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Nationalrat will Geldwäschereigesetz nicht verschärfen

Der Nationalrat will keine neuen Regeln gegen Geldwäscherei. Er ist am Montag nicht auf eine Gesetzesänderung des Bundesrats eingetreten, die unter anderem eine Ausweitung der Sorgfaltspflichten für Anwälte, Notare und weitere Berater vorsieht.

Agentur
sda
02.03.20 - 17:42 Uhr
Politik
Der Nationalrat will kein schärferes Geldwäschereigesetz. Er ist nicht auf eine Vorlage des Bundesrats eingetreten. (Themenbild)
Der Nationalrat will kein schärferes Geldwäschereigesetz. Er ist nicht auf eine Vorlage des Bundesrats eingetreten. (Themenbild)
KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Der Entscheid fiel mit 107 zu 89 Stimmen. Gegen ein verschärftes Geldwäschereigesetz stimmten mit Ausnahme einer Handvoll Abweichler die bürgerlichen Fraktionen von SVP, FDP und Mitte. Die Allianz aus SP, Grünen, Grünliberalen unterlag.

Als nächstes entscheidet der Ständerat über die Vorlage. Tritt auch er nicht auf das Geschäft ein, ist dieses vom Tisch. Entscheidet er für Eintreten, muss sich der Nationalrat noch einmal mit der Frage beschäftigen.

Anwälte fühlen sich angegriffen

Bereits in der vorberatenden Rechtskommission war der Entscheid umstritten gewesen, mit 13 zu 12 Stimmen hatte sie Nichteintreten beantragt. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die geltenden Regeln genügen, wie Kommissionssprecherin Barbara Steinemann (SVP/ZH) im Rat sagte. Die Schweiz müsse die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes erhalten und einen «swiss finish» verhindern, argumentieren die Gegnerinnen und Gegner.

Laut Philipp Matthias Bregy (CVPO/VS) bringt die bundesrätliche Vorlage keine Verbesserungen. Sie schwäche vielmehr das Anwaltsgeheimnis. Dieses werde «komplett ausgehöhlt». Weitere bürgerliche Anwälte im Parlament untermauerten diese Aussagen.

Druck von aussen

Die Befürworter einer Gesetzesrevision gaben erfolglos zu bedenken, dass sich die Schweiz mit dem Zementieren des Status quo auf Konfrontationskurs mit internationalen Gremien begebe. Eine Revision sei dringend notwendig.

Ohne eine solche trage die Schweiz wichtigen Empfehlungen der Groupe d'action financière (Gafi) nicht Rechnung, hielt Ursula Schneider Schüttel (SP/FR) fest. Die Gafi prüft regelmässig, ob die Gesetze ihrer Mitgliedstaaten ihren Empfehlungen entsprechen.

Die nächste Länderprüfung der Schweiz steht im laufenden Jahr an. Der Bundesrat schlägt im Hinblick darauf vor, dass künftig auch Anwälte, Notare und weitere Berater in bestimmten Fällen Sorgfaltspflichten einhalten müssen.

Folge der «Panama Papers»

Diese waren mit den «Panama Papers» in den Fokus gerückt: Ein Journalistennetzwerk deckte Steuervermeidung und Geldwäscherei im grossen Stil auf. Gemäss den Recherchen befanden sich unter den 14'000 involvierten Banken, Anwaltskanzleien und anderen Dienstleistern 1200 Schweizer Unternehmen, die an der Gründung von Offshore-Gesellschaften beteiligt waren.

Der Bundesrat schlägt vor, dass die Sorgfaltspflichten gemäss dem Geldwäschereigesetz neu nicht nur für Finanzintermediäre und Händler gelten, sondern auch für Personen, die bestimmte Dienstleistungen erbringen im Zusammenhang mit der Gründung, Führung oder Verwaltung von Gesellschaften und Trusts.

Image des Finanzplatzes

Das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz) wird auch immer wieder von internationalen NGO kritisch beäugt. Transparency International erkannte in einer kürzlich veröffentlichten Untersuchung «erhebliche Defizite bei der Geldwäschereibekämpfung und der Bestechung in Privatwirtschaft und Sport».

Finanzminister Ueli Maurer sagte, es gehe bei der Revision um nichts weniger als das Image des Schweizer Finanzplatzes. Dieses aufs Spiel zu setzen, sei nicht sehr weitsichtig. Er sei gerne bereit, in der Detailberatung über alternative Vorschläge zu diskutieren. Ob es überhaupt so weit kommt, entscheidet sich in den nächsten Monaten.

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