienten gelten nicht als Besucher und sind entsprechend von der Zertifikatspflicht befreit, wie es heisst.

(so)

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