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Wolf reisst ein Kalb auf der Alp Ännetseeben

Ein oder mehrere Wölfe haben ein Kalb in Glarus Süd gerissen. Der Leiter der Abteilung Jagd und Fischerei des Kantons Glarus klärt über das weitere Vorgehen auf.

Südostschweiz
05.08.23 - 17:11 Uhr
Klima & Natur
Wölfe aus dem Kärpfrudel: Ein Kalb wurde gerissen.
Wölfe aus dem Kärpfrudel: Ein Kalb wurde gerissen.
Bild sda

Am Samstagmorgen haben Älpler die Wildhut vom Kanton Glarus über ein totes Kalb informiert, wie das Departement Bau und Umwelt Glarus schreibt. Die Abklärungen vor Ort hätten ergeben, dass das Tier von einem oder mehreren Wölfen getötet und genutzt worden sei.

Der Abtransport des Kadavers des Rindes war aufgrund der schlechten Witterung nicht möglich, wie es weiter heisst. Die rund 40 verbliebenen Kälber des Bestandes wurden auf eine andere Weide gebracht. Die Abteilung Jagd und Fischerei geht davon aus, dass das Kalb von einem oder mehreren Wölfen des Kärpfrudels gerissen worden ist.

Abklärungen für Regulationsgesuch laufen

Gemäss den gesetzlichen Grundlagen des Bundes gilt ein getötetes oder schwer verletztes Rind als erheblicher Schaden. Dies erlaubt die Regulierung eines Wolfsrudels. Das bestätigt auch der Leiter der Abteilung Jagd und Fischerei, Christoph Jäggi, auf Anfrage von Radio Südostschweiz. «Ich denke, die Bedingungen sind erfüllt. Wir werden nun prüfen, wie das Gesuch eingereicht wird.»

Für den Abteilungsleiter kommt der Wolfsriss wenig überraschend. Es sei eine Frage der Zeit gewesen. «Früher oder später musste damit gerechnet werden. Speziell vorbereiten kann man sich darauf aber nicht», betont er.

Jäggi im Interview mit Jasmin Schnider über das weitere Vorgehen des Kantons Glarus:

Warten, bis das Rudel aus dem Gebiet ist

Laut des Abteilungsleiters wird eine Regulation durch den Abschuss von Jungtieren durchgeführt. Zur Beratung des Vorgehens habe die Abteilung Jagd und Fischerei mit der zuständigen Fachstelle des Bundesamtes für Umwelt Kontakt aufgenommen. «Wir müssen aber zuerst wissen, wie viele Jungtiere das Rudel hat. Das wissen wir im Moment nicht.» Die Regulation könne erst dann vorgenommen werden, wenn die Bedingungen erfüllt seien.

Da der Riss zudem in einem Jagdbanngebiet stattgefunden hat, muss gewartet werden, bis die Wölfe das Gebiet teilweise verlassen, wie Jäggi ausführt. «Im letzten Winter hat das Rudel das auch gemacht. Dann konnten wir die bewilligten Abschüsse tätigen.»

Was gilt in eidgenössischen Jagdbanngebieten?

In den Gebieten gelten unter anderem folgende Bestimmungen, wie das Bundesamt für Umwelt schreibt:

• Die Jagd ist verboten.
• Tiere dürfen nicht gestört werden.
• Das Füttern der Wildtiere ist verboten.
• Hunde sind an der Leine zu führen.
• Das freie Zelten und Campieren ist verboten.
• Drohnen sind verboten.
• Skifahren ausserhalb von markierten Pisten, Routen und Loipen ist verboten.

Die geschützten eidgenössischen Jagdbanngebiete sind Teil der ökologischen Infrastruktur.

(jac/vis/paa)

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