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Dealer verkauft 14-Jährigem Koks – es ist nicht das einzige Vergehen

Am Uzner Bahnhof verkauft ein Dealer einem Jugendlichen Kokain. Es ist nicht das erste Delikt des 24-Jährigen, unter anderem hat die Polizei bei ihm illegale Waffen gefunden.

Christine
Schibschid
28.03.23 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Tatort: Der Bahnhof ist einer der beiden Orte in Uznach, wo der Jugendliche das Rauschgift gekauft hat.
Tatort: Der Bahnhof ist einer der beiden Orte in Uznach, wo der Jugendliche das Rauschgift gekauft hat.
Bild Markus Timo Rüegg

Im Alter von 14 Jahren dürfen Jugendliche noch nicht rauchen, geschweige denn Alkohol trinken oder nachts draussen sein. Sie sind gerade erst in dem Alter, ab dem sie nicht mehr als Kinder, sondern als Jugendliche gelten.

In diesem zarten Alter hat sich ein Jugendlicher in Uznach zweimal Kokain gekauft. Einmal am Bahnhof und einmal beim Fussballplatz an der Benknerstrasse.

Die Sache wurde jetzt bekannt, weil der Dealer, ein heute 24-Jähriger aus der Region, einen Strafbefehl bekam. Wie daraus hervorgeht, verkaufte er dem 14-Jährigen das Kokain bereits im Dezember 2020. Ein Deal für 20 Franken fand beim Fussballplatz statt, einer für 50 Franken beim Bahnhof.

Wie die Ermittler dem Dealer auf die Schliche kamen, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor, sie überführten ihn aber noch wegen weiterer Delikte. So soll er in den Niederlanden ein Paket mit rund 6,5 Gramm verbotenen berauschenden chemischen Substanzen bestellt haben. Diese wollte er in einem Paketshop in Konstanz abholen und anschliessend in die Schweiz einführen, wie es im Strafbefehl heisst. Offenbar fischte der Zoll die illegale Sendung ab. Möglicherweise führte das die Ermittler auf die Spur des Mannes.

Dem 24-Jährigen wird im Strafbefehl ausserdem vorgeworfen, selbst Kokain gekauft sowie Marihuana und Kokain konsumiert zu haben.

Waffen gefunden

Im September 2021 führte die Kantonspolizei bei dem Mann eine Hausdurchsuchung durch. Dabei fand sie laut Strafbefehl einen Schlagring, zwei Springmesser und ein Elektroschockgerät – der 24-Jährige hatte für diese Waffen keine Bewilligung. Auch eine Soft-Air-Pistole fand sich in seinem Besitz – für sie fehlten die Papiere ebenfalls. Zudem wurde er mehrfach im Zug beim Schwarzfahren erwischt.

Bereits vorbestraft

Der Beschuldigte ist kein Unbekannter. Er war bereits 2018 von der Jugendstaatsanwaltschaft Uznach verurteilt worden, unter anderem wegen Vergehens gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz. Damals wurde eine bedingte Geldstrafe verhängt bei zwei Jahren Probezeit. Der Beschuldigte hat Glück: Denn die neueren Delikte fielen knapp nicht mehr in diese Zeitspanne.

Die Staatsanwaltschaft sprach ihn nun unter anderem wegen mehrfacher Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz sowie vorsätzlicher Übertretung des Personenbeförderungsgesetzes schuldig.

Sie verhängte eine bedingte Geldstrafe von 7700 Franken, die der Mann aber nur bezahlen muss, wenn er sich in den nächsten drei Jahren erneut etwas zuschulden kommen lässt. Definitiv begleichen muss er eine Busse von 800 Franken und knapp 3060 Franken Verfahrenskosten. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig und könnte noch angefochten werden.

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