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Parlament weitet Untersuchungen im Erpressungsfall Berset aus

Der Erpressungsversuch gegen Bundesrat Berset hat ein weiteres politisches Nachspiel. Die Geschäftsprüfungkommissionen haben entschieden, die Verhältnismässigkeit des Einsatzes einer Sonder-Polizeieinheit und den Vorwurf des Missbrauchs von Steuergeldern zu prüfen.

Agentur
sda
25.10.21 - 11:11 Uhr
Politik
Der Erpressungsversuch gegen Bundesrat Alain Berset hat ein weiteres politisches Nachspiel. (Archivbild)
Der Erpressungsversuch gegen Bundesrat Alain Berset hat ein weiteres politisches Nachspiel. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK-N/S) haben weitere Abklärungen im Fall der versuchten Erpressung von Bundesrat Alain Berset beschlossen. Die teilten die Kommissionen am Montag mit.

Subkommissionen der GPKs sind bereits daran, in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) zu prüfen, ob das abgeschlossene Strafverfahren gegen die Frau, welche Bundesrat Alain Berset im Jahr 2019 zu erpressen versuchte, den üblichen Standards entsprochen hat oder ob allenfalls wegen der Prominenz des Opfers unangemessen vorgegangen wurde.

Zusätzlich haben die GPK nun ihre Subkommissionen/Gerichte/BA beauftragt, die Verhältnismässigkeit des Einsatzes der Sondereinheit «Tigris» der Bundeskriminalpolizei im Rahmen dieses Strafverfahrens zu überprüfen.

Im Weiteren sollen Vorwürfe abklärt werden, wonach Berset Bundesmittel missbräuchlich eingesetzt haben soll.

Erpressungsversuch mit rechtskräftigem Urteil

Im November 2020 machte die «Weltwoche» publik, dass die Bundesanwaltschaft im September 2020 eine Frau wegen versuchter Erpressung gegen Berset zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig. Berset erklärte daraufhin, es handle sich um eine «private Angelegenheit», die erledigt sei.

Bekannt ist, dass die Frau versuchte, Berset mit privaten Dokumenten zu erpressen. Der Bundesrat erstattete Strafanzeige. Die Täterin forderte Berset gemäss Strafbefehl zunächst «zur Bezahlung einer ausstehenden Schuld von 100'000 Franken» auf, nahm später aber davon wieder Abstand.

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