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Beim Wort «detailliert» hört der Spass auf!

Von Montagmittag bis Mittwoch tagt das Bündner Kantonsparlament. Wir sind für Euch dabei. Das Montagsprogramm: Zwei Teilrevisionen.

12.02.18 - 14:11 Uhr
Politik

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Grosse Rat spricht sich einstimmig für die gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung einer Beherbergungsabgabe aus
  • Mit 98:3 Stimmen werden die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung von E-Voting geschaffen

Ticker

Die Teilrevision ist durch

Das Bündner Kantonsparlament stimmt der Teilrevision nach über eineinhalb Stunden Beratung mit 98:3 (7 Enthaltungen) Stimmen zu. Damit sind die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung von E-Voting geschaffen. Für heute ist somit Schluss und wir melden uns morgen wieder mit der Berichterstattung aus dem Grossen Rat.

Thomas Casanova
Thomas Casanova ist seit 13 Jahren als Datenschutzbeauftragter des Kantons Graubünden tätig. Fotografiert am 5.11.2015 anlaesslich des Wissenschaftscafé zum Thema "Der gläserne Mensch - chancen und risiken von "big data". Bild Olivia Item

Der kantonale Datenschützer Thomas Casanova. ARCHIV

Ist E-Voting überhaupt sicher genug?

Die Diskussion läuft seit über einer Stunde. Bevor der Grosse Rat aber über die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung von E-Voting abstimmt, haben wir mit dem kantonalen Datenschützer gesprochen. Hier geht es zum Interview mit Thomas Casanova.

Voten zum Thema E-Voting:

  • CVP-Grossrat Ilario Bondolfi: «Ob wir wollen oder nicht, die Digitalisierung wird auch die Beteiligung am politischen Prozess verändern». Und ergänzt, dass die Einführung von E-Voting die Stimmbeteiligung erhöhen wird.
  • SP-Grossrätin Beatrice Baselgia glaubt nicht, dass der Kanton das System bereits für das Jahr 2018 anschaffen kann. Sie sorgt sich vor allem um die Sicherheit des Systems (Stichwort Datenschutz). Aber sie sei dafür, dass die Rechtsgrundlagen geschaffen werden.
  • CVP-Grossrat Reto Crameri (einer der jüngsten im Rat): «E-Voting ist ein Gebot der Stunde». Es wäre sinnlos sich gegen eine Entwicklung zu stellen, welche längst eingeleitet wurde. Es brauche aber in allen Regionen und Ortschaften eine angemessene Internetverbindung. Dies sei immer noch nicht der Fall. Aber auch Crameri betont die Wichtigkeit des Datenschutzes.
  • Nicoletta Noi-Togni steht nicht hinter der Teilrevision. Drei verschiedene Wahlsysteme (Briefliche Abstimmung, Urne und E-Voting) seien zu viel, führt die Parteilose unter anderem aus.
  • BDP-Grossrat Andy Kollegger macht ebenfalls keine Freudensprünge: «E-Voting macht das Abstimmen nicht einfacher». Das System sei auch nicht schneller und es werde auch nicht günstiger, da man ja nicht gänzlich auf E-Voting umstelle.
  • CVP-Grossrat Tino Schneider (ebenfalls ein Vertreter der jüngeren Generation): «Auch die briefliche Stimmabgabe ist nie ganz sicher». Schneider ist allerdings nicht überzeugt, dass die Stimmbeteiligung dadurch automatisch erhöht wird.
  • BDP-Mann Leo Jeker: «Als Jung-Senior habe ich Freude an der Vorlage». Man könne Jüngere und auch Senioren, welche mit der Technik mitgehen wollen, für E-Voting begeistern. Man könne sich vor der Entwicklung nicht verschliessen und er habe vollstes Vertrauen, wenn es um die Sicherheit gehe.

Die Pause ist durch

Jetzt geht es um die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton. Mit dieser Revision sollen in einem ersten Schritt die rechtlichen Grundlagen für E-Voting geschaffen werden. In einem zweiten Schritt, voraussichtlich 2018, soll die Beschaffung eines E-Votings-Systems erfolgen. In einem dritten Schritt werden zunächst Pilotgemeinden definiert und schliesslich erfolgt die flächendeckende Einführung. Vor allem das Thema Datenschutz hat bereits im Vorfeld für Diskussionen gesorgt.

Das Gesetz ist durch

Die Schlussabstimmung ging jetzt fix: Das Bündner Kantonsparlament nimmt die Teilrevision des Gesetztes - einstimmig - mit 107 zu 0 an. Jetzt machen die Grossräte eine kurze Pause.

Das Wort bleibt!

