×

Kart-Unfall in der Waadt hat keine strafrechtlichen Folgen

Vier frühere und heutige Verantwortliche des Freizeitparks «Fun Planet» in Rennaz VD sind im Zusammenhang mit einem Kart-Unfall freigesprochen worden. Dabei war vor sieben Jahren eine damals 14-Jährige aus dem Wallis schwer verletzt worden.

Agentur
sda
16.06.20 - 11:28 Uhr
Blaulicht
Der Kart-Unfall hatte sich vor sieben Jahren im Freizeitpark "Fun Planet" im Kanton Waadt ereignet. (Archivbild)
Der Kart-Unfall hatte sich vor sieben Jahren im Freizeitpark "Fun Planet" im Kanton Waadt ereignet. (Archivbild)
KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Der Unfall hatte sich am Nachmittag des 18. Juni 2013 während eines Schulausflugs der Orientierungsschule von Sitten ereignet. Beim freiwilligen Kartfahren im «Fun Planet» in Rennaz (VD) verunfallte eine der Schülerinnen schwer.

Die damals 14-Jährige erlitt Schnittwunden im Gesicht und Verletzungen am Rücken, die fünf chirurgische Eingriffe nötig machten. Nach dem Unfall litt die junge Frau nicht nur an körperlichen Schmerzen, sondern auch an Depressionen.

Fahrlässigkeit vermutet

Auf der Anklagebank sassen der 47-jährige frühere Direktor des Freizeitparks, die 46-jährige Verwalterin, der 49-jährige frühere Co-Verwalter und ein 50-jähriger Techniker. Ihnen wurde schwere fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Dieses Vergehen kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Die Verteidigung der Angeklagten plädierte auf Freispruch.

Demgegenüber forderte die Staatsanwältin in Abwesenheit Geldstrafen von 120 bis 140 Tagen mit zwei Jahren Bewährung. Ursprünglich hatte sie das Verfahren ganz einstellen wollen. Zum Prozess kam es erst, nachdem das Opfer Rekurs eingelegt hatte.

Kurven schlecht gesichert

Die Staatsanwältin warf den Angeklagten vor, mit der Sicherheit zu lasch umgegangen zu sein. So seien die verwendeten Sicherheitsbarrieren mit den Kart-Fahrzeugen nicht kompatibel gewesen. Die Schranken seien im Parcours zudem nicht parallel zur Fahrbahn platziert gewesen und hätten gefährliche rechte Winkel gebildet.

Ausserdem habe ein nicht ausgebildeter Techniker die Piste angelegt. Ein weiterer Vorwurf lautete, dass die Besucherinnen und Besucher des Freizeitparks keine geeignete Anleitung erhielten, bevor sie sich ans Steuer der Mini-Rennwagen setzten. Und schliesslich habe bei gewissen Helmen das Visier gefehlt.

«Unglückliche Umstände»

Die Präsidentin des Strafgerichts von Vevey VD kam in ihrem am Montagabend gefällten Urteil zum Schluss, dass der Kart-Unfall auf ein «Zusammentreffen von unglücklichen Umständen» zurückzuführen ist. Die verwendeten Karts und Sicherheitsbarrieren stünden nicht zur Debatte, denn sie hätten zu den besten gehört, die es auf dem Markt gegeben habe.

Die gleichen seien auch auf Karting-Bahnen in Bulle FR und Brig VS verwendet worden, hielt Gerichtspräsidentin Sandrine Osojnak laut dem der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegenden Urteil fest. Anders als es in der Anklageschrift geheissen habe, hätten die Angeklagten nach einem ähnlichen Unfall im Mai 2012 zudem sehr wohl Verbesserungen am Parcours vorgenommen.

Das Urteil der Gerichtspräsidentin löste bei der Klägerin Tränen aus. Die junge Frau hat nun noch die Möglichkeit, auf dem Zivilweg eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Die heute 21-Jährige hatte wegen des Unfalls ihren Traum, Hebamme zu werden, aufgeben müssen.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Blaulicht MEHR