×

Der Weg zum Skilift darf passiert werden – zumindest vorübergehend

Ein Wegstück zum Skilift sorgt in Bivio seit zwei Wintersaisons für Auseinandersetzungen. Die Verhandlungen laufen entsprechend seit Jahren. Eine finale Lösung fehlt nach wie vor. Doch nun gibt es eine vorübergehende Lösung.

23.01.20 - 16:00 Uhr
Tourismus

Ein ungefähr 30 Meter langes Wegstück sorgt in Bivio seit zwei Jahren für Streitigkeiten. Er ist für viele Einheimische und Gäste der direkteste Weg zum Skilift. Nachdem die Grundeigentümer des Weges von den Sportanlagen aber keine Entschädigung mehr erhielten, haben sie ein Durchgangsverbot errichtet, wie «suedostschweiz.ch» berichtete.

Das war Ende 2018. Seither wird verhandelt und nach einer Lösung gesucht. Bis heute gibt es keine passende Lösung. Zumindest nicht die endgültige Lösung. Immerhin haben die Beteiligten nun aber eine vorübergehende Lösung gefunden, bis die Verhandlungen abgeschlossen sind. «Der Weg darf passiert und genutzt werden, um zu dem Skilift zu gelangen», sagt Leo Thomann, Gemeindepräsident von Surses, auf Anfrage. Die Grundeigentümer erhalten im Gegenzug ein Skiabonnement als Entschädigung. Wie all die Jahre zuvor.

Ein Ende ist nicht in Sicht

Ein Ende der Verhandlungen für die endgültige Lösung ist zwar noch nicht in Sicht. «Unsere Anwälte sind dran. Wir können aber noch kein Datum nennen, wann die Verhandlungen abgeschlossen sein sollen», sagt Thomann.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Tourismus MEHR