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2029 gibt es Olympische Winterspiele in Graubünden

Am dritten Tag der Junisession des Bündner Kantonsparlaments ist es Nachtragskredite, die Fragestunde und um die Durchführung der Special Olympics World Winter Games gegangen.

Philipp
Wyss
15.06.22 - 14:16 Uhr
Politik
Der dritte Tag der Junisession des Bündner Grossen Rates läuft im und vor dem Grossratsgebäude in Chur.
Der dritte Tag der Junisession des Bündner Grossen Rates läuft im und vor dem Grossratsgebäude in Chur.
Bild Livia Mauerhofer

Ticker

Am dritten Tag der Junisession hat der Grosse Rat:

  • Die Fragestunde abgehalten.
  • Einen Kredit für die Special Olympics World Winter Games 2029 gesprochen.
  • Diverse Vorstösse behandelt.

Die Session wird am Donnerstag ab 8.15 Uhr fortgesetzt. Die Debatten sind öffentlich. Wie bei jeder Session tickern wir auch von der Junisession für euch.

Adesso parliamo italiano. No!

Grossrat Alessandro Della Vedova (Mitte, Chur) wünscht sich mit einem Auftrag eine Vertretung der Bündner Sprachminderheiten in der Regierung. «Im einzigen dreisprachigen Kanton der Schweiz sprechen 73 Prozent der Bevölkerung Deutsch, 14 Prozent Rätoromanisch, 13 Prozent Italienisch. Die Mehrsprachigkeit lebt auch in den Schulen und der Verwaltung […]». Der letzte Satz auf der Website des Kantons Graubünden unter der Überschrift «Einziger dreisprachiger Kanton», hat auf kantonaler Ebene nur deklamatorischen Charakter: Das zeigt sich zum Beispiel an der Regierung, die seit mehr als einem Jahrzehnt keinen Vertreter italienischer Muttersprache hat und noch mindestens vier Jahre lang keinen haben wird, schreibt Della Vedova.

Darum forderte der Auftragsteller mit 25 Mitunterzeichnenden die Regierung auf, dem Parlament Vorschläge für eine Verfassungs- beziehungsweise Gesetzesänderung zu unterbreiten, damit ab 2027 in jeder Legislaturperiode mindestens ein Vertreter oder eine Vertreterin der beiden Minderheitensprachgebiete des Kantons (italienisches Graubünden und romanisches Graubünden) in die kantonale Exekutive gewählt werden kann.

Die Regierung schreibt in ihrer Antwort, dass politische Gremien idealerweise ein Abbild der durch sie vertretenen Gesellschaft darstellen. Damit können verschiedene Sichtweisen eingebracht und ausgewogene Entscheide gefällt werden. Bei einer Festlegung in Verfassung oder Gesetz, wonach die beiden Minderheitensprachen einen Sitzanspruch in der Regierung zugesprochen erhielten, würde ein Element der Gesellschaft herausgehoben und privilegiert. Es entstünde eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Minder- aber auch Mehrheiten wie beispielsweise Frauen. Auch auf Bundesebene wird darauf verzichtet, Ansprüche einzelner gesellschaftlicher oder politischer Gruppen zur Wahl in den Bundesrat zu verankern.

Weiter verweist die Regierung in ihrer Antwort darauf, dass alle Stimmberechtigten des Kantons wählbar sind. Die erwähnten Werte der ständigen Wohnbevölkerung in Graubünden ab 15 Jahren hätten im Jahr 2020 zudem ein anderes Bild gegeben: 74 Prozent sprechen als Hauptsprache Deutsch, 13 Prozent Rätoromanisch und 13 Prozent Italienisch. Diese Zahlen würden allerdings auch Personen beinhalten, die nicht schweizerische Staatsangehörige sind und denen kein aktives und passives Wahlrecht zukomme. Addiere man beispielsweise die Stimm- und Wahlberechtigten der italienischsprachigen Gemeinden, ergeben sich für den Kanton knapp 8 Prozent italienischsprachige Stimm- und Wahlberechtigte.

