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Weniger Arbeitslose im März

In Graubünden sind die Arbeitslosenzahlen im Monat März leicht gesunken. Erneut höher ist die Anzahl der Betriebe, die Kurzarbeit beziehen.

Südostschweiz
09.04.21 - 09:34 Uhr
Wirtschaft
Die Arbeitslosenzahlen sind im März in Graubünden gesunken.
Die Arbeitslosenzahlen sind im März in Graubünden gesunken.
OLIVIA AEBLI-ITEM

Die Anzahl Arbeitslosen im Kanton Graubünden hat im März gegenüber dem Vormonat leicht abgenommen, wie das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga) mitteilt. Im März waren 1998 Personen als arbeitslos gemeldet, im Februar waren es noch insgesamt 2184 Personen. Auch gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von 167'953 auf 157'968 Personen gesunken.

Von den 1988 Arbeitslosen in Graubünden waren 700 Frauen und 1298 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Gastgewerbe (483), das Baugewerbe (473), der Detailhandel (130), das Gesundheits- und Sozialwesen (110) sowie der Verkehr und Transport (93).

Im März 2021 wurden zudem 250 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit 138 Langzeitarbeitslosen ist ein Anstieg zu beobachten.

 

Weniger Stellensuchende

Ebenfalls leicht angestiegen ist die Zahl der nichtarbeitslosen Stellensuchenden. Zu dieser Gruppe werden beispielsweise Personen gezählt, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten. Im März wurden 1571 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Im Februar waren es 1502 Personen.

Zusammen mit den Arbeitslosen ergibt dies insgesamt 3569 Stellensuchende im März. Gegenüber dem Vormonat mit 3686 Stellensuchenden ist diese Zahl leicht gesunken.

Kurzarbeit nimmt weiter zu

Auch was die Kurzarbeit betrifft, sind Veränderungen feststellbar. Waren es im Februar noch 1787 Betriebe, an denen Kurzarbeit ausgerichtet wurde, sind es im Monat März über 150 mehr, nämlich 1949 Betriebe. Gemäss Kiga lässt diese Zahl keine exakten Rückschlüsse auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu. Die Firmen hätten nämlich ab der jeweiligen Abrechnungsperiode drei Monate Zeit, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend zu machen. (paa)

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