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Wohnmobilhändler: Gebäude zurecht beschlagnahmt

Die Staatsanwaltschaft durfte eine Privatliegenschaft des Geschäftsführers des Camping Center Glarnerland beschlagnahmen. Das entschied das Obergericht.

Fridolin
Rast
03.03.21 - 04:30 Uhr
Wirtschaft

Die Glarner Staatsanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Camping Center Glarnerland. Mit gravierenden Tatvorwürfen, wie nun ein ohne Namensnennungen publizierter Beschluss des Obergerichts zeigt: verschiedene Vermögensdelikte, unter anderem gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Veruntreuung und betrügerischer Konkurs, weiter Nötigung und Verstösse im Strassenverkehr.

Der Geschäftsführer habe von November 2017 bis Juli 2019 vorab auf verschiedenen Internetplattformen sowie an Messen und Ausstellungen Wohnmobile und -wagen angeboten. Dafür habe er von Käufern Zahlungen entgegengenommen, obschon er gewusst habe, dass er das Bestellte nicht liefern werde. Ausserdem soll er noch nach dem Konkurs der Firma im August 2019 mit Gegenständen gehandelt haben, die in die Konkursmasse gehörten.

Einen Verkauf verhindern

Einen Monat nach dem Konkurs verfügte die Staatsanwaltschaft eine Grundbuchsperre und beschlagnahmte damit die Liegenschaft, die laut Grundbuch dem Geschäftsführer gehört. Dies, um Verfahrenskosten sowie allfällige Geldstrafen, Bussen und Entschädigungen zu sichern, aber auch wegen des Verdachts, der Geschäftsführer könnte die Liegenschaft mit Geld aus den vermuteten Delikten gekauft haben.

Zwar hat die Unschuldsvermutung zu gelten. Doch in diesem Moment lagen den Strafverfolgungsbehörden bereits mindestens elf Strafanzeigen gegen den Geschäftsführer vor, wie das Obergericht schreibt. Und dies «wegen verschiedenster Vermögensdelikte mit einem mutmasslichen Deliktsbetrag von über 480 000 Franken». Die Kunden zahlten für nie erhaltene Wohnmobile Beträge bis zu 157 500 Franken. Dies ab Herbst 2017, vor allem aber zwischen Herbst 2018 und Frühjahr 2019. Die nun beschlagnahmte Liegenschaft kaufte der Geschäftsführer dann im April oder Mai 2019. «Die zeitliche Nähe des Grundstückerwerbs zu den vorgeworfenen Vermögensdelikten ist evident», so das Gericht. Dem Verdacht des Staatsanwalts sei darum beizupflichten, nach derzeitigem Kenntnisstand sei eine Einziehung der Vermögenswerte in einem allfälligen späteren Strafurteil wahrscheinlich. Dass die Liegenschaft selber nicht unmittelbar «durch eine Straftat erlangt worden» ist, sondern mit vermutlich aus Delikten stammendem Geld, ändere daran nichts.

Die Liegenschaft ist darum laut dem Obergerichtsurteil zurecht beschlagnahmt worden. Angesichts der im Moment der Verfügung bekannten möglichen Deliktsumme von mehr als 480 000 Franken sei die Beschlagnahme ohne Weiteres gerechtfertigt und verhältnismässig. Umso mehr, als weitere rund 100 000 Franken kurz nach dem Beschlagnahmebefehl dazugekommen seien.

Anzeigen von weitherum

Demgegenüber sei der Einwand des beauftragten Anwalts eine «eine hilflose Ausflucht: Es sei ja nicht erwiesen, dass die angeblich geprellten Käufer das Geld bezahlt hätten. Doch das Gericht hält fest: «Es sind Strafanzeigen aus der halben Deutschschweiz aktenkundig, darin schildern alle potenziell Geschädigten den gleichen Ablauf.» Dass sie bezahlt hätten, aber das gekaufte Wohnmobil nie geliefert worden sei. Dem Obergericht lägen ausserdem erste Aussagen des Geschäftsführers aus der Untersuchung vor: «Darin bestreitet er nicht, von den Käufern den vereinbarten Kaufpreis bekommen zu haben.»

Damit entkräftet das Obergericht die Argumente des Anwalts. Die Beschlagnahme sei nicht begründet, hatte er argumentiert. Die Staatsanwaltschaft habe sie verfügt, obwohl es damals bloss zwei Strafanzeigen gegeben und die mögliche Deliktsumme weniger als 15 000 Franken ausgemacht habe. Ausserdem habe es keinen genügenden Tatverdacht gegen den Geschäftsführer gegeben. Denn er habe nie in eigenem Namen gehandelt, sondern immer für die Firma und nicht mit Einzelunterschrift, sondern zu zweien zeichnend. Dagegen sei die beschlagnahmte Liegenschaft sein Alleineigentum. Und es gebe keine genügenden Indizien, dass (bestrittene) Deliktsgelder in den Kauf der Liegenschaft geflossen seien.

Inzwischen sind alle Forderungen im Konkursverfahren gegen die Firma bekannt. Sie belaufen sich auf 3,2 Millionen Franken. Das Konkursamt reicht ebenfalls eine Strafanzeige ein, wie es kürzlich die Gläubiger informierte. Sie richtet sich gegen die Organe der Camping Center Glarnerland AG, also unter anderem gegen den Geschäftsführer.

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