Weiter erachtet es die Regierung nach wie vor als beste Lösung, dass die Parteien und Gruppierungen mit entsprechenden Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Stimmberechtigten durch ihre Wahl dafür sorgen, dass sämtliche gesellschaftlichen Gruppen in allen politischen Gremien abgebildet sind. Darum beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen. Das Parlament folgt der Regierung und lehnt die Überweisung des Auftrags mit 49:25 Stimmen bei 1 Enthaltungen ab.

Anschliessend beendet Standespräsidentin Aita Zanetti (Mitte, Suot Tasna) den dritten Tag der Junisession.

🙋Heute wurden die ersten Petitionen des 4. Bündner Mädchen*parlaments im Grossen Rat behandelt. 👚👔 Insbesondere die...

Posted by Kanton Graubünden on Wednesday, June 15, 2022

Warum gab es im Sennhof keine Genossenschaftswohnungen

Das Areal Sennhof in Chur wurde im Zuge der Realisierung der Justizvollzugsanstalt in Cazis einer neuen Nutzung zugeführt. Das Baurecht wurde in einem Investorenwettbewerb vergeben. Anstelle von Genossenschaftswohnungen entstehen bis im Herbst 29 Eigentumswohnungen im oberen Preissegment, so Grossrat Lukas Horrer (SP, Chur). Horrer setzt sich dafür ein, dass ein solcher «Skandal» sich nicht wiederholen wird, in Chur preisgünstige Genossenschaftswohnungen entstehen können, und Kontrollmechanismen künftig nicht mehr versagen.

In ihrer Antwort schreibt die Regierung, dass sie die Anlagen Sennhof nach der Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt in Cazis nicht mehr nutzen konnte und das Finanzvermögen des Kantons auf Baurechtbasis an Dritte übergeben hat. Die Abgabe kantonaler Liegenschaften hat gemäss Finanzrecht zu marktüblichen Werten zu erfolgen. Um den Interessen des Kantons, der Stadt Chur und der Öffentlichkeit gerecht zu werden, wurde durch das kantonale Hochbauamt im Jahr 2018 ein offener Investorenwettbewerb durchgeführt.

Im Rahmen des Investorenwettbewerbs hat das Bündner Investorenteam um die «Einfache Gesellschaft Sennhof» mit dem Projekt «Kontinuum» das überzeugendste Angebot eingereicht. Die Idee wird durch den vielseitigen Nutzungsmix mit Restaurant, Gewerbe, unterschiedlichen Wohnformen, Kultur sowie Raum für Studierende unterstützt und entspricht damit den Beurteilungskriterien. Die Investoren schlugen in einem Teilbereich des Wohnens Genossenschaftswohnungen vor, welche vom Kanton begrüsst, jedoch weder eine Anforderung aus dem Wettbewerbsprogramm, ein Entscheidkriterium des Beurteilungsgremiums noch Bestandteil der Bedingungen des im 2019 abgeschlossenen Baurechtsvertrags sind. Abschiessend schreibt die Regierung, dass der Kanton nicht über eine rechtliche Grundlage zur Förderung von preisgünstigen Genossenschaftswohnungen verfügt. Entsprechend hätten keine Kontrollmechanismen versagt.

Blick ins Kraftwerk West in Tiefencastel.
Blick ins Kraftwerk West in Tiefencastel.
Bild Olivia Aebli-Item

(K)eine Energiestrategie 2050?!

Auch beim nächsten Fraktionsauftrag der SVP geht es um Energie. Erstunterzeichner Thomas Gort (SVP, Küblis) äussert sich positiv zu aktuellen Bemühungen und angestossenen Verbesserungen in der Mobilität und beim Bau.

Im Auftrag schreibt die SVP: Wie die Regierung bereits mehrmals festgestellt hat, ist die Energiesicherheit Sache der Netzbetreiber. Gemäss Faktenblatt vom Bundesamt für Energie sind aber der Bund und die Kantone in der subsidiären Rolle, dementsprechende Rahmenbedingungen zu setzen, damit die Branche ihre Pflichten und Aufgaben übernehmen kann. Die elektrische Energieproduktion, vor allem von den neuen erneuerbaren Energien, weist zwei ambivalente Sinuskurven (Tag und Nacht) und (Winter und Sommer) gegenüber dem Verbrauch auf. Mit der Überweisung der Botschaft Green Deal, welche die Dekarbonisierung der Gesellschaft zum Ziel hat, wird dieses Missverhältnis noch verstärkt. Mit jeder Solaranlage, welche eben nicht der Winterproduktion dient, welche nicht live verbraucht oder mittels Speicher gespeichert werden kann, wird dieses Missverhältnis verstärkt.

