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So wehrt Ihr Euch gegen ungerechtfertigte Betreibungen

Wird jemand für den Kauf eines Kopfhörers betrieben, obwohl er diesen nie gekauft hat, handelt es sich um eine ungerechtfertigte Betreibung. Wie man sich gegen solche wehren kann, sagt Dominik Weber von comparis.ch im neusten Konsumententipp.

Südostschweiz

21.02.19 - 11:20 Uhr
Leben & Freizeit