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Mann ballert im Garten auf Krähen

Ein Mann aus der Region bewahrte im Hauseingang eine geladene und ungesicherte halb automatische Waffe auf – und schoss damit unter anderem auf Krähen. Jetzt wurde der Mann bestraft.

Urs
Schnider
13.05.20 - 04:30 Uhr
Blaulicht
Das Gewehr, mit dem er auf Krähen schoss, habe er von seinem Onkel geerbt, gab der Landwirt zu Protokoll.
Das Gewehr, mit dem er auf Krähen schoss, habe er von seinem Onkel geerbt, gab der Landwirt zu Protokoll.
SYMBOLBILD PIXABAY

Der Tipp kam aus Zürich. Aufgrund eines Verhaftungsbefehls des Amtes für Justizvollzug des Kantons Zürich stattete die Kantonspolizei St. Gallen einem 56-jährigen Mann aus der Region einen Besuch ab. Dabei entdeckten die Polizisten im Treppenaufgang seines Hauses ein in der Ecke abgestelltes halb automatisches Gewehr. Dieses war mit drei Patronen geladen und entsichert, wie es in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft St. Gallen heisst. Zudem seien ein Schalldämpfer sowie ein Zielfernrohr sichergestellt worden.

Erbstück des Onkels

Der 56-Jährige gab bei der Befragung anfangs Januar an, er habe das Gewehr von seinem Onkel geerbt. In der Befragung sagte der Landwirt zudem, dass er damit neben seinem Haus auf eine Zielscheibe mit einer Entfernung von 50 bis 100 Meter geschossen habe. Weder für das Gewehr noch für das Zubehör verfügte der Beschuldigte über eine Bewilligung. Wobei es für das Gewehr keine gebraucht habe. Denn zu jenem Zeitpunkt hätten «nicht verbotene Waffen durch Erbgang ohne Bewilligung» erworben werden können. Und weil die Waffe auch heute als nicht verboten gilt, konnte der Beschuldigte für den damaligen Erwerb und den heutigen Besitz nicht bestraft werden. So ist es im Strafbefehl festgehalten.

Allerdings gelte der Schalldämpfer inzwischen als verbotenes Waffenzubehör, da im Juni 2007 das Waffengesetz entsprechend geändert worden sei. Spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2008 hätte der fehlbare Landwirt den Schalldämpfer melden müssen. Da er dies nicht tat, machte er sich strafbar.

Auf Krähen geschossen

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und zeigte sich geständig, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. Deshalb könne von einer unbedingten Strafe abgesehen werden.

Von der Waffe und dem Zubehör muss sich der Mann nun aber verabschieden, alles wurde ihm abgenommen: Eine Einziehung sei zwecktauglich, um weiteres Schiessen an öffentlich zugänglichen Orten sowie ein unsorgfältiges Aufbewahren von Waffen zu unterbinden. Damit könne eine potenzielle Gefährdung der Allgemeinheit verhindert werden. Und weiter heisst es im Strafbefehl: «Zudem kann damit verhindert werden, dass der Beschuldigte – wie er bei der polizeilichen Einvernahme selbst sagte – auf Krähen schiesst.»

Eine Geldstrafe in der Höhe von 300 Franken wird auf zwei Jahre aufgeschoben. Allerdings muss der Landwirt eine Busse sowie die Kosten des Verfahrens berappen, total 850 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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