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22-Jähriger Mann erschlug Opfer mit einer Metallpfanne

Der 22-jährige Schweizer, der am vergangenen Mittwoch in der Stadt St. Gallen in eine Wohnung eingedrungen war, hat sein Opfer mit einer Metallpfanne erschlagen. Die Polizei erschoss den Täter, der nicht von der 46-jährigen Frau ablassen wollte.

Agentur
sda
07.09.20 - 11:34 Uhr
Blaulicht
Bei einem Gewaltdelikt in der Stadt St. Gallen starben am vergangenen Mittwoch zwei Menschen. Die Polizei stand mit einem Grossaufgebot im Einsatz und sperrte das Gebiet weiträumig ab.
Bei einem Gewaltdelikt in der Stadt St. Gallen starben am vergangenen Mittwoch zwei Menschen. Die Polizei stand mit einem Grossaufgebot im Einsatz und sperrte das Gebiet weiträumig ab.
Keystone-SDA/Michael Nyffenegger

Regula Stöckli, Sprecherin der St. Galler Staatsanwaltschaft, bestätigte am Montag eine entsprechende Meldung auf «Tagblatt online». Die Metallpfanne stammte aus der Wohnung, in der sich die 46-jährige Italienerin am vergangenen Mittwoch aufgehalten hatte.

Der Mann hatte sich kurz nach 12 Uhr im Haus an der Speicherstrasse Zutritt zu einer Wohnung verschafft. Dort begann er, mit der Pfanne auf die Frau einzuschlagen. Sowohl die Auswahl der Wohnung als auch des Opfers erscheine zum jetzigen Zeitpunkt «als völlig zufällig», teilte die Staatsanwaltschaft nach dem Gewaltdelikt mit.

Die alarmierten Polizeibeamten hätten nach ihrem Eintreffen den mutmasslichen Täter aufgefordert, inne zu halten. Er habe nicht reagiert und weiter «massivst» auf die Frau eingeschlagen, schilderte die Staatsanwaltschaft das Geschehen. Darauf hätten zwei Polizisten mehrere Schüsse auf den Mann abgegeben.

Der Schweizer starb noch am Tatort. Die Frau wurde mit Kopfverletzungen ins Spital gebracht, wo sie an den Folgen eines schweren Schädel-Hirn-Traumas starb.

Es gibt Anhaltspunkte, dass der mutmassliche Täter psychische Probleme gehabt habe. Die Umstände der Tat wie auch das Motiv seien nun Gegenstand von weiteren Ermittlungen, sagte Stöckli am Montag. Gegen die beiden Polizisten, die Schüsse abgegeben haben, wird ein Verfahren eröffnet. Erster Schritt ist im Kanton St. Gallen ein Antrag bei der Anklagekammer für eine Ermächtigung.

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