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Mit Maniküre und neuer Frisur zurück zur «Normalität»

Die ersten Lockerungen der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treten heute Montag in Kraft. Neben Coiffeursalons und Kosmetikstudios dürfen mit bestimmten Auflagen auch weitere Geschäfte ihre Türen öffnen. Ein Überblick.

27.04.20 - 04:30 Uhr
Wirtschaft

Der Weg aus dem Lockdown verläuft gemäss der Anordnung des Bundesrates in drei Schritten. Nachdem die ersten Lockerungen am heutigen Montag umgesetzt werden, sind weitere Lockerungen für den 11. Mai, respektive den 8. Juni vorgesehen. «So rasch wie möglich und so langsam wie nötig» lautet dabei das Credo des Bundesrates und er unterstreicht damit, dass der Schutz der Bevölkerung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus nach wie vor oberste Priorität hat.

Tschüss «Quarantäne-Mähne»

Ab heute haben Kosmetikstudios und Coiffeursalons wieder geöffnet. Letztere dürften wohl manch einen Quarantäne-Haarschnitt wieder zurechtschneiden. Für die Wiedereröffnung muss ein umfassendes Schutzkonzept des Branchenverbandes «Coiffure Suisse» umgesetzt werden, das auf den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) beruht. So darf beispielsweise nur jeder zweite Coiffeurstuhl besetzt werden und das Personal und die Kunden müssen während dem Haareschneiden eine Schutzmaske tragen. Ebenfalls in die Kategorie der sogenannten «personenbezogenen Dienstleistungen» gehören Tattoostudios, die ab heute wieder Tinte auftragen dürfen.

Physiotherapiepraxen und Massagestudios haben geöffnet

Während des Lockdowns mussten die meisten Physiotherapeuten ihre Praxen nicht komplett schliessen, sondern ihre Behandlungen auf «dringend angezeigte Therapien» beschränken. Diese Einschränkung fällt ab heute weg und es können grundsätzlich wieder alle Behandlungen durchgeführt werden. «Diese Lockerung ist dringend nötig», schreibt der Verband «Physio Swiss» kürzlich in einem Newsletter an seine Mitglieder. Wie in allen Branchen, muss auch in den Physiotherapie-Praxen und Massagestudios ab heute ein schriftliches Schutzkonzept vorliegen.

Besuche in Alters- und Pflegeheimen sind möglich

In der ersten Lockerungswelle werden zudem Arztpraxen, Zahnärzte und Spitäler berücksichtigt. Unter der Voraussetzung, dass ein Spital jederzeit genügend Spitalbetten für Covid-Patienten hat, dürfen ab heute auch nicht dringliche und ambulante Eingriffe durchgeführt werden. In Graubünden ist dafür «ein gemeinsames Konzept der Bündner Spitäler erforderlich», schreibt die Bündner Regierung in einer Mitteilung. Spitalbesuche sind in Graubünden ausser in Ausnahmefällen weiterhin nicht möglich.
Anders sieht die Besucher-Regelung in Bündner 
Alters- und Pflegeheimen sowie in Wohneinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen aus. Dort sollen unter Einhaltung der Hygienemassnahmen und der Verhaltensregeln der jeweiligen Institution, Besuche möglich sein.

Erleichterung für Bau- und Gartencenter

Gemäss dem Branchenverband «Jardin Suisse» erwirtschaften Blumenläden und Gartencenter bis zu 60 Prozent ihres Jahresumsatzes im Frühjahr. Entsprechend erfreut zeigte sich der Verband über den Entscheid des Bundesrates, dass Gartenfachmärkte ab heute wieder Pflanzen verkaufen können. Gleiches gilt für Baumärkte, die ab heute wieder Besucher auf ihrer Verkaufsflächen empfangen können.

So sieht der provisorische Fahrplan des Bundesrates aus.
So sieht der provisorische Fahrplan des Bundesrates aus.

Warum gerade diese Bereiche?

Die Frage, weshalb gerade Branchen wie Tattoostudios und Coiffeursalons ihre Kunden als erstes wieder begrüssen dürfen, beantwortet der Bund wie folgt: «In den genannten Bereichen sind die Kontakte zwischen Personal und Kunden meist gering sowie plan- und nachvollziehbar. Der Bundesrat erwartet kein grosses Publikums- und Verkehrsaufkommen. Dies ist wichtig, damit es nicht zu vermehrten Kontakten im öffentlichen Verkehr kommt.» Weiter könnten bei diesen Betrieben besonders gefährdete Personen durch besondere Massnahmen vor einer Ansteckung geschützt werden, heisst es beim Bund weiter.

Übrige Verbote bleiben bestehen

Der Bund wird indes nicht müde zu erwähnen, dass die übrigen Hygiene- und Verhaltensregeln trotz den ersten Lockerungen weiterhin strikt eingehalten werden müssen. So sind Treffen mit mehr als fünf Personen nach wie vor verboten und das regelmässige Händewaschen sowie das Social Distancing sind von allen umzusetzen.

Denn eines ist klar: Nur wenn sich die täglichen Coronafallzahlen weiterhin im tiefen dreistelligen Bereich bewegen, können weitere Branchen auf Lockerungen im Mai und Juni hoffen. (bae)

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SO titelt:
Mit Maniküre und neuer Frisur zurück zur «Normalität»
Ich title:
Für mich bedeutet Normalität: Essentials
Maniküre (aufgeklebte Synthetiknägel finde ich disqualifizierend) und Haarschneiderei (ich war seit bald 50 Jahren nicht mehr beim Coiffeur) finde ich das kosmetische Gegenteil von Must-have, dessen die Welt dürstet; ich würde lieber über letzteres Berichte lesen.
PS:
Professor Nordborg (Rapperswil) sieht einzige Rettung im Konsumstreik:
https://www.bluewin.ch/de/news/wissen-technik/schweizer-professor-warnt…

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