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Im Alter sicher zu Hause wohnen

Mit der seit Jahren steigenden Lebenserwartung stellt sich auch die Frage nach altersgerechten Wohnsituationen. Die meisten Senioren ziehen es vor, in ihrer vertrauten Wohnumgebung zu bleiben. Um diesem Wunsch nachzukommen, sind allenfalls kleinere oder grössere bauliche Anpassung nötig.

Wohnen
Südostschweiz
14.09.17 - 15:36 Uhr
Wohnen
Im Alter sicher zu Hause wohnen
Bild: Archiv Somedia

Flavia Brechbühl / diplomierte Immobilientreuhänderin und Mitglied von Svit Graubünden, dem Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft


Durch ausreichende und gesunde Ernährung sowie bessere hygienische und medizinische Bedingungen steigt seit Jahren die Lebenserwartung in der Schweiz. Die mittlere Dauer von Altersbeschwerden bleibt konstant oder nimmt sogar leicht ab – die Bevölkerung wird nicht nur immer älter, sondern auch gesünder und vitaler. Die meisten Menschen möchten bis ins hohe Alter zu Hause wohnen. Damit dieser Wunsch erfüllt werden kann, müssen im Haus respektiv in der Wohnung einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Bleiben, umziehen oder umbauen?
Als erster Schritt ist zu prüfen, ob das Haus oder die Wohnung sowie die gewohnte Umgebung den Wohnbedürfnissen im Alter entsprechen. Mit bereits einfachen Massnahmen können Verbesserungen erzielt werden. Die baulichen Veränderungen in den Wohnungen sind meist einfacher zu realisieren als bei Einfamilienhäusern. In Häusern sind die Räume oft über zwei bis drei Stockwerke verteilt, und auch der Aussenbereich ist nicht hindernisfrei. Dadurch sind höhere Investitionen nötig. Darum ist genau abzuwägen, ob sich der Umbau des Einfamilienhauses lohnt oder doch eine moderne altersgerechte Wohnung die richtige Lösung ist. Wenn die aktuelle Wohn-situation den zukünftigen Wünschen entspricht und die Anforderungen an ein alters- und behindertengerechtes Wohnen gegeben sind, kann auf einen Umzug verzichtet werden. Im Zweifelsfall können allfällige bauliche Anpassungen von einem Fachmann geprüft werden. Wenn man sich im eigenen Heim zwar wohlfühlt, das Haus aber zu gross ist, sollte man unbedingt prüfen lassen, ob sich dieses beispielsweise in zwei Wohnungen umbauen lässt. Mit der Vermietung der zweiten Wohnung lassen sich die Umbaukosten refinanzieren, und man kann in der gewohnten Umgebung bleiben.

Können die Anforderungen an altersgerechtes Wohnen nicht erfüllt werden, muss ein Umzug in eine altersgerechte Miet- oder Eigentumswohnung in Betracht gezogen werden. Es gibt viele moderne Angebote wie Alterswohngemeinschaften oder Mehrgenerationenhäuser, welche zusätzliche Service-Dienstleistungen anbieten. Dabei ist auch die Wohnumgebung, die Anbindung an den ÖV, die Freizeitangebote und die ärztliche Versorgung zu prüfen.

Einfache und grössere Anpassungen
Bereits ein Duschsitz, ein Haltegriff am Badewannenrand, eine gute Leselampe oder ein elektrischer Dosenöffner können das Leben erheblich vereinfachen. Überflüssige Möbel und gefährliche Teppichen hingegen schränken die Bewegungsfreiheit und die Sicherheit ein. Das Markieren von Schwellen, rutschfeste Klebestreifen auf Treppenstufen und in Dusch- respektiv Badewannen sorgen zusätzlich für mehr Sicherheit. Die Küche soll so eingeräumt werden, dass häufig gebrauchte Gegenstände und Lebensmittel ohne Bücken oder Hochsteigen erreicht werden können. Ebenfalls empfiehlt sich die Installation eines Notrufsystems.

Zustimmung des Vermieters einholen
Bei Mietwohnungen müssen bauliche Veränderungen zwingend durch die Vermieterin schriftlich bewilligt werden. Wenn das Einverständnis des Vermieters fehlt, droht dem Mieter spätestens beim Auszug, dass er die baulichen Veränderungen auf eigene Kosten wieder rückgängig machen muss – oder für mögliche finanzielle Folgen geradezustehen hat. Wichtig ist, dass in der Einwilligung die Umbauten genau umschrieben sind (Pläne und Prospekte beilegen).

Ebenfalls muss eine allfällige Kostenbeteiligung der Vermieterin sowie der Fall einer Beendigung des Mietverhältnisses geregelt werden. Zudem gilt es abzuklären, ob die geplanten Arbeiten nicht zu den gesetzlichen Unterhaltspflichten des Vermieters gehören. Hat beispielsweise ein völlig ausgetretener Teppich seine Lebensdauer schon längstens erreicht, so muss der Vermieter die Kosten für die neue Unterlage übernehmen. Die paritätischen Lebensdauertabellen des Hauseigentümerverbands (HEV) und des Mieterverbands geben Auskunft, wie lange ein Bodenbelag oder ein Wandanstrich halten muss. Für grössere Vorhaben ist es auf jeden Fall ratsam, einen Fachmann beizuziehen.

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