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Trotz Kinderlärm in der Nachbarschaft die Ruhe bewahren können

Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen Familien mit Kinderlärm und der ruhebedürftigen Nachbarschaft. Mit tolerantem Verhalten von beiden Seiten aus kann aber der Hausfrieden bestehen bleiben. 

Wohnen
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11.08.23 - 03:30 Uhr
Wenn es beim Spielen lauter wird, sollte man als Nachbarschaft Verständnis zeigen.
Wenn es beim Spielen lauter wird, sollte man als Nachbarschaft Verständnis zeigen.
Bild: 123rf

von Stephan Fliri, Immobilienbewirtschafter mit eidgenössischem Fachausweis und Leiter der Immobilienabteilung der Treuhand Center AG

Jede Mieterin und jeder Mieter hat laut Artikel 257f des Obligationenrechts auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Es besteht jedoch kein Gesetzt, welches eindeutig regelt, was diese Rücksichtnahme beinhaltet resp. was Kinder in einer Mietwohnung dürfen oder nicht dürfen. Was aber klar ist: Es besteht rechtlich kein Anspruch auf absolut ruhiges Wohnen.

Als Grundlage dient die Hausordnung

Ist im Mietvertrag eine Hausordnung als integrierter Bestandteil ausgewiesen, so gilt diese als verbindlich und hält somit die Rechte aber auch die Pflichten der Meiterinnen und Mieter fest. Meistens sind die Ruhezeiten in der Hausordnung festgehalten: Diese sind in der Regel zwischen 22.00 Uhr bis 6.00 oder 7.00 Uhr sowie während der Mittagszeit. An diesen Ruhezeiten müssen sich alle Bewohnerinnen und Bewohner orientieren und halten. 
Wann und wie laut ein Baby oder Kleinkind zu schreien oder weinen beginnt, können die Eltern nicht oder kaum kontrollieren. So kann es passieren, dass der Nachwuchs spät in der Nacht die Ruhezeit stört und somit eine Ausnahme zur Regel bildet: Diesen Umstand von Ruhestörung müssen die Bewohnerinnen und Bewohner hinnehmen. 

Lärm ausserhalb der Ruhezeiten

Für Kinder ist eine gesunde Entwicklung von grosser Bedeutung und diese beinhaltet Aktivitäten ausserhalb der Ruhezeiten wie spielen, singen, lachen, hüpfen usw. Dies ist ohne entsprechenden Lärm nicht möglich und muss durch die Nachbarschaft geduldet werden. Diese Ansicht vertreten auch die meisten Gerichte in der Schweiz. 
Vermieterinnen und Vermieter haben bei der Auswahl von geeigneten Mieterinnen und Mietern einen wesentlichen Einfluss auf den Hausfrieden: So können Konflikte entstehen, wenn die freie Parterrewohnung – die an einen stark besuchten Kinderspielplatz angrenzt – an ein älteres und ruhebedürftiges Ehepaar vermietet wird. 

Was kann man bei übermässigem Lärm tun?

Sollte man sich vom Kinderlärm übermässig gestört fühlen, ist die beste Lösung, mit den Eltern das direkte Gespräch zu suchen. In vielen Fällen ist den Eltern gar nicht bewusst, dass gewisse Tätigkeiten der eigenen Kinder solch auffallenden und störenden Lärm verursachen können. Ein sachliches Gespräch kann hier helfen. 
Wenn die Situation auch nach der direkten und sachlichen Kontaktaufnahme eskaliert, kann man als zweiten Schritt Kontakt mit der jeweiligen Verwaltung aufnehmen und die Situation erklären. Auf juristischem Weg gegen Kinderlärm vorzugehen ist ein eher schwieriges Unterfangen: Diese Art von Lärm wird von den Gerichten anders betrachtet als derjenige von «normalen» Lärmemissionen. 

Was die Eltern tun können

Ein offener, freundlicher und zuvorkommender Umgang kann ebenso hilfreich sein. So sollten Eltern die Nachbarn vorgängig informieren, wenn an einem bestimmten Tag zum Beispiel eine Kindergeburtstagsfeier stattfindet. Ausserdem empfiehlt man bei bevorstehendem Nachwuchs die Nachbarn darüber zu informieren. So können sich diese bereits gedanklich auf den Einzug eines Babys und mehr Lärm einstellen. Auch können die Elternteile ein persönliches Kennenlernen der eigenen Kinder mit den Nachbarn durchführen, an welchem die Kinder etwas selbst gebasteltes oder gezeichnetes überreichen. Eine nette Geste kann in diesem Kontext viel ausmachen. 
Mit einer gewissen Toleranz und Verständnis gegenüber den Kinder von Mieterinnen und Mietern bleibt der Frieden in der Nachbarschaft bestehen. Möglicherweise wird man so auch zur Geburtstagsfeier des Kindes eingeladen und kann sich daran erinnern, dass man selbst auch mal Kind und manchmal etwas lauter war. 

Treuhand Center AG

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