Die SVP-Fraktion fordert von der Regierung eine Studie mit folgendem Inhalt:

  • Mit welchem Energieverbrauch beziehungsweise mit welcher Zunahme rechnet der Kanton bis 2050?
  • Welchen Einfluss hat der Green Deal auf die Energiesicherheit?
  • Der Kanton zeigt auf, mit welchen Massnahmen der Winterenergiemangel behoben werden kann.
  • Der Kanton erarbeitet und begünstigt die Rahmenbedingungen, welche dem Winterenergiemangel entgegenwirken.

Sofortmassnahmen:

  • Der Kanton unterstützt Winterenergiesolaranlagen. Diese sollen auch ausserhalb der Bauzone im einfachen Meldeverfahren auf Gemeindeebene bewilligt werden können, keine Baubewilligungsverfahren für Winterstromanlagen.
  • Der Kanton unterstützt keine Solar-/Windkraftanlagen, welche die Stromnetze zusätzlich belasten und der Energiesicherheit entgegenwirken

Darauf antwortete die Regierung: Die Gefahr einer Strommangellage besteht besonders im Winterhalbjahr, in welchem die Schweiz bereits heute auf Importe angewiesen ist. Bei einer schweren Strommangellage hat der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen in den Bereichen Produktion, Beschaffung, Transport, Verteilung und Verbrauch von Elektrizität die notwendigen Vorbereitungsmassnahmen zu treffen Der Verband arbeitet dabei mit dem Bundesamt für Energie, der Eidgenössischen Elektrizitätskommission, der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid, der Armee, dem Bevölkerungsschutz und den Kantonen zusammen.

Bezüglich Stromverbrauchszunahme bis 2050 liegen Studien des Bundes vor. Die Energieperspektiven 2050+ bemessen den aktuellen schweizweiten Stromverbrauch mit etwa 60 Terawattstunden und gehen von einer Zunahme von knapp 14 Terawattstunden bei der Elektromobilität und 2 Terawattstunden bei der Raumwärme bis ins Jahr 2050 aus. Bezogen auf Graubünden entspricht dies einer Zunahme von 0,4 Terawattstunden beziehungsweise 20 Prozent im Jahr 2050.

Die Rahmenbedingungen für eine optimierte Winterstromproduktion werden auf Bundesebene festgelegt. Der Bund beabsichtigt mit neuen Fördermassnahmen ein Ausbauziel von 2 Terawattstunden zusätzlicher Speicherwasserkraft zu erreichen. Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Stromversorgung wird zudem eine Selbstversorgungsfähigkeit von 22 Tagen als Zielgrösse definiert. Ferner soll eine Speicherreserve für ausserordentliche Extremsituationen vorgesehen werden. Dadurch könnten Zeiträume mit kritischer Versorgungslage überbrückt werden. Der Kanton wird sich auf Bundesebene für eine Bestandessicherung der Wasserkraftwerke einsetzen. Ausserdem fördert der Kanton zusätzlich zur Bundesförderung Solaranlagen, welche winterstromoptimiert ausgerichtet sind.

Für die Bewilligungsfreiheit von Solaranlagen gibt das Bundesgesetz über die Raumplanung den rechtlichen Rahmen vor. Der kantonale Gestaltungsspielraum für bewilligungsfreie Solaranlagen an Fassaden ist bereits ausgeschöpft. Und die Förderung zur Stromproduktion aus Solar- und Windanlagen ist auf Bundesebene geregelt 

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen. Das Parlament folgt der Regierung und lehnt den Fraktionsauftrag mit 58:37 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab.

 

Und nochmals heisst es: Weiter gehts

Standespräsidentin Aita Zanetti (Mitte, Suot Tasna) führt die Debatte nach der Pause weiter und mach klar, dass es das Ziel sei, bis zum Ende der Legislatur am Donnerstagabend sämtliche Aufträge und Anfragen abgearbeitet zu haben. Immerhin deren 30 Stück.

