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Gemeinsam zu einer neuen Ortsplanung

Die Gemeinde Davos muss ihre Ortsplanung total revidieren. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung (Zonenplan und Bauordnung) wird mehrere Jahre Arbeit in Anspruch nehmen. Als Grundlage für die umfassende Revision muss ein Kommunales räumliches Leitbild erarbeitet werden – eine Strategie für die zukünftige räumliche Entwicklung.

Davoser
Zeitung
25.01.22 - 07:00 Uhr
Politik
Ein Kommunales räumliches Leitbild soll die Weichen für die weitere Entwicklung von Davos stellen.
Ein Kommunales räumliches Leitbild soll die Weichen für die weitere Entwicklung von Davos stellen.
Marcel Giger (snow-world.ch)

Im Kanton Graubünden müssen die Gemeinden gestützt auf den kantonalen Richtplan ihre angestrebte räumliche Entwicklung der nächsten 15 bis 25 Jahre in einem Kommunalen räumlichen Leitbild (KrL) aufzeigen. Dieses KrL ist eine Art Vision für die zukünftige Raumentwicklung und dient als Basis für die anschliessende Gesamtrevision der Nutzungsplanung.

Wozu ein Kommunales räumliches Leitbild?

Mit dem KrL soll die Gemeinde eine Gesamtschau schärfen und sich aktiv mit der angestrebten langfristigen räumlichen Entwicklung auseinandersetzen. Dabei sind die Themen Siedlung, Land- schaft und Verkehr aufeinander abzustimmen, Qualitäten der bestehenden Siedlungsstrukturen zu erfassen und zu sichern sowie deren Erneuerung und Weiterentwicklung darzulegen. Dabei sollen öffentliche Räume und Freiräume innerhalb und ausserhalb der Siedlung thematisiert werden. Mit Hilfe des KrL soll das Charakteristische eines Ortes erkannt und gesichert, Chancen und Potenziale entdeckt und genutzt sowie räumliche Qualitäten und Zielsetzungen räumlich konkretisiert werden.

Viele Grundlagen sind vorhanden

Davos muss bei den Arbeiten zum KrL bei Weitem nicht auf Feld Null starten. Mit dem Leitbild aus dem Jahr 2009, dem regionalen Richtplan der Landschaft Davos von 2012 und mit weiteren Konzepten verfügt Davos über wichtige Grundlagen, in denen die Stossrichtung der räumlichen Entwicklung bereits aufgezeigt ist. Im KrL geht es auch darum, die aktuellen räumlichen Entwicklungsstrategien zu reflektieren, aktualisieren, koordinieren und, wo erforderlich, zu ergänzen oder zu präzisieren. Beispiels-weise geht es um eine Abstimmung der Entwicklung von Siedlung und Verkehr, und es gilt, das im Entwurf erarbeitete Gesamtverkehrskonzept mit der räumlichen Entwicklungsstrategie abzugleichen. Auch werden im KrL laufende Projekte wie das Generationenprojekt Bahnhof Dorf berücksichtigt und auf die Gesamtentwicklung abgestimmt.

Mitwirkungsmöglichkeit für die Bevölkerung

Bei der Erarbeitung eines KrL ist die Mitwirkung der Bevölkerung vorgegeben. Der Kleine Landrat möchte diese auf zwei Ebenen ermöglichen. Bei der Erarbeitung des Leitbild-Entwurfs wirkt eine breit abgestützte Begleitgruppe mit. Sie setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Bereichen wie Forschung, Bildung, Gesundheit, Soziales, Tou rismus, Handel, Gewerbe, Landwirtschaft und Umwelt. Zudem wurde darauf geachtet, dass Vertretende aus dem Grossen Landrat und aus den verschiedenen Davoser Ortsteilen mitwirken können. In drei Sitzungen wird die rund 25-köpfige Gruppe bis im Sommer 2022 den Entwurfsprozess des KrL begleiten. Anschliessend wird die gesamte Bevölkerung eingeladen, sich dazu zu äussern. Die Rückmeldungen werden ausgewertet und fliessen, wo möglich und sinnvoll, in die Bereinigung des KrL oder – je nach Rückmeldung – in die spätere Gesamtrevision der Nutzungsplanung ein. Es besteht also für jede Davoserin und jeden Davoser die Möglichkeit, sich beim KrL im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung im Sommer 2022 ein- zubringen. Die Information dazu wird frühzeitig erfolgen, unter anderem im Rahmen einer  geplanten Informationsveranstaltung.

Grundlage für die Gesamtrevision der Ortsplanung

Das KrL soll nach erfolgter Mitwirkung bis Ende Jahr fertiggestellt und vom Kleinen Landrat verabschiedet werden. Es dient dann als Strategie-Instrument ohne rechtliche Wirkung. Die grundeigentümerverbindlichen Festlegungen werden in der anschliessenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung ab 2023 erarbeitet. Auch dort werden Grosser Landrat und Bevölkerung wiederum mitwirken können und am Schluss über die Gesamt- revision abstimmen.

Der Kleine Landrat freut sich, unter Einbezug engagierter Mitwirkenden mit dem KrL ein langfristiges räumliches Strategieinstrument und eine Grundlage für die Gesamtrevision zu erarbeiten.

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