Glarner Kultur erhält weiterhin Unterstützung
Der Kanton Glarus will die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende aufgrund der Coronavirus-Pandemie weiterführen.
Der Kanton Glarus will die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende aufgrund der Coronavirus-Pandemie weiterführen.
Kulturunternehmen und Kulturschaffende aus dem Kanton Glarus können auch für den Zeitraum nach dem 1. Januar 2022 Gesuche für eine Ausfallentschädigung einreichen, wenn sie aufgrund der Massnahmen gegen das Coronavirus Ertragsausfälle zu verzeichnen hatten. Gemäss einer Mitteilung der Staatskanzlei hat der Regierungsrat die entsprechenden Grundlagen dazu geschaffen. Bisher waren die Unterstützungsmassnahmen bis Ende 2021 befristet.
Bestehende Unterstützung wird weitergeführt
Damit die Kulturbranche durch die Coronavirus-Pandemie kommt, haben Bund und Kantone zu Beginn der Pandemie verschiedene Unterstützungsmassnahmen durch Leistungsvereinbarungen beschlossen. Mit einem Gesuch können die Kulturunternehmen und Kulturschaffenden von den Kantonen Beiträge erbitten. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der bewilligten Kredite zur Hälfte an der Finanzierung, welche die Kantone gestützt auf die Leistungsvereinbarungen umsetzen.
Im April 2020 hat die Glarner Regierung einen Fonds für Ausfallentschädigungen im Kultursektor mit 150'000 Franken eingerichtet. Im Januar 2021 sprach der Landrat weitere 200’000 Franken. Wie es weiter heisst, wurden somit zusammen mit der Mitfinanzierung durch den Bund 700'000 Franken bereitgestellt.
Für dieses Jahr stünden für die Ausfallentschädigungen in der Kulturbranche noch rund 260'000 Franken zur Verfügung. Damit brauche es für das Jahr 2022 einstweilen keine zusätzlichen kantonalen oder Bundesmittel. (jac)
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Ich frage mich? Wer wird…
Ich frage mich? Wer wird hier noch die Hand aufhalten und wielange noch. ? Wirte die eine Stubete machen ,werden vermutlich nichts bekommen.