Es geht weiter mit der Debatte um die Fraktionsauftrag der FDP betreffend Sicherheit der Stromversorgung im Kanton und zum Stand der Vorbereitungen auf einen eventuellen Blackout. Ohne die Kraft aus der Steckdose bricht nicht nur das Internet und damit verbunden unsere Kommunikation von einer Sekunde auf die andere zusammen. Licht, Wärme, Energie für die Wirtschaft: Kaum etwas geht noch ohne Strom. Deshalb müssen wir für das Szenario eines «Blackouts» vorbereitet sein, schreibt die FDP im Fraktionsauftrag. Sie fordert nach den Antworten von der Regierung zum Fraktionsauftrag einen Bericht zum Thema.

Nach zahlreichen Voten und der Unterstützungszusicherung der SVP-Fraktion sprechen verschiedene FDP-Mitglieder. Und dann knickt Grossrat Reto Loepfe (Mitte, Rhäzüns) die Hoffnungen der FDP, als er sagt, dass die FDP sich immer wieder auch gegen Berichte ausgesprochen habe und die Mitte geschlossen gegen einen Bericht stimmen werde. Die Antworten auf den Fraktionsauftrag seien genügend, es brauche keinen ausführlichen Bericht des Bündner Regierung, so Loepfe.

Und Regierungsrat Mario Cavigelli (Mitte, Domat/Ems) erläutert die Zusammenhänge der Stromversorgung, in der weder Graubünden, noch die Schweiz alleine etwas bewegen könnte. Cavigelli sagt abschliessend: Ich bitte Sie, den Auftrag nicht zu überweisen, wir haben noch weitere, wichtigere Arbeiten vor uns. In der Abstimmung folgt das Parlament der Regierung und überweist den Fraktionsauftrag der FDP mit 59:43 Stimmen bei 0 Enthaltungen nicht.

Kaffeepause

Noch während der Eintretensdebatte unterbricht Standespräsidentin Aita Zanetti (Mitte, Suot Tasna) die Diskussion und entlässt die Parlamentarierinnen und Parlamentarier in die Nachmittagspause.

Auch wir sind um 16.30 Uhr zurück.

Das Wasserkraftwerk der Repower in Küblis.
Das Wasserkraftwerk der Repower in Küblis.
Bild Olivia Aebli-Item

Vorbereitungen auf einen eventuellen Blackout

Nun geht es um einen Fraktionsauftrag der FDP betreffend Sicherheit der Stromversorgung im Kanton und zum Stand der Vorbereitungen auf einen eventuellen Blackout. Erstunterzeichner Bruno W. Claus (FDP, Chur) zeigt sich ob der Antwort der Regierung nicht zufrieden und bittet das Parlament, den Auftrag entgegen dem Willen der Regierung zu überweisen.

Die Stromversorgung in unserem Kanton, so heisst es im Auftrag, galt über lange Zeit als völlig gesichert. Heute könne die hohe Zuverlässigkeit in der Versorgung nicht mehr immer und überall gewährleistet werden. Die FDP will auf das Szenario eines «Blackouts» vorbereitet sein.

Die Bündner Regierung antwortete: Die Versorgungssicherheit mit Strom ist für das Funktionieren unserer Gesellschaft und Wirtschaft essentiell. Im Strombereich wird die Versorgungssicherheit als gewährleistet angesehen, wenn jederzeit die gewünschte Menge an Elektrizität mit der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Tarifen beziehungsweisen Preisen im gesamten Stromnetz erhältlich ist.

Massgeblich für die Zuverlässigkeit und die Sicherheit sind die technischen und betrieblichen Aspekte. Sie beschlagen tendenziell einen kurzfristigen Zeithorizont. Die Angemessenheit (Adequacy) zielt auf die langfristige, strategische Ausrichtung in den Bereichen Erzeugung und Verbrauch mit entsprechender Netzinfrastruktur ab. Strom muss stets in der Menge produziert werden, wie Konsumenten ihn verbrauchen. Diese Balance unterstützen derzeit über 40 grenzüberschreitende Stromleitungen, mit denen das schweizerische eng mit dem europäischen Übertragungsnetz verbunden ist. Diese Anknüpfungspunkte erhöhen die Stromversorgungssicherheit und tragen zur Wirtschaftlichkeit unserer Stromversorgung bei: Bei Bedarf kann die Schweiz Strom importieren, Überschüsse kann sie exportieren.

