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Spital Davos wehrt sich gegen Abzocker-Vorwürfe

Ein aktueller Fall in der Zeitschrift «Beobachter» sorgt für Diskussionen. Demnach soll das Spital Davoser einer Ausländerin eine viel zu hohe Rechnung ausgestellt haben. Ein Versehen, wie das Spital betont.

20.04.17 - 06:42 Uhr
Ereignisse
Das Spital Davos wehrt sich gegen die Abzocker-Vorwürfe.
Das Spital Davos wehrt sich gegen die Abzocker-Vorwürfe.
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«Fantasiepreis für Ausländerin?» titelt der «Beobachter» in seinem Artikel und erzählt die Geschichte einer jungen Britin, die sich im Spital Davos wegen Schmerzen im Ohr behandeln liess. Die Behandlung dauerte gemäss der 23-Jährigen weniger als 15 Minuten. Das Spital soll ihr jedoch 45 Minuten verrechnet haben.

 

Damit aber noch nicht genug. Auf der Rechnung befindet sich auch eine Position mit dem Namen «Neurostatus». Dabei sollen Reflexe oder Schmerzempfindlichkeit geprüft worden sein. Kostenpunkt: 850 Franken. Die Untersuchung habe allerdings niemals stattgefunden, so die junge Frau gegenüber dem Magazin.

 

In der Folge beschwert sie sich und bekommt eine korrigierte Rechnung. Darauf ist der «Neurostatus» immer noch verrechnet, allerdings wurde der Rechnungsbetrag etwa halbiert. Nach einer weiteren Reklamation bekommt die Britin erneut eine andere Rechnung. Anstelle der ursprünglichen 1586 Franken soll sie nun noch 553 Franken bezahlen. Eine gewaltige Veränderung.

 

Gegenüber dem «Beobachter» spricht Spitaldirektor Hans-Peter Wyss von einem Fehler bei der Rechnungsstellung. Man habe sich bei der Patientin entschuldigt.

 

Kritik vom Verband

 

Der Branchenverband der Schweizer Krankenversicherer wird sehr deutlich gegenüber dem Magazin. Das Spital Davos habe den «zulässigen Rahmen bis an die Grenze ausgeschöpft und die Patientin klar unwirtschaftlich behandelt». Der Verband könne jedoch nichts machen, da die Patientin aus dem Ausland stamme.

 

Im Interview mit «suedostschweiz.ch» betont die Stellvertretung von Wyss, Marianne Anliker, dass man den Fehler umgehend behoben habe. Der Fall sei vor über einem Jahr geschehen, deshalb könne man nicht sagen, wie es dazu gekommen sei.

 

Fakt sei jedoch, dass die letzte ausgestellte Rechnung korrekt und der Vorwurf des Branchenverbandes haltlos sei. Die Patientin habe keine Versicherungskarte bei sich gehabt und diese dann auch nicht innert einer nützlichen Frist nachgereicht, weshalb man den höheren Selbstzahler-Tarif berechnet habe. «Wir können es uns gar nicht leisten, unsere Patienten zu betrügen», betont Anliker mit Nachdruck.

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