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Stockwerkeigentum kaufen: Was sollte man dabei beachten?

Viele Menschen träumen von der eigenen Wohnung. Anders als bei einem Haus kauft man die Wohnung nicht im Alleineigentum, sondern Stockwerkeigentum.

Wohnen
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16.12.22 - 16:58 Uhr
Als Sonderform von Mieteigentum gilt es bei Stockwerkeigentum vieles zu beachten.
Als Sonderform von Mieteigentum gilt es bei Stockwerkeigentum vieles zu beachten.
Bild: 123rf

von Jan Christmann, Immobilienökonom (IRE | BS) sowie Inhaber der Engel & Völkers Büros in Chur und Davos

Wohneigentum ist nach wie vor sehr beliebt und trotz steigender Hypothekarzinsen bleibt die Nachfrage nach den eigenen vier Wänden hoch. Eine besonders begehrte Wohnform ist das Stockwerkeigentum, welches es auch jüngeren Menschen ermöglicht, Wohneigentum zu kaufen. Im Gegensatz zu einem freistehenden Einfamilienhaus ist eine Eigentumswohnung immer noch günstiger und einfacher zu finanzieren. Doch worauf sollten Interessenten besonders Wert legen, wenn ein Wohnungskauf geplant wird? 

Stockwerkeigentum – was ist das genau?

Rechtlich gesehen ist Stockwerkeigentum eine Sonderform von Miteigentum. Im Gegensatz zum herkömmlichen Miteigentum besitzen Stockwerkeigentürmerinnen und -eigentümer zusätzlich noch ein Sonderrecht auf ihre eigene Wohnung oder andere Gebäudeteile wie zum Beispiel Tiefgaragenparkplätze oder den Kellerraum. Dieses Sonderrecht erlaubt die ausschliessliche Nutzung der genannten Gebäudeteile.

Alle anderen Teile gehören der Gemeinschaft und dürfen von den Miteigentümerinnen und Miteigentümern – sofern möglich – mitgenutzt werden. Dies kann zum Beispiel Aussenabstellplätze, Treppenhäuser, Lift oder Gartenanteile umfassen. Zudem erwirbt man mit dem Kauf einer Wohnung auch immer das Miteigentum an Boden, Gebäude und Fassaden. Dies bedeutet, dass Beschlüsse für Sanierungen oder Erweiterungen stets von der Eigentümerversammlung beschlossen und die Kosten dann von allen Parteien anhand ihrer Wertquote getragen werden. Die Wertquote hängt von der Grösse der Wohnung ab und wird in Promille angegeben.

Was gilt es zu beachten?

Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte nebst dem Zustand der Wohnung und dem Kaufpreis noch einige weitere wichtige Dinge beachten.

1. Das Reglement
Jede Stockwerkeigentümerschaft verfügt über ein Reglement, welches das Zusammenleben regelt. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer sind an dieses Reglement gebunden. Somit sollte dieses genau durchgelesen und offene Fragen gleich geklärt werden. Denn ist beispielsweise im Reglement festgelegt, dass das Halten von Hunden nicht erlaubt ist, haben sich alle daran zu halten.

2. Die Nachbarschaft
Im Gegensatz zu einer Mietwohnung sind Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer mittel- bis langfristig an die Nachbarschaft gebunden. Da ist es ratsam, sich über die künftigen Nachbarinnen und Nachbarn zu informieren. Zudem gilt auch bei Stockwerkeigentum die Hausordnung (wie zum Beispiel Ruhezeiten).

3. Die Kosten
Alle Kosten für die gemeinschaftlichen Anteile sind bei Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen gemeinsam zu tragen. Der jeweilige Beitrag wird anhand der Wertquote ermittelt. Es empfiehlt sich, vor dem Kauf die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen zu verlangen und die Entscheidungen zu studieren. Fällt beispielsweise eine Sanierung in den Zeitrahmen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags an, wird eine Kostenbeteiligung fällig. 

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Wir freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen. 

Engel & Völkers
www.engelvoelkers.com/chur
www.engelvoelkers.com/davos

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