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Zwei Vertreter von Winterthurer Islamisten-Gruppe vor Gericht

Am Bundesstrafgericht beginnt an diesem Montag der Prozess gegen zwei IS-Anhänger aus dem Kreis der Winterthurer Kampfsportschule «MMA Sunna». Der erste war Mitbegründer, der zweite hatte eine Beziehung zu einer Minderjährigen, die mit ihrem Bruder nach Syrien reiste.

Agentur
sda
10.08.20 - 07:00 Uhr
Blaulicht
Vor Bundesstrafgericht in Bellinzona müssen sich zwei Winterthurer unter anderem wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation verantworten. (Archivbild)
Vor Bundesstrafgericht in Bellinzona müssen sich zwei Winterthurer unter anderem wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation verantworten. (Archivbild)
KEYSTONE/Ti-Press/Samuel Golay

Der 34 Jahre alte Hauptangeklagte hielt sich gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) von Mitte November bis 9. Dezember 2013 in Syrien auf. Dort soll er sich einer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angehörenden Kampftruppe angeschlossen haben. Er habe dort bewaffnete Wachdienste und Kampfeinsätze geleistet.

Wieder in der Schweiz gründete der Syrien-Rückkehrer zusammen mit dem zweifachen Thaibox-Weltmeister Valdet Gashi in Winterthur die Kampfsportschule «MMA Sunna». Zudem leitete der angeklagte Winterthurer das Projekt «Lies!» in der Schweiz.

Die dadurch geschaffenen Strukturen und Kontakte soll der 34-Jährige genutzt haben, um Anhänger für den IS anzuwerben. Die Anklageschrift zählt fünf Personen auf, die schliesslich nach Syrien reisten, um sich dem IS anzuschliessen.

International vernetzt

Genannt wird Valdet Gashi, der mutmasslich im Juli 2015 bei einem Einsatz in Syrien umgekommen ist. Aber auch das damals noch minderjährige Geschwisterpaar aus Winterthur soll unter dem Einfluss des Angeklagten seine Reise nach Syrien angetreten haben.

Laut Anklage unterhielt der 34-Jährige Kontakte zu einflussreichen Vertretern des salafistischen Islams in verschiedenen Ländern. Darunter befindet sich Hussein Bosnic, der in Bosnien-Herzegowina 2015 wegen terroristischer Verbrechen zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Es werden aber auch Kontakte zu Salafisten in Nürnberg/D und Österreich genannt.

Die BA wirft dem Winterthurer Beteiligung an einer kriminellen Organisation vor. Zudem wird ihm zur Last gelegt, den Straftatbestand Gewaltdarstellungen zu erfüllen. Auf seinem Handy wurden lauf Anklageschrift Videos von brutalen Hinrichtungen sichergestellt.

Beziehung zu Minderjähriger

Dem zweiten, heute 37-jährigen Angeklagten wirft die BA zusätzlich zu den genannten Delikten sexuelle Handlungen mit Kindern und Pornographie vor. Der Mann unterhielt eine intime Beziehung mit der damals noch Minderjährigen, die mit ihrem Bruder nach Syrien reiste.

Der verheiratete schweizerisch-mazedonische Doppelbürger soll die Jugendliche im Oktober 2014 nach islamischem Recht geheiratet und dazu gebracht haben, im Dezember 2014 nach Syrien zu reisen. Sein eigener Versuch, dorthin zu gelangen scheiterte. Die mazedonische Polizei nahm ihn fest.

Auf dem Handy des Angeklagten fand die BA nicht nur Fotografien von Gewaltdarstellungen. Auf dem Gerät befanden sich auch Bilder, die sexuelle Handlungen zwischen Menschen und Tieren zeigen und Fotos sexueller Gewalt gegen junge Frauen.

Die BA wird die beantragten Strafen erst an der Hauptverhandlung bekannt geben. Die Untersuchungskosten des vorliegenden Verfahrens belaufen sich gemäss Anklageschrift auf rund 560«000 Franken. Davon sollen die Angeklagten auf Antrag der BA 450»000 Franken bezahlen. (Prozess SK.2019.71)

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