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Reiseveranstalter verlängern Reisestopps ins Ausland

Die Schweizer Reiseanbieter Tui, Hotelplan und DER Touristik streichen den grössten Teil der Reisen ins Ausland bis am 14. Juni. Die betroffenen Kunden können ihre Reise umbuchen oder erhalten ihr Geld zurück, wie die Veranstalter am Montag mitteilten.

Agentur
sda
18.05.20 - 10:34 Uhr
Tourismus
Tui verlängert Reisestopp bis Mitte Juni. (Archivbild)
Tui verlängert Reisestopp bis Mitte Juni. (Archivbild)
KEYSTONE/DPA/JULIAN STRATENSCHULTE

Zum Entscheid beigetragen habe gemäss einer Sprecherin von Tui Suisse auch die Ankündigung des Bundesrates von vergangener Woche, dass die Schweizer Grenzen voraussichtlich erst Mitte Juni wieder für touristische Reisen geöffnet werden. Mittlerweile seien bereits die meisten betroffenen Kunden über die Annullierung ihrer Reisen informiert worden.

Tui hat zudem die Umbuchungsphase für Reisen verlängert. Gebuchte Reisen bis einschliesslich August können kostenlos auf ein neues Datum und gegebenenfalls auf ein anderes Ferienziel umgebucht werden.

Bei Schweden wird abgeklärt

Bei Hotelplan Suisse heisst es auf Anfrage, man beobachte die Situation laufend. Es zeige sich aber, dass bis Mitte Juni viele touristische Destinationen ihre Grenzen noch geschlossen halten. Dadurch seien Ferienreisen vielfach schlicht nicht möglich, was zu diesem Entscheid geführt habe.

Es werde in den kommenden Tagen und Wochen entschieden, ob einzelne Destinationen wieder besucht werden könnten. Hätten Kunden eine Reise in ein Land wie Schweden gebucht, in dem die Einreise grundsätzlich möglich sei, werde abgeklärt, ob die Kunden ihre Reise dennoch antreten möchten, hiess es im Communiqué.

Auch DER Touristik Schweiz, der unter anderem die Kuoni-Reisebüros angehören, gibt auf Anfrage an, dass Einreisebeschränkungen sowie ein geringes Angebot an Flügen bis Mitte Juni touristische Reisen derzeit noch kaum zulassen. Bei einigen wenigen Destinationen würden die Optionen allerdings individuell angeschaut, so ein Sprecher. Bereits einbezahlte Kundengelder könnten an eine kostenlose Umbuchung angerechnet oder zurückgefordert werden.

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