×

«Auf der Mauer, auf der Lauer sitzt ’ne kleine Wanze»

So lautet die erste Zeile eines altbekannten Kinderlieds. Aber Dörrobstmotten und Küchenschaben sind tatsächlich lästige Mitbewohner. Kann man die einen selber bekämpfen, braucht es für die anderen Profis. Seit einigen Jahren breitet sich auch die Bettwanze stark aus.

Wohnen
Südostschweiz
22.06.17 - 10:16 Uhr
Wohnen
Schaben sind lästige und eklige Mitbewohner, die bekämpft werden müssen.
Bild Archiv SO

Ruedi Spöndlin / Rechtsberater an der Hotline des Mieterinnen- und Mieterverbands Deutschschweiz

Vertreiben lässt sich dieser Schädling nur von Profis. Wer hingegen die Rechnung des Kammerjägers bezahlen muss, ist immer wieder ein Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter.

Bettwanzen verstecken sich in Ritzen und saugen während der Nacht das Blut von Menschen. Die Folgen davon sind oftmals lästige Pusteln auf der Haut, welche stark jucken. Die Vertreibung der Schädlinge ist eine aufwendige Sache, die nur mit Hilfe von Profis gelingen wird. Sich mit Insektensprays selber zu helfen, ist nicht ratsam, weil die Tierchen dann nur weglaufen und sich in weiteren Räumen verteilen.

Motten selbst bekämpfen
Bei jedem Schädlingsbefall stellt sich die Frage, wer für die Bekämpfung verantwortlich ist und wer die Kosten für die Vertreibung trägt. Dörrobstmotten beispielsweise – das sind diejenigen Flattertiere, die in Lebensmitteln zu finden sind und aus den Küchenschränken ausschwärmen – müssen Mieterinnen und Mieter selber bekämpfen. Denn dazu genügt es, alle Schrankregale gründlich zu putzen und die Lebensmittel dicht zu verpacken. Massgebend dafür ist Art. 259 OR, wonach Mieter selbst für kleine Unterhaltsarbeiten zuständig sind, für die man keine Fachleute benötigt.

Selber eingeschleppt, selber bezahlen
Hingegen lassen sich die bernsteinfarbenen Küchenschaben sowie Bettwanzen nur von Profis vertreiben. In solchen Fällen gilt die Faustregel: Ist nur eine Wohnung befallen, bezahlt die betroffene Mieterschaft. Denn es ist in diesem Fall zu vermuten, dass die Tierchen vom Mieter selbst eingeschleppt wurden. Sind die Schädlinge aber in mehreren Wohnungen anzutreffen, lässt sich niemandem die Verantwortung zuweisen. Dann hat der Vermieter für die Kosten aufzukommen.

Mausefallen muss der Mieter stellen
Die erwähnte Faustregel ist allerdings nicht vorbehaltlos anwendbar. Im Einzelfall kann es sich auch beim Befall von nur einer einzelnen Wohnung zeigen, dass nicht der betroffene Mieter die Tiere eingeschleppt hat.
Ganz eindeutig ist dies bei Mäusen und Ratten der Fall. Diese schleppt niemand ein, sondern sie kommen aus der Umgebung. Manchmal liegt der Grund sogar an baulichen Mängeln des Hauses. Deshalb muss der Vermieter die Bekämpfung bezahlen. Ist die Anzahl der Mäuse gering, ist der Beizug von Profis aber vorerst nicht nötig. Dann hat der Mieter Fallen zu stellen oder Giftköder auszulegen.

Verantwortung trotz Unverschulden
Viele Mieter schämen sich jedoch, wenn sich Schädlinge in ihrer Wohnung ausbreiten. Sie befürchten, man halte sie für unsauber. Dazu gibt es aber keinen Grund. Gerade Bettwanzen oder Küchenschaben können in Kartonschachteln, Reisekoffern, Möbeln oder sogar mit einem neuen Kühlschrank in die Wohnung gelangen. Niemand schleppt solche Tiere bewusst ein. Obwohl man somit nicht von einem eigentlichen Verschulden des Mieters reden kann, trägt er die Verantwortung für Schädlinge, die mit seiner Habe hereingeschleppt wurden.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Wohnen MEHR