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Lebenslange Haft für Täter in Doppelmordfall in Les Verrières

Der Täter im Doppelmordfall in Les Verrières NE ist am Mittwoch vom Neuenburger Kriminalgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann hatte seine Ex-Freundin und ihren neuen Partner mit einer Faustfeuerwaffe erschossen.

Agentur
sda
17.06.20 - 19:31 Uhr
Blaulicht
In diesem Haus in Les Verrières NE wurde der Doppelmord 2017 verübt. Motiv Eifersucht: Ein Mann erschoss seine Ex-Freundin und ihren neuen Partner mit einer Faustfeuerwaffe. (Archivbild)
In diesem Haus in Les Verrières NE wurde der Doppelmord 2017 verübt. Motiv Eifersucht: Ein Mann erschoss seine Ex-Freundin und ihren neuen Partner mit einer Faustfeuerwaffe. (Archivbild)
Keystone/LAURENT GILLIERON

Im März 2019 war der Angeklagte in erster Instanz vor dem Strafgericht von Boudry zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zum Berufungsprozess kam es, weil der Neuenburger Staatsanwalt dieses Urteil angefochten hatte. Er forderte eine härtere Strafe.

Das Motiv des Doppelmordes war Eifersucht. Der Täter, ein Mann in seinen Fünfzigern, ertrug es offenbar nicht, dass seine frühere, rund 20 Jahre jüngere Lebensgefährtin ein Leben mit einem anderen Mann führte.

In der Nacht vom 4. auf den 5. August 2017 begab sich der Mann mit einer geladenen Pistole bewaffnet in die Wohnung seiner ehemaligen Freundin. Er versteckte sich in der Wohnung, näherte sich dann den Opfern aus nächster Nähe und schoss - ohne ein Wort zu sagen - in den Kopf des neuen Freunds seiner Ex-Freundin und dann auf sie.

Klare Tötungsabsicht

Der Angeklagte gab zwei Schüsse auf seine Ex-Freundin ab. Der Richter, Pierre Cornu, bezeichnete die Aussage des Angeklagten, dass er ein zweites Mal gefeuert habe, um das Leiden seiner Ex-Freundin zu verkürzen, als schockierend.

«Er wollte sie nur fertig machen», sagte Cornu. "Der Angeklagte hatte eindeutig die Absicht, die Frau zu töten. Er handelte kaltblütig und aus einem egoistischen Motiv heraus. Die Exekution sei geplant gewesen und der Täter habe eine besondere Skrupellosigkeit an den Tag gelegt.

Hass, Rache und Eifersucht

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert hatte. «Wenn es mehr als einen Mord gibt, sollte eine lebenslange Haftstrafe verhängt werden», sagte Staatsanwalt Rémy. «Wenn das Prinzip der Verschlimmerung nicht angewandt wird, ist es, als ob das zweite ausgelöschte Leben nicht zählen würde.»

Für den Staatsanwalt wiegt die Schuld des Angeklagten «extrem schwer». «Er handelte aus Hass, Rache und Eifersucht, um seine Ehre zu retten.» Seiner Meinung nach könnte man bei der Tat auch von einem «Eigentumsdelikt» sprechen. Der Angeklagte habe das Opfer als sein Eigentum betrachtet habe und habe nicht enteignet werden wollen.

Verteidigung: Kein Mord

Die Verteidiger des Angeklagten waren hingegen der Ansicht, dass die Voraussetzungen für den Tatbestand Mord nicht erfüllt seien und plädierten für eine Haftstrafe von 14 Jahren. "Das Motiv und die Vorgehensweise des Angeklagten seien nicht abscheulich gewesen. Ihr Mandant habe ohne besondere Entschlossenheit oder Vorsatz gehandelt, sagten die Verteidiger.

Der Angeklagte habe nicht aus reinem Egoismus gehandelt, sondern unter der Last heftiger Gefühlswallungen, so die Verteidigung. «Als der Mann erfahren hat, dass sich seine Freundin von ihm trennt, brachen er und sein Leben zusammen», sagte die Verteidigung.

Reue und Bedauern

Der Täter zeigte sich vor dem Gericht reumütig. Unter Tränen erklärte er, dass er «diese unverzeihliche Tat» bedauere. «Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht daran denke. Ich würde alles dafür geben, zurückzugehen und den Verlauf der Geschehnisse zu ändern».

Die Gerichtsverhandlung fand teilweise hinter verschlossenen Türen statt. Die anwesenden Journalisten mussten sich verpflichten, bestimmte Elemente der familiären Hintergründe nicht preiszugeben. Eine der Zivilparteien und die Verteidigung hatten einen Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefordert.

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