Konkret stellte die FDP zwei Fragen:

Wie ist der Stand betreffend der Versorgungssicherheit mit Strom in Graubünden und mit welchen Massnahmen will der Kanton zusammen mit unseren Stromlieferanten die Versorgungssicherheit künftig gewähren? Insbesondere sind diejenigen Energieträger zu prüfen, welche das Winterhalbjahr abdecken können: Wasserkraft, Speicherung und Holzverstromung. Dabei sind die finanziellen Konsequenzen aufzuzeigen.

Kritisch für die Stromversorgung ist das Winterhalbjahr, in welchem die Schweiz bereits heute auf Importe angewiesen ist. Der Kanton Graubünden weist zwar mit einer Stromproduktion von acht Terawattstunden und einem Verbrauch von zwei Terawattstunden eine gute Ausgangslage auf. Dennoch muss die Stromversorgung in Krisensituationen, wenn der Austausch mit den Nachbarstaaten nicht (vollumfänglich) gewährleistet ist, gesamtschweizerisch angegangen werden. Die Zuständigkeiten zwischen Behörden und Unternehmen der Strombranche ergeben sich aus dem Energiegesetzes, wonach die Versorgung Sache der Energiewirtschaft ist. Falls diese ihren Aufgaben nicht nachkommen, kann der Bundesrat auf Vorschlag der Eidgenössichen Elektrizitätskommission und im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung Massnahmen über die Stromversorgung ergreifen, um die mittel- bis langfristige Versorgung subsidiär sicherzustellen. Der Bundesrat kann überdies im Rahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung kurzfristige Massnahmen zur unmittelbaren Behebung von vorübergehenden Strommangellagen ergreifen.

Wie – falls es trotzdem zu einem «Blackout» kommen sollte – ist der Kanton mit seinem Krisenmanagement darauf vorbereitet?

 

Mit dem Erlass des Stromversorgungsgesetz im Jahr 2007 hat sich die Elektrizitätswirtschaft grundlegend verändert. Im Fall einer schweren Strommangellage hat der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen in den Bereichen Produktion, Beschaffung, Transport, Verteilung und Verbrauch von Elektrizität die notwendigen Vorbereitungsmassnahmen zu treffen. Der Fachbereich Energie sowie der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen arbeiten bei einer schweren Mangellage mit dem Bundesamt für Energie, der Eidgenössische Elektrizitätskommission, der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid, der Armee, dem Bevölkerungsschutz und den Kantonen zusammen. Die Regierung setzt für die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen einen kantonalen Führungsstab ein, welcher für die Regierung die Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten hat. Im November 2014 führte der kantonale Führungsstab eine aufschlussreiche Sicherheitsverbundübung mit dem Szenario «Ausfall Stromversorgung» durch. Zur optimalen Vorbereitung wurde das Thema hinsichtlich des Weiterbildungstags vom 10. Mai als Schwerpunkt aufgenommen.

Die Junisession in Bildern

Der dritte Tag der Junisession des Bündner Grossen Rates in Chur läuft. Unsere Fotografinnen Livia Mauerhofer und Olivia Aebli-Item haben bereits zahlreiche Bilder eingefangen.

Hier geht es zur Bildergalerie der Junisession.

Impressionen der Schlussfeier an den World Wintergames 2017 der Special Olympics in Graz.
Impressionen der Schlussfeier an den World Wintergames 2017 der Special Olympics in Graz.
Bild Pressebild

Special Olympics World Winter Games in Graubünden

Nun geht es um einen 9,5-Millionen-Kredit für die Durchführung der Special Olympics World Winter Games Switzerland 2029 – Graubünden, Zürich, Chur, Arosa, Lenzerheide. Bei den Special Olympics handelt es sich um alle vier Jahre stattfindende Wettkämpfe von Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung. Sie sind damit ein Gegenstück zu den Paralympics, an welchen Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen jeweils zwei Wochen nach Olympischen Sommer- oder Winterspielen um Medaillen kämpfen. 

