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Raser dürfen wieder mit Geldstrafen sanktioniert werden

Wer ein Raserdelikt begeht, muss künftig nicht mehr zwingend eine Freiheitsstrafe absitzen. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat die Mindeststrafe aufgehoben. Damit dürfen Raser wieder mit reinen Geldstrafen sanktioniert werden.

Agentur
sda
15.09.21 - 10:49 Uhr
Politik
Wer ein Raserdelikt begeht, soll künftig auch wieder mit Geldstrafe sanktioniert werden können. Dieser Meinung ist das Parlament. (Archivbild)
Wer ein Raserdelikt begeht, soll künftig auch wieder mit Geldstrafe sanktioniert werden können. Dieser Meinung ist das Parlament. (Archivbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 33 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung. Laut Beat Rieder (Mitte/VS), Präsident der Rechtskommission des Ständerats (RK-S), wird damit «ein Missgriff» der «Via sicura»-Vorlage rückgängig gemacht. Ein grösserer Ermessensspielraum für Richter sei notwendig, sagte Philippe Bauer (FDP/NE).

Eine Minderheit um Carlo Sommaruga (SP/GE) wollte die Mindestfreiheitsstrafe vorerst noch nicht aufheben, damit die Frage im Kontext der Revision des Strassenverkehrsgesetzes geprüft werden kann. Ein Vorpreschen des Parlaments sei nicht notwendig, hielt Hans Stöckli (SP/BE) fest. Die Vorlage zum Rasertatbestand sei bereits weit gediehen.

Der Raserartikel war in den vergangenen Jahren vor allem von bürgerlichen Kreisen kritisiert worden. Nationalrat Yves Nidegger (SVP/GE) wollte ihn ersatzlos streichen. Die grosse Kammer hob in der Sommersession jedoch lediglich die Mindestgrenze von einem Jahr Gefängnis auf und will auch wieder Geldstrafen ermöglichen. Dem folgte nun auch der Ständerat.

Geldstrafen nur bei Bagatelldelikten

Der Umgang mit sogenannten Raserdelikten ist Thema bei der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen. Diese soll sicherstellen, dass die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Hintergrund der Revision sind veränderte gesellschaftliche Wert- und Moralvorstellungen, die technische Entwicklung sowie internationale Vereinbarungen.

Einige Punkte dieser umfassenden Reform sind noch nicht geklärt. Es verbleibt eine Handvoll Differenzen. Dabei geht es unter anderem um den Umgang mit Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Geht es nach dem Ständerat, sollen Geldstrafen für Angriffe auf Personen von Polizei, Feuerwehr und Blaulicht-Organisationen nur noch bei Bagatelldelikten möglich sein. Der Nationalrat möchte den Gerichten die Option von Geldstrafen in jedem Fall ermöglichen.

Sexualstrafrecht ausgeklammert

Viel zu reden gab auch die Forderung nach einer Anpassung der bedingten Strafen. Heute gilt, dass Ersttäter und -täterinnen bei günstiger Prognose «in der Regel» zu einer bedingten Strafe verurteilt werden, wenn es das Strafmass zulässt. Der Nationalrat votierte dagegen, dass dies nur noch als «Möglichkeit» im Gesetz formuliert wird. Der Ständerat schloss sich diesem Entscheid nun an.

Bereits in der ersten Beratungsrunde hatten die Räte entschieden, dass die Mindeststrafe für schwere Körperverletzung von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben wird. Im Gesetz drin bleibt der Tatbestand der «Majestätsbeleidigung». Wer einen fremden Staat beleidigt, kann also weiterhin bestraft werden.

Die Vorlage geht nun ein zweites Mal an den Nationalrat. Betroffen bei der Harmonisierung der Strafrahmen sind rund vierzig Gesetze und Erlasse, nicht aber das Sexualstrafrecht. Dafür ist eine separate Vorlage vorgesehen. Diese kommt voraussichtlich im nächsten Jahr ins Parlament.

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