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Bezahlte Kitas und mehr Ferien

Die Regierung will das Personalgesetz revidieren. Im Fokus stehen finanzielle Beiträge an Kindertagesstätten, eine zusätzliche Ferienwoche und das Arbeiten über das ordentliche Pensionsalter hinaus.

22.03.21 - 17:20 Uhr
Wirtschaft

Die Regierung will mehr Vorzüge für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und der öffentlich-rechtlichen Anstalten in Graubünden. Dazu hat sie am Montag die Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Personalgesetzes veröffentlicht.

Ein Schwerpunkt ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Chancengleichheit für beide Geschlechter. Unter anderem soll sich der Kanton künftig an den Kosten für die familienexterne Kinderbetreuung der eigenen Angestellten beteiligen. Die Regierung geht hierfür von jährlichen Mehrkosten in Höhe von rund 300 000 Franken aus. Mitarbeitenden mit Familienzuwachs soll weiter ermöglicht werden, ihr Pensum nach dem Zuwachs vorübergehend zu reduzieren.

Freuen dürften sich die Mitarbeitenden auch über mehr Ferien: fünf Wochen bis zum 49. Altersjahr und sechs Wochen ab dem 50. Geburtstag. Dies würde laut Regierung voraussichtlich dort die Schaffung von zusätzlichen Stellen nötig machen, wo ein 24-Stunden-Schichtbetrieb zu gewährleisten ist. In allen übrigen Dienststellen erwartet die Regierung, die zusätzliche Ferienwoche pro Vollzeitpensum mit einer Effizienzsteigerung abfedern zu können.

Auszeiten für obere Kader

Neu sollen mehrmonatige Auszeiten, sogenannte Sabbaticals, gewährt werden. In den Genuss dieser würden jedoch nicht alle Mitarbeitenden, sondern primär Führungskräfte im oberen Kader kommen, die mindestens zehn Jahre beim Kanton tätig sind. Bei Annahme der Teilrevision ohne Änderung der aktuellen Version könnte der Kanton diesen Führungskräften sogar während der Hälfte der Abwesenheit weiterhin das Gehalt bezahlen.

Die Revision sieht auch die Flexibilisierung des Zeitpunkts der Pensionierung vor. Der Zeitpunkt des Austretens könnte dann bis zum Alter von 68 Jahren hinausgezögert werden – falls Arbeitgebende und Arbeitnehmende dies wünschen. Bisher gilt faktisch ein Pensionierungszwang mit Erreichen des 65. Geburtstags.

Die Probezeit würde von sechs auf drei Monate und die Kündigungsfrist von vier auf drei verkürzt werden.

Meldestelle gesetzlich verankert

Neu gesetzlich verankert werden soll eine Meldestelle für Missstände innerhalb der kantonalen Verwaltung. Missstände können mutmasslich strafbare Handlungen genauso wie Verstösse gegen die allgemeinen Dienst-, die Geheimhaltungspflicht oder andere Pflichten sein. Mitarbeitende, die solche Missstände melden, dürften danach nicht benachteiligt oder gar sanktioniert werden. So steht es zumindest im Gesetzesentwurf.

Auch die Unvereinbarkeit von Ämtern würde gelockert: Einzig die Einsitznahme in der Regierung wäre Mitarbeitenden weiterhin nicht möglich. Dagegen dürften sie, sofern nicht in oberen Kadern angestellt, Einsitz in nationalen und kantonalen Parlamenten sowie in kantonalen Gerichten nehmen.

Begründet wird die Teilrevision mit dem Ziel, die Attraktivität der kantonalen Verwaltung als Arbeitgeberin zu steigern. Die Vernehmlassung dauert bis 22. Juni, die parlamentarische Beratung der Vorlage ist für die Februarsession 2022 geplant.

Hans Peter Putzi ist Redaktor. Er spricht für Radio Südostschweiz, manchmal schreibt er auch für die Zeitung «Südostschweiz» und «suedostschweiz.ch». Besonders gerne recherchiert er, mit Vorliebe in den Bereichen Wirtschaft, Politik, Sicherheit, Umwelt und Sport. Er ist im hinteren Prättigau aufgewachsen und wohnt seit vielen Jahren im Bündner Rheintal. Mehr Infos

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