Nach einer längeren Diskussion ist jetzt klar: Das Wort «detailliert» bleibt drin. 73 zu 39 Grossräte folgen dem Vorschlag der Vorberatungskommission. Und wer denkt, dass dieses Wort nur dort ergänzt wurde, der irrt! In Artikel 22a Abs. 8 und Art. 23. Abs. 5 wurde das Wort ebenfalls ergänzt. Hier gibt es aber keine Diskussion mehr.

Das sagt Regierungsrätin Barbara Janom Steiner zur Debatte um das Wort «detailliert»:

Ein einziges Wort

Die Beratung zur Teilrevision des Gesetztes über die Gemeinde- und Kirchensteuern läuft auf Hochtouren und unsere Grossräte sind bereits in Hochform. Derzeit geht es nämlich um ein einziges Wort in Art. 22 Abs. 5. Die Vorberatungskommission will diesen nämlich um das Wort «detailliert» ergänzen. Dies passt so einigen im Rat nicht. FDP-Grossrat Rudolf Kunz rechtfertigt diesen Zusatz mit den Worten: «Wir wollten transparentere Angaben, wofür die Mittel verwendet werden». Und auch BDP-Grossrat Heinz Dudli macht sich für das zusätzliche Wort stark. Es soll jene in die Pflicht nehmen, welche nicht genügend Informationen liefern. FDP-Ratskollege Tarzisius Caviezel hat kein Verständnis für den Zusatz: «Weshalb bestrafen Sie jene Gemeinden, welche es bereits so machen wie gewünscht?!». Es mache wirklich keinen Sinn.

Regierungsrätin Barbara Janom Steiner schaltet sich ebenfalls ein. Die Gemeinden müssen genau ausweisen wofür die Abgaben verwendet werden. Ein Eintrag unter dem Stichwort «Tourismusverwendung» reiche einfach nicht. Ihr sei aber eigentlich egal, ob jetzt in der Botschaft «detailliert» stehe oder nicht. Es müsse einfach sauber ausgewiesen werden.

Hier der Absatz im Vergleich:

Botschaft:

«Die Gemeinden beziehungsweise die Tourismusorganisationen sind verpflichtet, die Mittelverwendung offenzulegen».

Vorschlag Vorberatungskommission:

«Die Gemeinden beziehungsweise die Tourismusorganisationen sind verpflichtet, die Mittelverwendung detailliert offenzulegen».

Die Liebe zum Detail kann man unseren Politikern nicht absprechen!

Die Botschaft zum Nachlesen gibt es hier...

Voten zum Thema Gemeinde- und Kirchensteuer-Gesetz:

  • FDP-Mann Christian Jenny ist überzeugt: «Es wird massiv teurer»!
  • FDP-Grossrätin Claudia Troncana spricht sich für die Kapazitätsbesteuerung aus: «Da haben die Gemeinden eine faire Grundlage», erklärt sie vor dem Rat.
  • Und auch die zuständige Regierungsrätin Barbara Janom Steiner betont: «Die Besteuerung nach der Zahl der Übernachtungen ist nicht mehr zeitgemäss». Der Vollzug dieser Abgabe solle neu einfacher werden. «Wir schaffen mit der Beherbergungsabgabe eine Alternative zu den Gäste- und Kurtaxen für die Gemeinden». Sie betont aber auch, dass die Umstellung auf die Beherbergungsabgabe kein Zwang ist. Weil es eine Mini-Revision sei, habe man sich gegen eine Vernehmlassung entschieden. Dies habe ein schnelleres Verfahren ermöglicht - ansonsten wäre eine Beratung der Revision frühestens im Juni möglich gewesen. Die Revision solle aber per 1. Juli 2018 umgesetzt werden.

Klingt nicht so spannend, ist aber wichtig

Zum Start in die Februarsession geht es um die Teilrevision des Gesetztes über die Gemeinde- und Kirchensteuern. Klingt zunächst nicht wahnsinnig prickelnd, aber es geht dabei um wichtige Gelder. «Südostschweiz»-Redaktor Reto Furter hat die Anpassung kürzlich so erklärt:

