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76-Jährige gesteht vor Gericht Tötung von siebenjährigem Schüler

In Basel hat sich Montag eine 76-jährige Seniorin, die im März 2019 einen siebenjährigen Schüler getötet hatte, vor dem Strafgericht verantworten müssen. Die Angeklagte gab die Tat zu und behauptete, sie im Affekt begangen zu haben.

Agentur
sda
10.08.20 - 17:28 Uhr
Blaulicht
Die Tötung des siebenjährigen Kindes ereignete sich am 21. März 2019 im Basler Gotthelf-Quartier. Noch immer erinnern Blumen an die Tat.
Die Tötung des siebenjährigen Kindes ereignete sich am 21. März 2019 im Basler Gotthelf-Quartier. Noch immer erinnern Blumen an die Tat.
KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Sie bereue die Tat jeden Tag, sagte die 76-Jährige vor dem Basler Strafgericht. Nie habe sie gedacht, dass sie dazu fähig wäre. «Es tut mir leid für die Familie.»

Der siebenjährige Bub war am 21. März 2019 kurz vor 12.40 Uhr am St. Galler-Ring in Basel auf dem Heimweg von der Schule mit einem Küchenmesser niedergestochen worden. Er erlag noch am Tatort seinen schweren Verletzungen. Im Gerichtssaal waren auch die Eltern des getöteten Kindes anwesend, die den Prozess unter Tränen mitverfolgten.

Die Seniorin, die seit Jahrzehnten mit den Behörden im Streit gewesen war, begründete die Tötung des ihr unbekannten Kindes vor Gericht mit ihrer Verzweiflung. Sie erzählte ausführlich über ihre seit Jahrzehnten andauernden Streitigkeiten mit den Behörden. Über die Tötung des Buben sprach die Seniorin meistens nur, wenn sie vom Gericht explizit dazu aufgefordert wurde.

«Einfach plötzlich so passiert»

Die Angeklagte gab an, im Affekt gehandelt haben. «Es ist einfach plötzlich so passiert.» Die Behörden hätten sie so weit getrieben.

Auslöser für ihren Kampf gegen die Behörden seien zivilrechtliche Streitigkeiten ihres 1999 verstorbenen Lebenspartners gewesen und insbesondere der Umstand, dass die gemeinsame Wohnung 1992 zwangsgeräumt worden war. Die beiden wurden vorübergehend obdachlos, ihr Eigentum wurde eingelagert und 1995 liquidiert.

«Seit 1992 habe ich nichts zurückbekommen - keine Entschädigung und keine Entschuldigung. Das hat mich zur Verzweiflung getrieben», sagte sie.

Angeklagte lehnt Behandlung ab

Die Angeklagte leidet gemäss Gutachten an einer chronifizierten, schwerwiegend wahnhaften Störung, namentlich einem Querulantenwahn. Über 42 Jahre lang habe die Beschuldigte wahnhafte Briefe an verschiedene Behörden geschrieben, heisst es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.

Vor Gericht bestritt die 76-Jährige, die Tat im Wahn ausgeübt zu haben und an einem Querulantenwahn zu leiden. Eine Behandlung mit Medikamenten lehnte sie ab.

180'000 Franken Genugtuung gefordert

Angeklagt hat die Basler Staatsanwaltschaft die Frau wegen Mordes. Sie beantragt die Verwahrung der 76-Jährigen. Die Tötung des Buben sei aus «völlig egoistischen Gründen erfolgt», sagte der Erste Basler Staatsanwalt Alberto Fabbri. Die Angeklagte habe eine Kaltblütigkeit zu Tage gelegt, die kaum zu ertragen sei.

Der Anwalt der Eltern forderten eine Genugtuung von 180«000 Franken und Schadenersatz von rund 18»700 Franken für die Beerdigungskosten.

Der Verteidiger der Seniorin beantragte statt die Verwahrung eine stationäre Massnahme für die Seniorin. Die Forderungen der Eltern seien zudem abzulehnen.

Die Angeklagte betonte im Rahmen ihres selber gehaltenen Plädoyers, dass sie weder psychisch krank noch schuldunfähig sei - und nutzte die rund 60 Minuten Redezeit, um auf die angeblichen Verfehlungen der Behörden in der Vergangenheit Aufmerksam zu machen. Sie forderte unter anderem, dass ihr Fall vom Bundesgericht angeschaut werde.

Das Urteil soll am Dienstag um 16.30 Uhr verkündet werden.

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