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Mordprozess Bülach: Lebenslänglich, aber keine Verwahrung

Der Haupttäter im Bülacher Prozess um zwei grausame Morde im Frühling 2016 im Kanton Bern wird nicht verwahrt. Das Bezirksgericht Bülach hat ihn am Freitag aber zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

Agentur
sda
13.12.19 - 15:24 Uhr
Blaulicht
Lebenslänglich, aber keine Verwahrung: Das Bezirksgericht Bülach hat im Mordfall Boppelsen/Utzingen sein Urteil gefällt. (Archivbild)
Lebenslänglich, aber keine Verwahrung: Das Bezirksgericht Bülach hat im Mordfall Boppelsen/Utzingen sein Urteil gefällt. (Archivbild)
KEYSTONE/WALTER BIERI

Der 30-jährige Transportunternehmer wurde des mehrfachen Mordes, des mehrfachen Raubes, der Erpressung, Entführung, Freiheitsberaubung und anderer Delikte schuldig gesprochen.

Seine beiden Komplizen, die 29-jährige Ehefrau des Haupttäters und ein 36-jähriger Garagist, wurden wegen Gehilfenschaft zum Mord und wegen diversen weiteren Delikten schuldig gesprochen.

Gegen die Frau verhängte das Gericht eine 11-jährige Freiheitsstrafe, gegen den Mann eine solche von 13 Jahren. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Trio hatte im April und im Juni 2016 im Kanton Bern zwei Männer in ihre Gewalt gebracht, um an deren Auto beziehungsweise Lastwagen zu kommen, die dann weiterverkauft werden sollten. Damit wollten die drei zu Geld kommen. Die Opfer wurden stundenlang festgehalten, geschlagen und schliesslich getötet.

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