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Bündner Regierung gibt grünes Licht für E-Voting

Die Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte wurde zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Damit ist der Weg für ein E-Voting in Graubünden geebnet.

22.11.17 - 09:49 Uhr
Politik
E-Voting soll bald auch in Graubünden eingeführt werden.
E-Voting soll bald auch in Graubünden eingeführt werden.
KEYSTONE

Die vorliegende Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte sieht die Einführung von E-Voting in drei Schritten vor:

  1. Die notwendigen kantonalen Rechtsgrundlagen werden geprüft, um E-Voting «als ordentlichen dritten Stimmkanal» einzuführen.
  2. Das E-Voting-System wird voraussichtlich 2018 beschafft. Es muss «den maximalen Sicherheitsanforderungen des Bundes genügen und durch eine vom Bund akkreditierte unabhängige Stelle (SAS) zertifiziert sein», wie der Kanton Graubünden in einer Mitteilung schreibt.
  3. Der dritte Schritt wird in zwei Phasen geplant: 2020 sollen sechs Gemeinden das E-Voting in einer Pilotphase testen, danach kommen weitere dazu. Dabei kann jede Gemeinde selbst entscheiden, ob und wie sie E-Voting einführen wollen. 

Anmeldeverfahren geplant

Ein Schwerpunkt der Teilrevision ist das Anmeldeverfahren. Jeder Stimmbürger, der online abstimmen will, muss sich vorher registrieren. Zudem ist ein Anmeldeverfahren für Kandidaten von Majorzwahlen auf kantonaler oder regionaler Ebene vorgesehen. Damit seien die Voraussetzungen für ein möglichst Papierarmes E-Voting geschaffen; nur der Stimmausweis ist noch auf Papier. Ausserdem würden damit Kosten gespart, weil Stimmabgabe und Auszählung elektronisch geschehen.

Für die Zukunft soll E-Voting erst als Ergänzung dienen, danach sei zu erwarten, dass der Kanal die herkömmlichen Abstimmungswege ersetzt. Als Vorteile von E-Voting werden genannt: Bequeme Stimmabgabe, Erleichterung für Menschen mit Behinderung, Verifizierbarkeit der Stimme, Verhindern von ungültigen Stimmen und schnellere Ergebnisse.

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