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Einen kühlen Kopf bewahren – trotz Zügelstress

Der neue Mietvertrag ist unterschrieben und Zügeltag rückt näher. Eine «saubere» Wohnungsübergabe ohne Stress ist dabei anzustreben. Damit ausziehender Mieter und Vermieter zufrieden sind, sollen einige Punkte beachtet werden. Mit diesen Tipps und den folgenden Ausführungen geht ein Wohnungswechsel reibungslos über die Bühne.

Wohnen
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21.10.20 - 16:41 Uhr
Wer einige Punkte beachtet, kann eine stresslose Schlüsselübergabe planen.
Wer einige Punkte beachtet, kann eine stresslose Schlüsselübergabe planen.
Pixabay

von Fabian Loor, MLaw und gibt beim Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz Auskunft zu mietrechtlichen Fragen

Stundenlang hat Beat Hunkeler seine Wohnung geschruppt. Wie sauber eine Wohnung bei der Abgabe sein muss, ist im Gesetz nicht genau definiert. Enthält der Mietvertrag keine Bestimmungen zur Reinigung, so sind die Wohnung und die dazu gehörenden Nebenräume wie Keller, Estrich und Garage überall gründlich zu reinigen. Dazu gehört, dass Böden und Kacheln in Küche, Bad und WC feucht aufgenommen, Schränke, Kühlschrank und Backofen ausgewaschen, sanitäre Anlagen gründlich gereinigt und die Fenster geputzt werden. Gefährliche Putzarbeiten müssen Mietende nicht vornehmen. Auch andere Arbeiten nicht, die den Beizug von Fachpersonen erfordern.
Lässt die Sauberkeit zu wünschen übrig, so muss die Vermieterin dem Mieter eine kurze Nachfrist von rund einem Tag einräumen, um nachzuputzen. Lässt der Mieter diese Frist ungenutzt verstreichen, darf die Vermieterin auf seine Kosten putzen lassen.

Trend zu digitaler Wohnungsabgabe

Mittlerweile steht auch Priska Binggeli von der Liegenschaftsverwaltung vor der Tür. Bewaffnet mit einem iPad tigert sie durch die Wohnung und fotografiert damit sämtliche Räume und Einrichtungsgegenstände. Sie erstellt ein digitales Abgabeprotokoll und notiert einzelne Mängel. Vor der Küchentür stutzt Binggeli und schaut sich die untere Kante der Tür genauer an. Die ist nämlich total ausgefranst. Da hat doch tatsächlich Hunkelers Hund die Tür angefressen.
Bei einem solchen Schaden spricht man von «übermässiger Abnutzung». Eine übermässige Abnutzung liegt bei Veränderungen der Mietsache vor, die durch einen nicht vertragsgemässen oder übermässigen Gebrauch entstehen. Weitere Beispiele übermässiger Abnutzung sind vergilbte Tapeten wegen Rauchens, starke Kratzer und Dellen im Parkett oder gesprungene Fensterscheiben, verursacht durch die Mieterschaft, Gäste oder eben Haustiere.
Für solche Schäden sind Mieterinnen und Mieter grundsätzlich entschädigungspflichtig, wobei bei der Bemessung der Entschädigung die Altersentwertung der beschädigten Wohnungsausstattung zu berücksichtigen ist. Ist die Lebensdauer bereits abgelaufen, müssen Mieterinnen und Mieter nichts mehr bezahlen. 

Keine voreilige Unterschrift

Anders ist die Rechtslage bei der «normalen Abnutzung». Diese ist bereits mit dem Mietzins abgegolten und geht zu Lasten der Vermieterschaft. Zur normalen Abnutzung gehören «Schatten» von Bildern an den Wänden und «Trampelpfade» auf Bodenbelägen. Auch Dübellöcher in den Wänden sind nicht zu beanstanden, sofern sie fachgerecht verkittet sind. Am Ende der Inspektion hält Binggeli Hunkeler das digitale Abgabeprotokoll auf dem iPad unter die Nase und bittet ihn, dieses mit dem entsprechenden Stift direkt auf dem Bildschirm zu «unterzeichnen». Für viele mögen digitale Protokolle zwar praktisch sein. Oft sind sie jedoch sehr unübersichtlich, sodass man nicht genau weiss, was man jetzt unterschreibt.
Wie bei einem herkömmlichen Protokoll ist Hunkeler auch beim digitalen Protokoll nicht verpflichtet zu unterschreiben. Er sollte deshalb nur dann seine Unterschrift daruntersetzen, wenn er mit dem Inhalt vollkommen einverstanden ist. Das Protokoll erscheint Hunkeler unplausibel. Er verweigert seine Unterschrift, woraufhin sich Binggeli im Gegenzug weigert, die Wohnungsschlüssel entgegenzunehmen. Doch Hunkeler bleibt cool und lässt Binggeli ohne Wohnungsschlüssel von dannen ziehen. Er wird der Verwaltung den Schlüssel noch am selben Tag per Einschreiben zuschicken.
 

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