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48-Jähriger wegen pädophiler Übergriffe vor Obergericht Solothurn

Vor dem Obergericht des Kantons Solothurn hat sich am heutigen Mittwoch ein 48-jähriger Mann wegen des Vorwurfs pädophiler Übergriffe zu verantworten. Das Amtsgericht Olten-Gösgen hatte ihn im Dezember 2020 zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Agentur
sda
10.11.21 - 06:30 Uhr
Blaulicht
Das Obergericht des Kantons Solothurn verhandelt den Fall eines rückfälligen Pädophilen. Die Staatsanwaltschaft fordert die Verwahrung des Mannes. (Archivbild)
Das Obergericht des Kantons Solothurn verhandelt den Fall eines rückfälligen Pädophilen. Die Staatsanwaltschaft fordert die Verwahrung des Mannes. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Das Amtsgericht sprach den Schweizer der sexuellen Handlungen mit Kindern, der Schändung, der sexuellen Belästigung und der harten Pornografie schuldig. In einzelnen Anklagepunkten kam es dagegen zu Freisprüchen - die Sachverhalte seien nicht rechtsgenügend erstellt, befand das Amtsgericht.

Der Mann hat sich seit Jahren immer wieder an Kindern vergangen und ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Laut Gutachten ist zudem die Wiederholungsgefahr hoch.

Dennoch verzichtete das Gericht auf die Anordnung einer Verwahrung. Der Mann habe zwar gewiss verwerflich gehandelt, die Tragweite der Übergriffe sei allerdings nicht so gross, dass dies eine Verwahrung rechtfertigen würde.

Staatsanwaltschaft will Verwahrung

Das Gericht beschränkte sich auf die Freiheitsstrafe, eine geringe Geldstrafe und eine Busse. Zudem ordnete es ein lebenslanges Verbot jeglicher Tätigkeit mit Kindern an, ein fünfjähriges Kontaktverbot zu Kindern unter 16 Jahren sowie ein ebenso langes Rayonverbot um Einrichtungen für Kinder - etwa Kindergärten, Schulhäuser, Sportanlagen und dergleichen.

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren und die Verwahrung des Beschuldigten gefordert. Dieser hatte einzig die Anklagepunkte der Pornografie akzeptiert, alle anderen Vorwürfe jedoch zurückgewiesen. Sein Verteidiger hatte demnach weit gehende Freisprüche verlangt. Das Obergericht will sein Urteil am 15. November eröffnen.

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