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Missbrauchskomplex Münster: Mehr als sieben Jahre Haft für Mutter

Die Mutter eines Opfers im Missbrauchskomplex im deutschen Münster soll nach einem Urteil des Landgerichts wegen Beihilfe durch Unterlassung für sieben Jahre und neun Monate in Haft. Nach Überzeugung der Richter wusste die Mutter, dass ihr damaliger Lebensgefährte ihren Sohn schwer sexuell missbrauchte.

Agentur
sda
06.10.21 - 13:54 Uhr
Ereignisse
ARCHIV - Zu Beginn des Prozesses im Missbrauchskomplex Münster sitzt die Mutter eines Opfers im Landgericht Münster und verdeckt ihr Gesicht mit einer Mappe. Foto: Guido Kirchner/dpa
ARCHIV - Zu Beginn des Prozesses im Missbrauchskomplex Münster sitzt die Mutter eines Opfers im Landgericht Münster und verdeckt ihr Gesicht mit einer Mappe. Foto: Guido Kirchner/dpa
Keystone/dpa/Guido Kirchner

Sie habe die Vergewaltigungen aber nicht verhindert, hiess es in der Urteilsverkündung am Mittwoch in Münster. Der Stiefvater, ein IT-Techniker, gilt als Drahtzieher in dem Komplex, der sich um Vergewaltigungen von Kindern in einer Gartenlaube in Münster und anderen Orten in Deutschland dreht. Der Mann wurde im Hauptprozess zu 14 Jahren Haft und anschliessender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei grossen Missbrauchskomplexen der vergangenen Jahre im deutschen Land Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. In dem Tatkomplex wurden bereits mehrere Männer und eine Frau zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Die Frau hatte vor den Plädoyers überraschend noch ein Teilgeständnis abgelegt. Sie hatte am vorletzten Prozesstag eingeräumt, seit Oktober 2019 den Missbrauch für möglich gehalten zu haben. Sie sei aber nicht in der Lage gewesen, die Beziehung zu beenden. In ihrem letzten Wort äusserte die Mutter ihr Bedauern. Zum Prozessbeginn Anfang August hatte sie die Vorwürfe noch bestritten.

Das Verfahren fand zum Grossteil - um das heute zwölf Jahre alte Opfer zu schützen - unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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