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Viele Einsätze für die Stadtpolizei Chur

Die Stadtpolizei Chur ist am Wochenende rund 30 Mal ausgerückt. Unter anderem kam es in der Altstadt zu mehreren Lärmreklamationen.

Südostschweiz
09.05.21 - 12:56 Uhr
Blaulicht
Die Stadtpolizei Chur hatte am Wochenende alle Hände voll zu tun.
Die Stadtpolizei Chur hatte am Wochenende alle Hände voll zu tun.
ARCHIV

Die Churer Stadtpolizei hat während des Wochenendes rund 30 Einsätze bewältigt. Darunter Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, ein Selbstunfall, Lärmbelästigungen, Sachbeschädigungen und Hilfeleistungen zugunsten der Bevölkerung, wie es in einer Mitteilung heisst.

Entwendetes motorisiertes Fahrrad

Drei Autofahrer wurden wegen des Hochdrehens des Motors angezeigt. Zudem fiel bei einem der Autofahrer der Atemlufttest positiv aus. Die Polizei zog seinen Ausweis ein.

Ausserdem hielten die Patrouillen eine 25-jährige Elektro-Motorfahrradfahrerin an, welche eine zweite Person auf dem Gepäckträger mitführte. Beide trugen keinen Schutzhelm. Zusätzlich wurde festgestellt, dass die Fahrerin keinen Führerausweis besass und das motorisierte Fahrrad, für welches kein Versicherungsschutz bestand, zuvor entwendet wurde. Bei der Fahrerin wurde eine Blutentnahme angeordnet, wie es weiter heisst.

Selbstunfall mit Elektro-Scooter

Am Samstagnachmittag kam es auch zu einem Selbstunfall eines Elektro-Scooterfahrers bei der Aubrücke. Laut der Stadtpolizei Chur kollidierte ein 76-jähriger Mann beim Abbiegen auf den Fussgängerweg am Rheindamm mit dem Randstein. Der Scooterfahrer kam zu Fall und zog sich eine Kopf- und Armverletzung zu. Ein Rettungswagen überführte ihn ins Spital.

Grosses Personenaufkommen

Des Weiteren musste sich die Stadtpolizei am Wochenende auch mit mehreren Lärmreklamationen auseinandersetzen. Die offenen Gartenwirtschaften und die milden Temperaturen hätten zu grossen Personenansammlungen geführt, heisst es weiter.

Laut der Stadtpolizei erforderten die Durchsetzung der gesetzlichen Ruhezeiten sowie der Corona-Massnahmen einerseits viele Gespräche und anderseits Ermahnungen. Einzelne unbelehrbare oder renitente Personen wurden gebüsst, beziehungsweise zur Anzeige gebracht, wie es abschliessend heisst. (so)

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Nicht nur die Churer Altstadt ist ein Lärm-Hotspot (zu den bekannt hohen Immo-Preisen in der Schweiz, bei oft schlechter Vermieter-Dienstleistung, wie ich finde, erinnert mich an GRF, so erlebe ich es).
1)
Zumindest Chronischkranke sollten in einer Stille-Zone wohnen dürfen (nicht nur im MCS-Haus in Zürich-Leimbach https://www.gesundes-wohnen-mcs.ch ). Das heisst, Stillebedürftige und Lärmenthusiasten around-the-clock sollten logischerweise nicht im selben Haus wohnen.
In jeder Mieterumfrage ist Lärm zuoberst auf der Sorgenliste. Die NZZ nennt es "Akustische Gewalt". Die WHO bezeichnet Stress insbesondere durch Lärm als Hauptgesundheitsgefahr hinter Luftverschmutzung.
PS: Dass, wie bei mir im Hause, praktisch täglich x-mal Türen teils in Detonations-Lautstärke (und zwar für mich als Bewohner noch wesentlich lauter als der Artillerielärm Waffenplatz Chur, betreffend den in Chur Volksinitiative-Unterschriften gesammelt wurden und die Gemeinden Felsberg – und Chur, meines Wissens – bei Bundesrätin Amherd vorstellig wurden!) geknallt werden, ist 1) Abruptlärm, der medizinisch mit Abstand am schädlichsten ist, 2) vermeidbar bzw. mutwillig und 3) gesetzlich verboten. Aber diese Türenknallerei findet statt.
2)
Lärmverursacher sollten vermehrt den Polizeiaufwand selbst bezahlen müssen (Verursacherprinzip), höhere Bussen. Denn die Gesetze sind bekannt. Es gibt pro 24 Stunden drei Lärmschutz-Ebenen.
https://www.chur.ch/rechtssammlung/sammlung/1142764
Auszüge aus dem Polizeigesetz der Stadt Chur (PG):
Art. 30
Allgemeine Ruhezeiten
1) Die Nachtruhe dauert von 23.00 bis 07.00 Uhr. Während dieser Zeit ist die Ruhe oder den Schlaf störender Lärm zu unterlassen.
2) An den öffentlichen Ruhetagen sowie werktags von 20.00 Uhr bis zu Beginn der Nachtruhe ist dem erhöhten Ruhebedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
3) In den übrigen Zeiten sind alle übermässigen Störungen zu unterlassen, die durch zumutbare Vorkehrungen oder rücksichtsvolles Verhalten vermieden werden können. Lärmende Arbeiten sind nach Möglichkeit in geschlossene Räume zu verlegen.
Art. 31
1) Störendes Singen, Musizieren, Diskutieren sowie Gejohle und dergleichen, der Gebrauch von Tonwiedergabegeräten, Megaphonen, Sirenen und ähnlichen Geräten im Freien sind während der Nachtruhe verboten. Während der übrigen Zeiten dürfen Dritte durch solches Verhalten nicht in unzumutbarer Weise belästigt werden.
2) Tätigkeiten gemäss Abs. 1 im Innern von Gebäuden dürfen Dritte nicht in unzumutbarer Weise belästigen; insbesondere während der Ruhezeiten gemäss Art. 30 Abs. 1-3 sind Türen und Fenster geschlossen zu halten.

An alle die sich über den Lärm von Töff & Auto etc. etc. Nerven. Nicht Schulter Zucken sondern handeln! Unterstützen Sie die Richtigen Instutitionen, diese können dann auch etwas Bewirken. Aber dazu brauchen diese es eben auch Unterstützer und dann wird auch etwas geschehen. Ansonsten passiert halt nichts! Somit war es für mich logisch das ich die LÄRMLIGA.CH unterstützen werde.

 

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