Der Anlass gilt laut Botschaft nach den Olympischen Winterspielen als grösster Wintersportanlass der Welt, nehmen während zwölf Tagen rund 3100 Sportlerinnen, Sportler und Coaches aus über 100 Nationen teil.

An der Debatte anwesend ist auch Stefano Saladino aus Trin, Athletenbotschafter von Special Olympics Switzerland.

Die Debatte gestaltet sich erwartungsgemäss einseitig. Insbesondere Touristiker heben in ihren Voten neben der Inklusion die Chancen und die zu erwartende Wertschöpfung hervor. Das Parlament beschliesst, die Special Olympics World Winter Games mit 103:0 Stimmen durchzuführen. Nach Bekanntgabe des Resultats gibts Applaus im Grossratssaal - was sehr selten vorkommt.

Hier geht es zum Interview mit dem Churer Stadtpräsidenten Urs Marti und Stefano Saladino aus Trin.

Bild Keystone

Trägerleibchen vs. Kleidervorschriften

Als dritte und letzte Petition hat das Mädchenparlament das Thema Schulbekleidung behandelt. Es liegen Bericht und Antrag der Kommission für Staatspolitik und Strategie «Für Schulbekleidung, welche die Ausdrucksfreiheit von Mädchen respektiert» vor.  Kommissionspräsident Christoph Kuoni (FDP, Maienfeld) sagt, dass die Anliegen der Petition zwar nachvollziehbar sind. Einen gesetzlichen Handlungsbedarf sieht die Kommission für Staatspolitik und Strategie laut Kuoni hingegen nicht.

Bei der Petition geht es um strenge Kleidervorschriften in Bündner Schulen. «Eine schwierige Begründung für Kleidervorschriften während des Mädchenparlaments lautete, dass Lehrer und Schüler sich nicht mehr konzentrieren könnten, wenn Mädchen leicht bekleidet seien. Solch eine Begründung kann in der heutigen Zeit nicht mehr gebracht werden», sagt Grossrätin Julia Müller (SP, Felsberg) in der Diskussion. Und: «Kleidervorschriften an sChulen sind nicht zulässig.»

Grossrätin Cornelia Märchy-Caduff (Mitte, Domat/Ems) sagt, dass nicht in die Autonomie der Schulträgerschaften eingegriffen werden soll. Aber sie sagt auch, dass die Situation für Lehrpersonen nicht sehr einfach sei, wenn junge Mädchen mit Trägerleibchen im Unterricht erscheinen. Weder für Mitschüler, noch für Lehrer.

«Es geht um Rücksichtnahme», sagt Grossrat Reto Loepfe (Mitte, Rhäzüns). Rücksichtnahme heisst nicht volle Freiheit. Es gibt Grenzen der Freiheit. «Ich habe das Gefühl, dass wir hier aus dem Lot geraten», so Loepfe. «Aus dem Rat sollte nicht dringen, dass es für Mädchen unbegrenzte Freiheiten hat - aber für Buben nicht. Und Grossrat Lorenz Alig (FDP, Pigniu) sagt, dass die Mädchen sich zu seiner SChulzeit mit sehr wenig Stoff bekleidet hatten. Aber nicht zum Frust, sondern zur Freude der Buben, so Alig. «Es braucht anständige Kleidung. Auf der Strasse, im Grossen Rat und in der Schule. Für Mädchen und für Knaben.» Grossrat Ursin Widmer (Mitte, Felsberg) ist überzeugt, dass wir als Gesellschaft reifer werden müssen. «Für die Lehrpersonen ist es schwierig.»

Der Grosse Rat nimmt von der Petition Kenntnis und die Petitionärinnen werden schriftlich informiert. Dies entschied der Rat mit 101:0 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

Standesvizepräsident Tarzisius Caviezel (FDP, Davos) übergibt die Ratsleitung wieder Standespräsidentin Aita Zanetti (Mitte, Suot Tasna).

Philipp Wyss ist Chefredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Damit zeichnet er für das Team und für den Inhalt dieser Produkte verantwortlich. Mehr Infos

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