Wer in Graubünden Ferien macht, zahlt nicht nur die Hotelübernachtung, die Mitbenutzung des Campingplatzes oder das Bett im Stroh, sondern auch eine Gäste- oder Kurtaxe, wie sie früher hiess. Die meisten Gemeinden kennen eine solche Taxe seit jeher – den letzten Versuch, sie auf kantonaler Ebene anders auszugestalten, haben die Stimmberechtigten mit ihrem Nein zum Gesetz über Tourismusabgaben (TAG) im November 2012 abgelehnt. Seither herrscht Unzufriedenheit bei jenen, welche die Taxeneintreiben müssen – und Unverständnis bei jenen, die sie nach wie vor bezahlen müssen. Das will die Regierung ändern, sie schlägt dem Grossen Rat deshalb eine Revision des Gesetzes über die Gemeinden- und Kirchensteuern vor, damit Gemeinden die Möglichkeit erhalten, statt der Gästetaxen eine Beherbergungsabgabe einzuführen. Diese müsste – zumindest vordergründig – nicht mehr von den Gästen nach der Zahl ihrer Übernachtungen bezahlt werden, sondern von den Beherbergern, und dies in Form einer Pauschale. Diese Pauschale berechnet sich dann nach der Anzahl Zimmer oder der Grösse der Nettowohnfläche und ist auch geschuldet, wenn niemand übernachtet. Nebst den Beherbergern zahlen auch Zweitwohnungsbesitzer, Dauermieter von Ferienwohnungen und Erstwohner, die in der Gemeinde zusätzlich einen Zweitwohnsitz besitzen, etwa ein Maiensäss oder eine Jagdhütte. Tagestouristen unterliegen der Beherbergungsabgabe hingegen nicht. Zwingend ist dieser Wechsel für die Gemeinden gemäss der Botschaft allerdings nicht. Gemeinden können deshalb nach wie vor eine Gästetaxe erheben, müssen aber auch das nicht zwingend tun.

Damit ist der politischen Vielfalt im touristischen Abgabebereich aber laut der Regierung noch nicht Genüge getan. Nebst den Gäste- oder Kurtaxen erheben zahlreiche Gemeinden nämlich auch eine Tourismusförderungsabgabe, mit der auch Tourismuswerbung bezahlt werden darf. Dies im Gegensatz zur Gäste- oder Kurtaxe, die zweckgebunden für touristische Einrichtungen, Veranstaltungen, Dienstleistungen und Gästeinformationen verwendet werden muss. Geschuldet wird die Tourismusförderungsabgabe von jenen, die auch die Beherbergungsabgabe bezahlen müssen, also von den Anbietern. Aus rechtlichen Gründen können die beiden Abgaben allerdings nicht kombiniert erhoben werden, weil sonst, so die Befürchtung der Regierung, die Mittelverwendung nicht mehr transparent sei. Gemeinden, welche keine Tourismusförderungsabgabe kennen, müssen diese allerdings auch in Zukunft nicht erheben. Für den Kanton hat die Teilrevision des Gesetzes über die Gemeinden- und Kirchensteuern weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. Ein Wechsel dürfte für die Gemeinden aber zu höheren Einnahmen führen, da Schlupflöcher durch die Beherbergungsabgabe geschlossen werden können, wie die Regierung schreibt.

Grosser Rat Februar 18
Standespräsident Martin Aebli eröffnet die Session, fotografiert an der Februarsession vom Grossen Rat am 12.2.2018. Bild Marco Hartmann
Marco Hartmann

Martin Aebli bei der traditionellen Eröffnungsrede. MARCO HARTMANN

Die Session ist eröffnet

Standespräsident Martin Aebli hat mit einem kurzen Rückblick - und Ausblick auf das kommende Jahr - die Februarsession 2018 eröffnet. «Man hört manchmal, dass der Ratsbetrieb sich eher durch lange Reden definiere und das Ganze sei auch Zeitverschwendung und ineffizient. Meine Meinung und Wahrnehmung dazu sind aber anders. Es ist nun mal so, dass sich ein Parlament durch die Diskussion im Ratsbetrieb definiert». So habe man in seiner Zeit als höchster Bündner fünf Teilrevisionen oder neue Gesetze beschlossen, 33 Anfragen und 15 Aufträge behandelt und dazu noch einen Fraktionsauftrag diskutiert, ein Budget mit Jahresprogramm besprochen und beschlossen, eine Petition entgegengenommen und eine Gemeindefusion genehmigt und diverse Nachtragskredite zur Kenntnis genommen. Zudem habe die Regierung 33 Fragen aus dem Rat in den drei Fragestunden beantwortet.

Natürlich fehlte auch der Ausblick auf die Regierungs- und Grossrats-Wahlen im Juni nicht. «Ich hoffe wirklich, dass wir es wie bisher halten können und uns auf einem Niveau bewegen, wie es im Kanton Graubünden bisher üblich war», erklärte Aebli in seiner Ansprache und fügte noch hinzu: «In diesem Sinne wünsche ich mir einen spannenden und sachbezogenen Wahlkampf, mit differenzierten Diskussionen zu den aktuellen Herausforderungen im Kanton, den wir repräsentieren dürfen».

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