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Mordversuch im Glarnerland: Verteidiger fordern tiefe Strafen

Im Verfahren um eine Attacke 2018 in Bilten lagen am Donnerstag nach zwei Verhandlungstagen die Anträge der Parteien auf dem Tisch.

Agentur
sda
19.08.21 - 14:38 Uhr
Blaulicht
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Der Vorwurf des versuchten Mordes und hohe Strafanträge seitens der Anklage, das Verneinen jeglicher Tötungsabsicht und Freispruchanträge seitens der Verteidigung: Im Verfahren um eine Attacke 2018 in Bilten lagen am Donnerstag nach zwei Verhandlungstagen die Anträge der Parteien auf dem Tisch.

Speziell ist der Fall, weil das Opfer des brutalen Angriffes anderthalb Jahre zuvor selbst gewaltbereiter Täter gewesen sein soll. Die im aktuellen Prozess mutmasslichen Auftraggeber des Mordversuches waren damals die Opfer. Der später in Auftrag gegebene Angriff war ein Vergeltungsschlag.

Von den sieben Beschuldigten, alle aus Kosovo, Albanien oder Mazedonien, erschienen nur die vier vor dem Kantonsgericht, die sich bereits im vorgezogenen Strafvollzug befinden. Alle machten von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.

Zwei abwesende Beschuldigten waren vom Gericht dispensiert worden. Die Verhandlung fand aus Platzgründen nicht im Gerichtsgebäude in Glarus statt, sondern im Gemeindehaussaal im benachbarten Ennenda.

Massive Holzstöcke

Laut Anklage haben zwei der Beschuldigten Anfang Oktober 2018 im Auftrag von zwei anderen Mitbeschuldigten das Opfer in Tötungsabsicht mit Stöcken zusammengeschlagen und schwer verletzt. Dafür hätten die Schläger insgesamt 10'000 Franken kassiert.

Bei albanischen Einkommens- und Lebenskosten entspreche dieser Betrag rund 230'000 Franken in der Schweiz, sagte die Anklägerin. Auftraggeber und Schläger hätten den Tod des angegriffenen Mannes gewollt oder zumindest in Kauf genommen.

Die massiven, an einem Ende verbreiterten Holzstiele präsentierte die Staatsanwältin vor Gericht. Sie seien durchaus mit Baseballschlägern vergleichbar. Dazu kommen Drogen-, Betrugs- und weitere Delikte. Für die vier Hauptbeschuldigten forderte die Anklägerin zwischen 12,5 und 15 Jahren Freiheitsentzug.

Für zwei Beschuldigte verlangte sie sieben beziehungsweise neun Jahre Freiheitsentzug wegen Gehilfenschaft zum versuchten Mord und weiterer Delikte. Die siebte Beschuldigte soll wegen Betrugs und Urkundenfälschung fünf Jahre ins Gefängnis. Alle sieben sollen je 15 Jahre des Landes verwiesen werden.

«Kein Mordversuch»

Die Verteidiger plädierten für weitgehende Freisprüche. Der Mann habe nicht getötet werden sollen, die Verletzungen seien keineswegs lebensgefährlich, ja, nicht einmal besonders schwer gewesen. Höchstens versuchte schwere Körperverletzung liege vor. Dafür seien für die Schläger 38 beziehungsweise 40 Monate Haft angemessen. Die beiden jungen Männer hatten die Attacke als solche eingestanden.

Von einem Mordversuch könne keine Rede sein, damit auch nicht von Anstiftung beziehungsweise Gehilfenschaft zum versuchten Mord. Die entsprechend Beschuldigten sollten laut ihren Verteidigern freigesprochen werden. Die angeblichen Tatbeiträge ihrer Mandanten seien nicht nachzuweisen. Nebendelikte seien mit bedingten Geldstrafen zu ahnden, forderten die Verteidiger.

Unter anderem argumentierten die Verteidiger mit juristischen Mängeln. Aus formalen Gründen seien viele Beweismittel nicht verwertbar. In einem Fall wurde eine Familienfehde im Hintergrund als entlastendes Element angeführt, belastende Faktoren wurden in Zweifel gezogen, Schlüsse der Ermittler als spekulativ abgetan.

Im vielschichtigen Verfahren befasst sich das Kantonsgericht Glarus nun damit, Urteile über die sieben Beschuldigten zu treffen. Wann die Entscheide eröffnet werden, ist noch unklar.

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