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Partner zieht bei mir ein - Meldepflicht beim Vermieter?

Mietrecht: Muss ein Mieter den neu einziehenden Partner anmelden?
Wenn Sie sich verlieben und nach einiger Zeit in einer schon gemieteten Wohnung zusammenziehen möchten, stehen Sie vor einigen Fragen. Ist der Vermieter nicht einverstanden, kann der Zusammenzug verhindert werden?

Wohnen
Südostschweiz
22.06.17 - 10:22 Uhr
Wohnen
Wenn Ihr Partner bei Ihnen einzieht, muss nicht zwingend ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden.

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So einfach ist es nicht, auch wenn Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen und den Einzug Ihres Lebenspartners melden müssen.

Kein neuer Mietvertrag - die Meldepflicht reicht aus
Einige Vermieter bestehen darauf, dass der neu eingezogene Partner ebenfalls zum Mieter und Vertragspartner wird. Hierfür gibt es keine rechtliche Grundlage und es ist nicht notwendig, einen neuen Mietvertrag aufzusetzen. Wollen Sie weiter einziger Vertragspartner bleiben, kann Ihnen der Vermieter keine Steine in den Weg legen. Er kann auch nicht verlangen, dass Ihr Partner eine Selbstauskunft erteilt und sein Einkommen offenlegt. Denn: Sie sind der Vertragspartner und somit allein dafür verantwortlich, dass die Miete pünktlich eingeht und die vertraglichen Vereinbarungen eingehalten werden. Zusammenleben ist ein Persönlichkeitsrecht und nicht von der Gunst des Eigentümers abhängig. Anders verhält es sich, wenn es nicht um Ihren Lebenspartner, sondern um einen an Sie Miete zahlenden Untermieter handelt. Diese Form des Zusammenlebens bedarf einer Genehmigung des Eigentümers und kann abgelehnt werden, wenn der Vermieter keinen Untermieter duldet. Mit einem gemeinsamen Mietvertrag sollten Sie vor allem bei einer frischen Beziehung vorsichtig sein. Denn wird der Mietvertrag geändert, kann er auch nur gemeinsam gekündigt werden. Trennen Sie sich und Ihr ehemaliger Partner zieht aus, kann es zu einem Problem kommen. Am besten sprechen Sie ganz einfach mit Ihrem Vermieter und kommen der Meldepflicht nach, ohne dass Ihr Partner zum neuen Mieter werden und das Zusammenziehen mit seiner Unterschrift bescheinigen muss.

Personenangaben im Mietvertrag sind Richtwerte
Sie haben Ihren Mietvertrag allein abgeschlossen und aus diesem Grund beinhaltet er, dass Sie die Wohnung allein bewohnen. Der Umstand kann sich ändern und darf vom Vermieter nicht vereitelt werden. Die Meldepflicht dient einzig und allein dazu, dass der Eigentümer über Ihren Partner in Kenntnis ist. Auch versicherungsrechtliche Gründe spielen hierbei eine Rolle. Am Beispiel erklärt: Brennt das Haus, erfragen die Feuerwehr und Rettungshelfer die Anzahl der Bewohner, die sich im Haus befinden können. Haben Sie Ihren Partner nicht angegeben, stimmt die Anzahl der möglichen Hausbewohner nicht und die Rettungsaktion gilt als erledigt, wenn alle gemeldeten Mieter gezählt wurden. Am besten sprechen Sie mit dem Vermieter, wenn Sie über den Zusammenzug nachdenken und nicht erst, wenn Ihr neuer Partner eingezogen ist. Die meisten Vermieter haben nichts gegen einen zweiten Bewohner in Ihrer Wohnung, auch wenn er nicht zum Vertragspartner und Mieter im rechtlichen Sinne wird. Wichtig ist hierbei: Die Wohnung darf nicht überbelegt sein. Wenn Sie auf 20 Quadratmetern leben und zwei oder drei Personen beim Eigentümer angeben, kann von einer
Lebensgemeinschaft nicht die Rede sein. Weiter wäre die Wohnung überbelegt und Ihr Vermieter dürfte Ihnen untersagen, diese Personenzahl aufzunehmen.

Warum viele Vermieter Wert auf einen Mietvertrag legen
Soll Ihr Partner neuer Mieter werden, hat dieser Umstand sicherheitsrelevante Basics. Mit zwei Mietern fühlt sich der Eigentümer sicherer und hat einen weiteren Ansprechpartner, sollte es zu Zahlungsausfällen und Mietrückständen kommen. Das heißt aber nicht, dass Sie zustimmen und einen neuen Mietvertrag abschließen müssen. Lassen Sie sich nicht in einen neuen Mietvertrag drängen, da dieser oftmals schlechtere Konditionen beinhaltet und keine Verpflichtung ist. Es ist vollkommen
ausreichend, Ihrer Meldepflicht nachzukommen und dem Vermieter anzuzeigen, dass Ihr Partner bei Ihnen auszieht. Sie müssen nicht fragen, sondern lediglich eine Mitteilung machen. Das geht telefonisch, schriftlich oder persönlich. Lassen Sie sich die Auskunft bestätigen und gehen Sie damit auf Nummer sicher, dass Ihr Partner gemeldet ist. Bei der polizeilichen Anmeldung kann eine Vermieterbescheinigung verlangt werden, damit Ihr Partner die polizeiliche Meldepflicht einhalten kann.

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