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Wegen Mordes verurteilte Frau kann stationäre Therapie fortsetzen

Weil deutliche Fortschritte erkennbar sind, kann eine 2010 in Bern wegen Mordes verurteilte Frau ihre stationäre Therapiemassnahme weitere fünf Jahre fortsetzen. Das Regionalgericht Bern hat am Freitag den Anträgen von Anklage und Verteidigung entsprochen.

Agentur
sda
14.08.20 - 13:09 Uhr
Blaulicht
Die Frau, die 2008 im Berner Florapark ein Zufallsopfer erstach, darf ihre stationäre Therapie fortsetzen.
Die Frau, die 2008 im Berner Florapark ein Zufallsopfer erstach, darf ihre stationäre Therapie fortsetzen.
KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Auch die Betroffene selber wünschte sich eine Fortsetzung der Therapie. Das Regionalgericht Bern-Mittelland bestätigte die Fortsetzung der von allen Seiten als verhältnismässig und Erfolg versprechenden Therapie am Freitagmittag schriftlich.

Die heute 34-jährige Verurteilte lebt seit rund zehn Jahren in der Vollzugsanstalt Hindelbank bei Bern, wo sie sich in einer stationären Therapie ihrer schweren Persönlichkeitsstörung mit Gewalt- und Tötungsfantasien stellt.

Viel Ermunterung

«Sie hat hart an sich gearbeitet, wohl härter als jeder von uns hier im Gerichtssaal», sagte der Vertreter des Justizvollzugsamts am Freitagmorgen an der Gerichtsverhandlung. Auch der Staatsanwalt sah die Frau auf dem richtigen Weg. «Sie sind therapierbar», machte auch er ihr Mut.

Zu einer Therapie gehörten auch Rückschläge und Rückfälle, rief der Verteidiger in Erinnerung. Insgesamt seien aber klare Fortschritte zu erkennen, die es in den kommenden fünf Jahren zu festigen und weiter auszubauen gelte.

Die Verurteilte selber gab offen Auskunft auf die Fragen der Richterinnen und Richter - auch zu ihren Gewalt -und Tötungsfantasien.

Es gebe nach wie vor Auslöser für solche Fantasien. Die Bilder würden dann ein paar Sekunden aufscheinen und seien wieder weg, schilderte die Frau. Sie habe Strategien entwickelt, wie sie diesen Episoden begegnen könne, damit es eben nicht zu einem Gewaltausbruch komme. Sie habe nach wie vor eine Therapie nötig. «Da gehe ich auch gerne hin», liess die Frau das Gericht wissen.

Angst vor Neuem

Die Verurteilte hinterliess am Freitag vor Gericht den Eindruck, sich recht gut selber einschätzen zu können. So berichtete sie von Bedenken gegen einen Umzug in eine offenere und grössere Wohngruppe der Anstalten Hindelbank. Dort lebten viel mehr Frauen und man bekomme weniger Betreuung. Und: «Ja, ich habe Angst vor neuen Situationen, das stresst mich», sagte sie über sich.

Erkennbar mit Herzblut berichtete die junge Frau von ihrer Arbeit in den Anstalten Hindelbank. Dort hilft sie im Garten und bei den Tieren, macht Unterhalts- und Reinigungsarbeiten. Auch eine Katze darf die 34-Jährige mittlerweile halten. «Ich liebe sie über alles», sagte die Frau vor Gericht.

Die zur Tatzeit 22-jährige Frau wurde im Herbst 2010 zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Diese Strafe wurde aufgeschoben zugunsten einer stationären psychotherapeutischen Massnahme. Diese Massnahme kann mehrmals jeweils um fünf Jahre verlängert werden.

Überforderte Behörden

Die verurteilte Mörderin hatte schon als Jugendliche Gewalt- und Tötungsphantasien. Mit 16 stach sie ihrem Bruder ein Messer in den Rücken. Die Behörden waren zunehmend ratlos und überfordert mit ihr.

Schliesslich landete sie in einer betreuten Wohngemeinschaft in Bern. Als Gelegenheitsprostituierte kam sie am Abend des 18. November 2008 mit einem 52-jährigen tamilischen Freier in Kontakt. Die beiden begaben sich in den kleinen Florapark im Berner Monbijouquartier. Plötzlich zückte die Frau ein Messer und stach in einem Blutrausch an die hundert Mal auf ihr Zufallsopfer ein.

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