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Die Wasserqualität ist zwar besser, aber immer noch nicht gut genug

Die Wasserqualität in Bündner und Glarner Hallenbädern hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert. Die amtlichen Kontrolleure sehen weiterhin Handlungsbedarf seitens der Betriebsverantwortlichen.

Südostschweiz
16.01.23 - 11:50 Uhr
Wirtschaft
Luft nach oben: Die Wasserqualität in Bündner und Glarner Hallenbädern ist etwas besser gegenüber dem Vorjahr, aber sie wird vielerorts immer noch beanstandet.
Luft nach oben: Die Wasserqualität in Bündner und Glarner Hallenbädern ist etwas besser gegenüber dem Vorjahr, aber sie wird vielerorts immer noch beanstandet.
Bild Keystone/Gaetan Bally

Die Wasserqualität in den Bündner und Glarner Hallenbäder war im Jahr 2021 vielerorts ungenügend. Aufgrund dieser hohen Beanstandungsquote haben die amtlichen Wasserkontrolleure im vergangenen Jahr nochmals nachkontrolliert. In 119 Schwimm-, Plansch- und Rutschbecken sowie Whirlpools in 82 Einrichtungen wie Hotels oder Hallenbädern wurde Wasser entnommen. Die Kontrolleure überprüften den pH-Wert und den Chlorgehalt. Wie der Kanton Glarus am Montag mitteilte, wurden 40 der 119 Proben (34 Prozent, Vorjahr: 47 Prozent) beanstandet.

Mangelnde Selbstkontrolle

Insgesamt wurden 35 von 82 kontrollierten Einrichtungen in den Kantonen Graubünden und Glarus beanstandet. Im Kanton Glarus wurden insgesamt acht Proben in drei Betrieben erhoben, wobei fünf beanstandet wurden. Die betroffenen Betreiber wurden vom zuständigen Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit aufgefordert, Massnahmen zur Sicherstellung einer einwandfreien Badewasserqualität umzusetzen.

Nach Beurteilung der Wasserkontrolleure fiel die Beanstandungsquote im Jahr 2022 zwar tiefer aus als im Vorjahr, doch sie bewege sich aber immer noch auf hohem Niveau. Es bestehe weiterhin Handlungsbedarf in vielen Einrichtungen bezüglich der Wahrnehmung ihrer Selbstkontrollpflicht.

Wer ein Bad betreibt, ist gesetzlich im Rahmen der Selbstkontrolle dazu verpflichtet, die Badewasserqualität jederzeit sicherzustellen. Um die Einhaltung der Anforderungen der Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung durch die Betreiber der Badeanlagen zu überprüfen, werden amtliche Proben genommen. (mitg/ml)

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