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Voraussetzungen für anpassbaren Wohnungsbau schaffen

Wohnungsbau ist dann nachhaltig, wenn später mit geringem Aufwand Anpassungen für ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen gemacht werden können. Neuen Anforderungen und entsprechende Planungen ermöglichen hindernisfreies Bauen. 

Wohnen
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30.06.20 - 14:15 Uhr
Stufenlose Wohnungen ermöglichen älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen mehr Bewegungsfreiheit.
Stufenlose Wohnungen ermöglichen älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen mehr Bewegungsfreiheit.
Pexel/Marcus Aurelius

von Urs Mugwyler, Fachstelle Hindernisfreies Bauen bei der Pro Infirmis Graubünden

Seit gut einem Jahr müssen auch im Kanton Graubünden Wohnungen im Sinne des hindernisfreien Bauens nach SIA 500 anpassbar gestaltet werden. Es hat sich gezeigt, dass die neuen Anforderungen von den Architekten grundsätzlich sehr gut beachtet werden. Dies beruht auch auf der Tatsache, dass sie sich bereits im Vorfeld der Projektierung gut über die Neuerungen informieren und auch beraten lassen. 
Ebenso gehen die gestellten Ansprüche an den modernen Wohnungsbau in dieselbe Richtung, unabhängig der Norm SIA 500. Bewohner und Wohnungskäufer wollen möglichst komfortabel wohnen, d. h., auch ohne Hindernisse zu ihrer Wohnung zu gelangen und sich darin frei bewegen zu können.

Lifteinbau auch im Nachhinein möglich

Bei Wohnbauten mit fünf bis acht Wohnungen ist mindestens ein Geschoss, im Normalfall das Erdgeschoss, so zu gestalten, dass es stufenlos erreicht werden kann. Der Zugang zu den übrigen Wohnungen muss anpassbar sein, d.h., der nachträgliche Einbau eines (Treppen-)Lifts muss möglich sein. 
Der Einbau eines Aufzugs ist erst ab neun Wohnungen obligatorisch, obwohl ein solcher auch bei weniger Wohneinheiten kaum mehr wegzudenken ist.

Anpassbarer Wohnungsbau

Neben der Erschliessung haben die neuen Regelungen insbesondere Einfluss auf die Wohnungen selbst. Bei neuen Wohnhäusern mit mehr als vier Wohnungen sind sämtliche Einheiten, unabhängig von ihrer Grösse, anpassbar zu gestalten. Anpassbar bedeutet aber nicht, dass alle Einheiten schon von Beginn an im Sinne der massgebenden Vorschriften erstellt und ausgestattet sein müssen. Vielmehr müssen die Wohnungen mit einem geringen Aufwand (maximal rund Fr. 10 000.–) so angepasst werden können, dass sie den gestellten Anforderungen entsprechen. Damit dies eingehalten werden kann, sind bereits in einem frühen Planungsstadium wichtige Punkte zu berücksichtigen, welche sich auf die bauliche Struktur des Hauses und der Wohnungen auswirken. 

Freiflächen und Schwellen bedenken

Neben der stufenlosen Gestaltung der Zugänge im und zum Gebäude, verlangen die Freiflächen vor Aufzügen und die Bereiche neben und vor den verschiedenen Türen viel Aufmerksamkeit. Dies ist besonders wichtig, damit ältere und mobilitätseingeschränkte Personen mit Gehhilfen und Rollstühlen ausreichend Platz zur Benützung des Lifts beziehungsweise zum Öffnen der Türen haben. Bei Türen der Wohneinheiten soll dies auch möglich sein. Im konkreten Fall bedeutet das, beispielsweise einen Einbauschrank zu entfernen, um die notwendigen Freiflächen zu erhalten. Voraussetzung: Der Aufwand soll gering bleiben. 
Eine grosse Herausforderung stellen die schwellenlosen Ausgänge auf Balkone und Terrassen dar – insbesondere bei Attikawohnungen. Im Einzelfall darf eine Schwelle einseitig 25 mm betragen. Eine hohe Anforderung, welche nach einer sorgfältigen Detailplanung verlangt.

Mindestmasse für bestimmte Räume

In jeder Wohnung müssen mindestens ein Schlafzimmer und eine Nasszelle mit Toilette ein Mindestmass an Bodenfläche aufweisen und dürfen vorgegebene Raummasse nicht unterschreiten. Damit können später das Schlafzimmer mit einem Rollstuhl oder einem Rollator genutzt und das Badezimmer ohne übermässigen Aufwand behindertengerecht angepasst werden.
Bei Küchen ist darauf zu achten, dass immer ausreichend Bewegungsraum zwischen den Küchenzeilen besteht. Ebenso sollen Kochherd und Lavabo nicht zu weit auseinanderliegen. Dies gilt insbesondere, wenn Kochinseln oder zweizeilige Küchen geplant sind. 

Spätere Anpassungen leicht möglich 

Der anpassbare und gut erschlossene Wohnungsbau ist nachhaltig, wenn auch noch Jahre nach der Erstellung des Gebäudes Ansprüche an zeitgemässes Wohnen erfüllt werden können.
Auf der Webseite der Fachstelle Hindernisfreies Bauen der Pro Infirmis Graubünden können entsprechende Merkblätter heruntergeladen werden. Die Fachstelle berät auch bei konkreten Fragen zum Thema anpassbarer Wohnungsbau.
 

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